Qualifizierungsprofil für Taubblindenassistentinnen und -assistenten des gemeinsamen Fachausschusses hörsehbehindert / taubblind (GFTB)

Persönliche Assistenz ist für taubblinde Menschen der wesentlichste Schlüssel für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Darum fordert der GFTB, dass den Betroffenen diese Assistenz durch qualifizierte Fachleute im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht.

Der GFTB hat folgende Mindestanforderungen für die Qualifizierung von TaubblindenassistentInnen erstellt. Diese Anforderungen müssen alle Personen erfüllen, die bezahlte Taubblindenassistenz anbieten. Institute, die Taubblindenassistenten qualifizieren, müssen ihre Qualifizierungsmaßnahme an diesen Anforderungen orientieren und diesen Mindeststandard nachweisen. Der GFTB hält es für notwendig, dass Qualifizierungsinstitute den Umfang und den Mindeststandard der Qualifizierungen erweitern und über diese Anforderungen hinaus weiter entwickeln.

Der GFTB hat folgende Mindestanforderungen für die Qualifizierung von TaubblindenassistentInnen erstellt. Diese Anforderungen müssen alle Personen erfüllen, die bezahlte Taubblindenassistenz anbieten. Institute, die Taubblindenassistenten qualifizieren, müssen ihre Qualifizierungsmaßnahme an diesen Anforderungen orientieren und diesen Mindeststandard nachweisen. Der GFTB hält es für notwendig, dass Qualifizierungsinstitute den Umfang und den Mindeststandard der Qualifizierungen erweitern und über diese Anforderungen hinaus weiter entwickeln.

Institute, die Taubblindenassistenten qualifizieren, können beim GFTB die Anerkennung ihrer Maßnahme beantragen und nach Erhalt der Anerkennung diese in ihren Zertifikaten nennen. Die nachträgliche Anerkennung bereits abgeleisteter Maßnahmen ist grundsätzlich möglich.

 

Taubblindenassistenz - Qualifizierungsprofil

 

1. Allgemeines/Voraussetzungen

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Motivation zur Begleitung taubblinder Menschen und erste Erfahrungen
  • grundlegende Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache
  • Schriftsprachkompetenz
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem BewerbungsgesprächBewerbungsunterlagen:
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  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Ggfs. Zeugnisse
  • Nachweis der Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache
  • Nachweis von mind. einer Hospitation in der Arbeit mit taubblinden MenschenBewerbungsgespräch:
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  • Das Bewerbungsgespräch findet vor Kursbeginn statt.
  • Gespräch zur Klärung der Motivation und Kommunikationsfähigkeit
  • Anwendung von DGS in einer vorgegebenen Situation
  • Produktion eines kurzen Textes in Schriftsprache
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2. Grundlagenwissen

(Umfang mind. 50 UE)

 

Die Teilnehmenden erlangen grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Recht, Medizin, Psychologie, Fachpraxis, Hilfsmittel und Vereinsstrukturen. Sie verfügen über grundlegendes Wissen zum beruflichen Selbstverständnis von Taubblindenassistenzen und reflektieren ihre Rolle im Berufsalltag. Auftretende Probleme analysieren sie selbstständig und erarbeiten dafür Lösungen.

Kompetenzerwerb

  • Personale Kompetenz
    Die Teilnehmenden können auf taubblinde/hörsehbehinderte Menschen sachgerecht zugehen. Sie sind in der Lage, die Aufgaben eines TBA in Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen vorzunehmen und die Grenzen ihrer Tätigkeit dem taubblinden Menschen gegenüber klar und sensibel zu formulieren.
  • Fach-kompetenz
    Die Teilnehmenden lernen die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die für taubblinde/hörsehbehinderte Menschen wichtig sind. Sie verstehen die wesentlichen Grundsätze von Haftungs- und Versicherungsfragen. Die Teilnehmenden verfügen über Basiswissen der verschiedenen Ursächlichkeiten von Taubblindheit (z.B. Usher-Syndrom, CHARGE-Syndrom), im psychosozialen Bereich sowie über Kenntnisse in Bezug auf notwendige Hilfsmittel. Zudem setzen sie sich mit der Rolle und dem Selbstverständnis von Taubblindenassistenzen auseinander.
    Darüber hinaus kennen sie psychologische Auswirkungen und Bewältigungsmöglichkeiten im Umgang mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung.
    Sie kennen die für taubblinde Menschen und TBA relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.
    Die Teilnehmenden sind in der Lage die Grundzüge der Gehörlosenkultur zu erklären. Sie kennen bundesweite Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen von taubblinden/hörsehbehinderten Menschen und spezifische regionale Angebote.
  • Handlungs-kompetenz
    Sie unterstützen taubblinde Menschen bei der Erledigung alltäglicher Dinge. Sie beschreiben zum Beispiel die Funktion spezieller Hilfsmittel und unterstützen bei behördlichen Angelegenheiten. Sie reflektieren im Rahmen ihrer Arbeit ihre Rolle und wägen ihr Handeln mit Blick auf ihre zentralen Aufgaben ab.
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3. Kommunikation und Information

