Digitale Barrieren melden

Ob fehlende Alternativtexte zu Bildern oder schlechte Kontraste der Schrift – überall im Web stoßen Menschen mit Behinderungen auf digitale Barrieren. Obwohl öffentliche Stellen gesetzlich dazu verpflichten sind, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten, wird dies häufig nicht umgesetzt. Nutzerinnen und Nutzer können diese digitalen Barrieren in einem geregelten Verfahren melden und ihre Beseitigung einfordern.

Kurz & Knapp

Im Erklärfilm "Digitale Barrieren melden" zeigen wir Ihnen, wie Sie in drei Schritten eine digitale Barriere melden:

  1. Erklärung zur Barrierefreiheit lesen
  2. Digitale Barriere bei der öffentlichen Stelle melden
  3. Durchsetzungsstelle kontaktieren

Workshops zum Melden digitaler Barrieren

In virtuellen Workshops schauen wir uns gemeinsam mit interessierten Teilnehmenden an, wie Barrieren auf Webseiten öffentlicher Anbieter mittels eingesetzter Hilfstechnologien entdeckt, beschrieben und schließlich gemeldet werden können. Wissenswertes zu rechtlichen Gegebenheiten und Schritten zur Durchsetzung veranschaulichen wir anhand von Beispielen sowie durch bereits gemachte Erfahrungen in der Praxis.

Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern oder Vergrößerungssoftware erfahren, dass digitale Barrieren, wenn sie gemeldet werden, auch eher eine Chance haben, behoben zu werden. Dadurch tragen Sie dazu bei, die Belange von blinden und sehbehinderten Menschen im Bereich Digitalisierung sichtbar zu machen.

Die Workshops sind niedrigschwellig konzipiert, sodass Sie im Anschluss in die Lage sind, selbst gefundene Barrieren auf Webseiten zu melden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bei unseren Workshops.

Nächste Termine sind:

  • Freitag, 22.03.2024 von 15:00 bis 18:00 Uhr

Anmeldung unter: digital-barrierefrei@dbsv.org

Aktion 100 digitale Barrieren

Um digitale Barrieren stärker sichtbar zu machen, möchten wir gemeldeten Barrieren öffentlich dokumentieren. Daher rufen wir dazu auf, uns gemeldete Barrieren mitzuteilen. Haben Sie eine digitale Barriere an eine öffentliche Stelle gemeldet, können Sie uns diese Barriere über ein Online-Formular mitteilen oder via E-Mail an: digital-barrierefrei@dbsv.org.

Was muss barrierefrei sein?

Öffentliche Stellen sind zur barrierefreien Gestaltung ihrer Webseiten und mobilen Apps verpflichtet. Diese Verpflichtung schließt digitale Dokumente (PDF) und Medieninhalte (Videos oder Grafiken) ein, die auf den Webseiten und Apps veröffentlicht sind. Erfasst sind auch Webseiten und Apps im Intranet (z.B. Campusmanagementsysteme an Hochschulen).

Was ist eine öffentliche Stelle?

Zu den öffentlichen Stellen gehören zum Beispiel Behörden, Hochschulen, Krankenkassen, Gerichte, aber auch bestimmte Einrichtungen, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben erfüllen. Das Nähere zur Definition öffentlicher Stellen des Bundes ist in § 12 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes geregelt. In den Ländern gibt es vergleichbare Regelungen in den einschlägigen Landesvorschriften. Schulen sind von der Verpflichtung in vielen Bundesländern weitgehend ausgenommen.

Es gibt öffentliche Stellen sowohl auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Einen Hinweis, ob Sie es mit einer Webseite oder App einer öffentlichen Stelle zu tun haben, liefert die "Erklärung zur Barrierefreiheit". Liegt eine Erklärung vor, handelt es sich um eine öffentliche Stelle. Der Umkehrschluss gilt bislang nicht, da manche öffentliche Stellen trotz gesetzlicher Vorgabe bislang keine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht haben.

Was ist eine digitale Barriere?

Digitale Barrieren im Sinne des Gesetzes liegen in der Regel vor, wenn die Webseiten und Apps öffentlicher Stellen nicht dem EU-Standard zu digitaler Barrierefreiheit "EN 301549" und der Barrierefreie-Informationstechnikverordnung erfüllen. Nicht alles, was die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit behindert, ist somit auch eine digitale Barriere im Sinne des Gesetzes.

