Blindengeld in Bayern

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Stand 01.07.2026

Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Bayern

Rechtliche Grundlage ist das Bayerische Blindengeldgesetz – BayBlindG.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld in Höhe von 809,00 €.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 649,38 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 611,33 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einem „Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder ein privates Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 404,00 € monatlich.

Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ebenfalls Leistungen nach dem Blindengeldgesetz. Es wird häufig Sehbehindertengeld genannt. Es beträgt unabhängig vom Lebensalter monatlich 242,70 €.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Sehbehindertengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Sehbehindertengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Sehbehindertengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 83,08 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 45,03 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einem „Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Sehbehindertengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder ein privates Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Die gekürzte Leistung beträgt mindestens 202,25 € monatlich.

Leistungen für gleichzeitig blind und taube Menschen

Blinde Menschen, die gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG sind (Hörverlust von mindestens 80 %) erhalten unabhängig vom Lebensalter eine monatliche Leistung in Höhe von 1.618,00 €. Diese wird häufig auch Taubblindengeld genannt.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 1.458,38 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 1.420,33 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einem „Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder ein privates Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 809,00 € monatlich.

Leistungen für gleichzeitig hochgradig sehbehinderte und taube Menschen

Hochgradig sehbehinderte Menschen, die gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG sind (Hörverlust von mindestens 80 %), erhalten unabhängig vom Lebensalter eine monatliche Leistung in Höhe von 485,40 €. Diese wird häufig auch als Hörsehbehindertengeld bezeichnet.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 325,78 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 287,73 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einem „Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder ein privates Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 242,70 € monatlich.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund.