Serviceseite für AMD-Betroffene

Aktuelle Hinweise für Betroffene der feuchten AMD

direkt zum Amsler-Gitter-Test

Ein Service des DBSV und der PRO RETINA Deutschland e. V.

Sie haben eine feuchte Altersabhängige Makula-Degeneration (AMD). Falls Ihnen eine Therapie mit einem Wachstumshemmer (Spritze in den Glaskörper des Auges) verordnet wurde, entstehen viele Fragen. Nur als aktiver Patient, der sich einmischt und nachfragt, können Sie sicher sein, dass Sie die Therapie und die Behandlungsqualität bekommen, die Ihnen zustehen.

Deshalb haben wir die folgenden praktischen Tipps für die Betroffenen zusammengestellt.

  • Fragen Sie Ihren Augenarzt, ob Sie an der trockenen oder feuchten Form der Makula-Degeneration leiden. Nur wenn Sie von der feuchten Form betroffen sind, kommt eine Spritzenbehandlung mit Gefäßwachstumshemmern für Sie in Frage.
  • Informieren Sie sich über Ihre Krankheit:

  • Machen Sie regelmäßig zu Hause den Amsler-Gitter-Test. Damit können Sie feststellen, ob sich bei Ihnen etwas verändert und sich ggf. umgehend bei Ihrem Augenarzt vorstellen.
  • Bestehen Sie bei akuten Veränderungen auf kurzfristiger Untersuchung und ggf. Behandlung!
  • Sprechen Sie schon bei der ersten Behandlung das Thema Folgetermin an!
  • Wenn Sie an weiteren Krankheiten leiden, informieren Sie Ihren Augenarzt!

Wahl des Arztes / der Klinik

  • Fragen Sie Ihren Augenarzt, welcher Kollege oder welche Klinik in Ihrer Nähe Erfahrungen mit dieser Therapie hat und diese Behandlung durchführt.
  • In der Regel sind Sie bei Netzhautspezialisten und in Kliniken in guten Händen.
  • Sterile OP-Bedingungen sind für die Verabreichung (Injektion) ebenso absolut notwendig wie eine korrekte Indikationsstellung zur Behandlung durch den Arzt!
  • Fragen Sie Ihren Arzt und Ihre Kasse, wie die Qualität der Behandlung sichergestellt wird!
  • Mit den folgenden Fragen können Sie die Qualifikation des Arztes abfragen:

    • „Haben Sie die Qualifikation entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Krankenkassen und der kassenärztlichen Bundesvereinigung für die intravitreale Medikamenteneingabe?“
    • „Entspricht Ihre räumliche Ausstattung dieser Qualitätssicherungsvereinbarung?“

Kostenübernahme durch die Krankenkassen für eine Therapie mit einem Wachstumshemmer

  • Als Patient mit der entsprechenden Indikation (Diagnose feuchte AMD und Sehrest größer als 5 Prozent) haben Sie einen Anspruch auf eine Behandlung mit den zugelassenen Medikamenten Macugen, Lucentis und Eylea.
  • Klären Sie die Kostenfrage unbedingt vorher! Für wie viele Behandlungen werden die vollen Behandlungs- und Medikamentenkosten übernommen? Werden die Kosten für alle erforderlichen Verlaufskontrollen (insbesondere mit dem OCT!) übernommen? Wie hoch ist Ihr Eigenanteil?

Angesichts der über Jahre hinweg ungeklärten Bedingungen für eine Therapie der feuchten Makula-Degeneration haben wir in Deutschand eine sehr unterschiedliche Versorgungslage:

  • Jeder Patient hat grundsätzlich einen Anspruch auf die zugelassenen Medikamente.
  • Parallel dazu haben viele Augenärzte mit verschiedenen Krankenkassen Pauschalverträge abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verträge können diese Patienten nach entsprechender Aufklärung auch ein kostengünstigeres Medikament (Avastin) erhalten, welches für die Anwendung am Auge nicht zugelassen, jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand in seiner Wirksamkeit mit den zugelassenen Medikamenten vergleichbar ist.
  • In diesen Verträgen ist teilweise auch die Kostenübernahme für die erforderlichen Verlaufskontrollen (insbesondere mit dem OCT!) durch die Krankenkasse geregelt.
  • Außerhalb solcher Verträge ist das OCT dagegen derzeit keine Krankenkassenleistung!
  • Leider ist nicht bekannt, welche Krankenkassen und welche Ärzte diese Verträge abgeschlossen haben.>
  • Diese Verträge sind von Region zu Region unterschiedlich, daher müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Kasse nach der Erstattungssituation erkundigen. Dies ist in Ihrer aktuellen Lage (nach der Diagnosestellung) sicher sehr aufwändig für Sie.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Augenarzt und nehmen Sie ihn in die Pflicht, dass er Sie umfassend informiert.

Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an Blickpunkt Auge, das Beratungsangebot des DBSV für Augenpatienten, die Makula-Berater der PRO RETINA oder an das Netzhauttelefon (Telefon: 01805  870018 *14ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mo.- Do. 9:00 bis 15:30 Uhr).