Lassen Sie sich dadurch nicht von einer Meldung abschrecken. Im Schlimmsten Fall teilt Ihnen die öffentliche Stelle oder die Durchsetzungsstelle mit, dass Ihre Meldung keine digitale Barriere im Sinne des Gesetzes betrifft. Im besten Fall berücksichtigt die öffentliche Stelle Ihre Schwierigkeiten unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe und verbessert die Nutzbarkeit der Webseite bzw. App.

Zu den häufig vorkommenden Barrieren zählen:

  • fehlende Alternativtexte
  • Bedienbarkeit über Tastatur oder Gesten funktioniert nicht
  • zu geringe Kontraste zwischen Hintergrund und Schrift
  • keine Untertitelung und kein hörbarer Text bei Videos
  • Überschriften sind nicht vorhanden oder sind falsch geschachtelt (z.B. wenn auf Überschriftebene 1 Überschriftebene 3 folgt)

Welche Angaben muss ich in meiner Beschwerde an die öffentliche Stelle machen?

Ihre Beschwerde richten Sie formlos an die öffentliche Stelle. Beschreiben Sie die digitale Barriere und wo sie auftritt so genau wie möglich. Nur wenn die öffentliche Stelle versteht, wo das Problem liegt, kann sie Abhilfe schaffen.

An wen richte ich meine Beschwerde?

Öffentliche Stellen müssen eine barrierefreie Kontaktmöglichkeit zum Melden von Barrieren einrichten. Diesen Kontakt finden Sie in der sogenannten "Erklärung zur Barrierefreiheit". Ist dies nicht der Fall, verwenden Sie den Kontakt im Impressum.

Wo finde ich die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss von der öffentlichen Stelle so veröffentlicht werden, dass sie auf der Webseite leicht aufzufinden ist. Bei mobilen Apps ist die Erklärung entweder auf der Download-Seite der App oder auf der Website der öffentlichen Stelle veröffentlicht.

Muss die öffentliche Stelle mir antworten und wenn ja, bis wann?

Die öffentlichen Stellen müssen Ihnen in einer vorgegebenen Frist antworten. Leider sind diese Fristen in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Die Spanne der Fristen reicht von 2 bis 6 Wochen. Manchmal ist auch unbestimmt von angemessener Zeit die Rede.

Folgende Fristen müssen öffentliche Stellen in Bund und Ländern beachten:

  • Bund: 4 Wochen
  • Baden-Würtemberg: 4 Wochen
  • Bayern: 6 Wochen
  • Brandenburg: 3 Wochen
  • Berlin: 4 Wochen
  • Bremen: 2 Wochen
  • Hamburg: 2 Wochen
  • Hessen: 6 Wochen
  • Mecklenburg-Vorpommern: 6 Wochen
  • Niedersachsen: 4 Wochen
  • Nordrhein-Westphalen: angemessene Frist
  • Rheinland-Pfalz: 4 Wochen
  • Saarland: 4 Wochen
  • Sachsen: angemessene Frist
  • Sachsen-Anhalt: 4 Wochen
  • Schleswig-Holstein: angemessene Frist
  • Thüringen: 4 Wochen

Was mache ich, wenn ich keine Antwort erhalte oder die digitale Barriere nicht behoben wird?

Erhalten Sie keine Antwort oder wird die digitale Barriere nicht behoben, können Sie sich an eine sogenannte Durchsetzungsstelle wenden. Diese Durchsetzungsstellen gibt es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Sie prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt und gehen dann in die Auseinandersetzung mit der öffentlichen Stelle. Den Kontakt zu der für die öffentliche Stelle zuständigen Durchsetzungsstelle finden Sie ebenso in der "Erklärung zur Barrierefreiheit".

Gibt es keine Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie eine aktuelle Liste der Durchsetzungsstellen der Länder und der Schlichtungsstelle des Bundes beim Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT Hessen.

Kontakt

Rose Jokic und Anna Schneider

Projekt: Durchsetzungsbegleitung digitaler Barrierefreiheit
E-Mail: digital-barrierefrei@dbsv.org

Gefördert durch die Aktion Mensch, mit freundlicher Unterstützung der Techniker Krankenkasse.