Überweisung auf unser Konto durch die Trauergäste
Eine Möglichkeit, in Gedenken an einen geliebten Menschen zu Spenden aufzurufen, ist es, die Trauergäste direkt auf unser Spendenkonto überweisen zu lassen.
Bitte nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns den Namen der/des Verstorbenen und den Termin der Trauerfeier mit.
Wir vereinbaren dann mit Ihnen ein Stichwort für die Überweisung, zum Beispiel „Gedenken Namen der/des Verstorbenen“. Mit diesem Stichwort können wir die eingehenden Spenden eindeutig Ihrer Sammlung zuordnen. Die Trauergäste können den Betrag direkt über unser Onlineformular oder per Banküberweisung auf unser Konto spenden. Bitte weisen Sie Ihre Trauergäste in der Todesanzeige oder Trauerbenachrichtigung auf Ihren Spendenaufruf zugunsten von blinden und sehbehinderten Menschen hin.
So könnte der Absatz in Ihrer Traueranzeige aussehen:
Anstelle freundlichst zugedachter Kranz- und Blumenspenden bitten wir um eine Spende für den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) unter dem Stichwort „Name der/des Verstorbenen“.
Damit Sie erfahren, wer sich an Ihrem Spendenaufruf beteiligt hat, erhalten Sie drei bis vier Wochen nach der Trauerfeier von uns ein Dankschreiben zusammen mit einer Übersicht über die eingegangene Gesamtsumme und eine Liste mit den Spendernamen. Bitte beachten Sie: aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Informationen zu einzelnen Spendensummen weitergeben, sondern nur die Gesamtsumme nennen.
Spendenkonto
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE59 3702 0500 0003 2733 05
BIC: BFSW DE 33 BER
Überweisungszweck: Kondolenzsammlung / Name der/des Verstorbenen