Transparenzerklärung
Das Thema Transparenz ist für den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) sehr wichtig. Deshalb hat sich der DBSV der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Initiative verpflichten sich, zehn grundlegende Punkte auf ihrer Website leicht zugänglich zu veröffentlichen. Dazu zählen unter anderem: die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur. Dieser Selbstverpflichtung kommt der DBSV im Folgenden nach:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr des Vereins
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), Rungestraße 19, 10179 Berlin
Gründungsjahr: 1912
Ansprechpartner: Andreas Bethke
2. Satzung und Leitbild
3. Datum des aktuellen Bescheids über die Anerkennung als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein vom Finanzamt:
Wir sind wegen Förderung des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/027/40718 vom 01.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Oberstes Entscheidungsorgan des DBSV ist der Verbandstag. Der Verbandstag ist das höchste Gremium des DBSV und wird alle vier Jahre vom Präsidium einberufen. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören unter anderem die Wahl des Präsidiums, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen sowie die Beratung und Beschlussfassung über Leitlinien und Grundsätze der Verbandsarbeit.
Weitere Entscheidungsträger des DBSV sind:
- Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat besteht aus dem Präsidium, den 19 selbstständigen Landesverbänden sowie sechs Vertretern der korporativen Mitglieder. Die Mitgliedsorganisationen entscheiden, welche Person sie zu den jeweiligen Verwaltungsratssitzungen entsenden.
- Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sieben weiteren Mitgliedern.
- Geschäftsführer: Andreas Bethke
5. Bericht über die Tätigkeiten des DBSV
siehe Tätigkeitsberichte
6. Personalstruktur
Im Jahr 2021 hatte die DBSV-Geschäftsstelle folgende Personalstruktur:
21 fest angestellte Beschäftigte, davon 11 Teilzeitbeschäftigte (entspricht 18 Vollzeitstellen). Insgesamt ergänzten 14 Projektbeschäftigte (alle Teilzeitkräfte) das Team. Unverändert sind mehr als 1/3 der Mitabeiterinnen und Mitarbeiter des DBSV-Teams blind oder sehbehindert. Das Geschäftsstellenteam arbeitet eng zusammen mit rund 220 ehrenamtlich Aktiven des Verbandes.
7. Mittelherkunft
siehe Finanzberichte
8. Mittelverwendung
siehe Finanzberichte
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der DBSV ist 100-prozentiger Gesellschafter folgender Institutionen:
- Deutsche Hörfilm gGmbH
Der DBSV ist Mitgesellschafter folgender Einrichtungen:
- Rechtsberatungsgesellschaft “Rechte behinderter Menschen” (rbm) gGmbH, Marburg (52%)
- Berufsförderungswerk Mainz gGmbH (51%)
- Smart Mobility Services (SMS) GmbH, Bad Lippspringe (35%)
- Deutsches Taubblindenwerk gGmbH (DTW), Hannover (33,3%)
- Blista Brailletec gGmbH, Marburg (10%)
- Deutscher Hilfsmittelvertrieb gGmbH, Hannover (3%)
Zudem ist der DBSV personell verbunden mit der Blindenstiftung Deutschland.
10. Einzelzuwendungen
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:
- Projektbezogene Förderungen der Aktion Mensch
Angaben zu Einzelspenden von natürlichen Personen:
2021 hat der DBSV keine Einzelspenden erhalten, die einen Umfang von zehn Prozent oder mehr des Jahreshaushalts ausmachen.
Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 h SGB V:
Der Anteil der Selbsthilfeförderung betrug 7,28 Prozent des DBSV-Haushaltes.
Die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ unterstützte Miet- und Betriebskosten der DBSV-Geschäftsstelle anteilig mit 60.000,00 Euro, die Publikation DBSV-Inform anteilig mit 30.000,00 Euro, die Koordinierungsstelle des DBSV für das bundesweite Beratungsangebot für Augenpatientinnen und Augenpatienten „Blickpunkt Auge – Rat und Hilfe bei Sehverlust“ (BPA) ebenfalls mit anteilig 40.898,00 Euro sowie Druckerzeugnisse anteilig mit 14.102,00 Euro.
Im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung (Zuschüsse für Broschüren, Veranstaltungen und Projekte) erhielt der DBSV insgesamt 138.067,04 €:
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AOK Bundesverband: 28.210,14 €
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BKK Dachverband: 4.050,00 €
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DAK: 26.700,00 €
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KKH: 20.349,00 €
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Techniker Krankenkasse: 58.757,90 €