Taubblinde und hörsehbehinderte Menschen

Was ist Taubblindheit?

Taubblindheit ist die Einschränkung von Hör und Sehsinn und bringt damit erhebliche Beschränkungen der Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ohne Assistenz können viele taubblinde Menschen nicht einmal das Haus verlassen, zum täglichen Einkauf oder für einen Arztbesuch.

Taubblinde Menschen sind Personen,

  • deren Hörvermögen so gering ist, dass sie an lautsprachlicher Kommunikation nicht oder nur äußerst eingeschränkt teilnehmen können, und
  • bei denen zugleich das Sehvermögen so gering ist, dass sie an einer optisch unterstützten Kommunikation nicht oder nur äußerst eingeschränkt teilnehmen können, so dass sie zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf die speziell für Taubblinde entwickelten Kommunikationsformen (u. a. taktile Gebärdensprache, Lormen, Fingeralphabet) angewiesen sind und so dass sie zugleich zur eigenständigen Orientierung außerhalb ihrer häuslichen Umgebung nicht ohne fremde Hilfe in der Lage sind.

Taubblindheit ist damit mehr als die Summe von Blindheit und Gehörlosigkeit. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, als Blinder nutzt man sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Hauptsinne verzichten, können also viel weniger ausgleichen als jemand mit "nur" einer Behinderung.

Tagesnachrichten für taubblinde Menschen

Mehrseitiger tagesaktueller Newsletter, der in Blindenschrift übersetzt und mit Spezialdruckern auf Papier geprägt wird, bevor er die Abonnenten tags darauf als Blindensendung erreicht. Eine selbst blinde Redakteurin wertet für diesen Dienst täglich Nachrichtenquellen im Internet aus und bearbeitet die ausgewählten Meldungen. Mehr Infos auf der Internetseite der Tagesnachrichten.

Die Tagesnachrichten werden vom DBSV finanziert und verursachen jährliche Kosten in Höhe von ca. 45.000 Euro. Ihre Spende hilft uns, dieses "Fenster zur Welt" für taubblinde Menschen weiterhin kostenfrei anzubieten.

Lormalphabet

Mit der Karte des Lormalphabetes können Sie sich schnell diese Kommunikationsform taubblinder Menschen aneignen. Sie können sie bei Petra Wolff, p.wolff@dbsv.org bestellen.

Lormalphabet

Informationen zum Merkzeichen für Taubblinde Menschen und weiteren Regelungen des Bundesteilhabegesetzes

Taubblinde Menschen haben zehn Jahre lang für ein Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis gekämpft; mit dem Bundesteilhabegesetz ist es am 30.12.2016 endlich eingeführt worden.

Kennzeichen für taubblinde Menschen

Taubblindenkennzeichen
durchgestrichenes Ohr + Stockfigur und "taubblind" weiß auf blau

Der DBSV hat zusammen mit seinen Partnern ein Kennzeichen für taubblinde Menschen entwickelt. Es zeigt auf einem Button 7,5 cm breit auf blauem Grund in weiß: durchgestrichenes Ohr + Figur mit Langstock, darunter das Wort „taubblind“. Es hat eine Klemme zum Befestigen an der Kleidung.
Das Kennzeichen soll anderen Menschen sagen, dass die Person, die es trägt taubblind ist. So können sich Mitmenschen evtl. in Ihrem Verhalten darauf einstellen. Das Kennzeichen hat keine rechtliche Funktion. Es kann vor allem nicht als Verkehrsschutzzeichen genutzt werden.
Bestellungen von einzelnen Kennzeichen bei einem DBSV-Landesverein
14 Kennzeichen auf einmal können auch bestellt werden bei: Petra Wolff, p.wolff@dbsv.org bestellen.

Broschüre „Taubblind, na und…?

Die Broschüre „Taubblind, na und…?“ informiert Betroffene über alle Fragen der Bewältigung des Alltags:

Bildungsseminare/Tagung

Der DBSV organisiert regelmäßig Bildungsseminare für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen und in jedem November die Tagung für Taubblindenselbsthilfe und Taubblindenberatung. Erfragen Sie bei uns die aktuellen Termine: Rainer Delgado, r.delgado@dbsv.org.

Wichtige Stellungnahmen des GFTB

Kontakt zum Thema Taubblindheit

DBSV-Taubblindensprecher

Peter Bleymaier

Ansprechpartner in der DBSV-Geschäftsstelle

Reiner Delgado Sozialreferent Telefon: 030 285387-240 Telefax: 030 287387-273