Beipackzettel

Der Beipackzettel – oder wie es auch heißt: die Gebrauchsinformationen – in Medikamentenverpackungen ist für Menschen mit guter Sehkraft schon schwierig zu lesen. Für blinde und sehbehinderte Personen war und ist es jedoch schier unmöglich, diese wichtigen Gebrauchsinformationen zu erfassen und danach zu handeln.

Patienteninfo-Service

Mit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) wurden die Arzneimittelhersteller (die Inhaber der Zulassung) aufgrund einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet, dass „die Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind“ (§11 AMG Abs. 3c)

Seit 2005 fanden Verhandlungen und Gespräche zwischen der deutschen Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe einerseits und Verbänden der Pharmaindustrie (VfA, BPI, BAH) andererseits unter Einbeziehung des Bundesministerium für Gesundheit, des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) sowie der Rote Liste Service GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Bereitstellung der Gebrauchsinformationen (Beipackzettel) in für blinde und sehbehinderte Patienten zugänglicher Form statt.

Seit 2010 werden unter www.patienteninfo-service.de Beipackzettel – so fern sie bereits eingestellt sind – in barrierefreien Formaten zugänglich.