Welche Alternativen zum Testament gibt es?

Alternativen zum Testament: Schenkung oder Stiftung.

Verfügung zugunsten Dritter – die Schenkung

Schon zu Lebzeiten kann man Teile seines Vermögens an eine gemeinnützige Organisation verschenken, sie in der Lebensversicherung begünstigen oder verfügen, dass ein Kontoguthaben im Todesfall übertragen wird.
Soll das Guthaben eines Bankkontos oder der Wert eines Wertpapierdepots bei der Hausbank oder Lebensversicherung mit dem Bestand am Todestag auch an diesem Tag auf die Blindenstiftung Deutschland als neuen Inhaber übergehen, so kann dies ohne Testament durch einen „Vertrag zugunsten Dritter“ quasi als Schenkung zu Lebenszeiten auf den Todesfall zwischen dem Kontoinhaber und der Bank schriftlich vereinbart werden. Die Blindenstiftung Deutschland ist hier juristisch der begünstigte Dritte, dem das zugewendete Konto oder Depot mit dem Tod des Kontoinhabers zusteht. Die Gelder derartiger Verfügungen fallen nicht in den Nachlass.

Anmerkung:

Es muss kein Testament errichtet werden, der Zuwendungsvertrag wird zu Lebzeiten durch Sie selbst mit dem Kreditinstitut abgeschlossen. Sie können bis zum Tod frei über das Kontoguthaben verfügen. Zugewendet ist dann der am Todestag vorhandene Bestand.

Stifter werden

Auch die Stiftung von Vermögen kann interessant sein:

Ob durch die Errichtung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der Blindenstiftung Deutschland oder eine Zustiftung – mit einer Stiftung können Sie sich dauerhaft für blinde und sehbehinderte Menschen einsetzen.