(Umfang mind. 60 UE)

 

Mit Hilfe der erworbenen Kommunikationsformen kommunizieren die Teilnehmenden angemessen mit taubblinden/hörsehbehinderten Menschen und handeln somit bedürfnisorientiert.

Kompetenzerwerb

  • Personale Kompetenz
    Die Teilnehmenden arbeiten kooperativ mit den taubblinden Menschen zusammen. Dabei beherrschen sie die Grundlagen der Kommunikation, können Kommunikation unterstützen und sich auf einen gemeinsamen Modus der Kommunikation einigen.
  • Fach-kompetenz
    Die Teilnehmenden kennen die unterschiedlichen Formen der Kommunikation (u. a. DGS, Lormen, Taktile Gebärden, taktile Körperzeichen (Haptics), Braille, LBG/LUG, Einflüstern, Mitschrift, digitale Kommunikation mit den Möglichkeiten der Nutzung für taubblinde Menschen und weitere Hilfsmittel, tracking, visualframe) und wenden diese auch an.
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  • Handlungs-kompetenz
    Die Teilnehmenden beherrschen Grundlagen der Informationsvermittlung für taubblinde Menschen in der je vom Assistenznehmer gewünschten Kommunikationsform. Sie sind in der Lage, Kommunikationssituationen herzustellen und zu unterstützen. Dabei analysieren sie die Kommunikationsbedürfnisse der einzelnen taubblinden Menschen und passen sich den Gegebenheiten an. Unabhängig von der gewünschten Kommunikationsform fassen die Teilnehmenden Inhalte zusammen, formulieren Kernaussagen und passen die Geschwindigkeit an die taubblinde Person an.
  • Taubblindenassistenten müssen keine Qualifikation als Dolmetscher haben; sie müssen die Grundlagen der Kommunikation beherrschen und diese unterstützen können, wogegen Dolmetscher Kommunikation sicherstellen müssen.

4. Orientierung und Mobilität

(Umfang mind. 40 UE)

 

Die Teilnehmenden entwickeln die Fähigkeit, taubblinde Menschen im Straßenverkehr, in Gebäuden und in speziellen Umgebungssituationen zu begleiten sowie entsprechende Anweisungen zu geben. Dabei beachten sie weitere Besonderheiten der zu begleitenden Person.

Die Teilnehmenden erleben die Situation taubblinder/hörsehbehinderter Menschen und der Assistenz (Selbsterfahrung) und nehmen dabei abwechselnd die Rollen der Assistierenden und der zu Begleitenden (mit entsprechenden Hilfsmitteln) ein.

Kompetenzerwerb

  • Personale Kompetenz
    Die Teilnehmenden berücksichtigen die Bedürfnisse und Vorlieben der zu begleitenden Person und gehen bewusst auf die Wünsche ein.
  • Fachkompetenz
    Die Teilnehmenden erlangen Kenntnisse über Grundlagen der Orientierung taubblinder Menschen, über Techniken der Sehenden Begleitung, Körperschutztechniken (zur Vermeidung von Verletzungen), sowie über Grundlagen von lebenspraktischen Fähigkeiten und wenden diese an. Sie sind in der Lage, taubblinde Menschen mit weiteren Besonderheiten (z.B. Gleichgewichtsstörungen) sicher zu begleiten.
  • Handlungs-kompetenz
    Während der Begleitung wenden sie die angemessen Kommunikationsformen sicher an. Die Teilnehmenden fertigen Raum- und Wegbeschreibungen für taubblinde Menschen an und entwickeln entsprechende Verhaltensweisen für Notsituationen. Sie passen sich an individuelle Wahrnehmungsbedingungen (funktionales Hör- und Sehvermögen), die Begleitung in speziellen Umgebungssituationen und Bedürfnisse der Assistenznehmer an.
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5. Praktikum

(Umfang mind. 50 UE)

 

Die Teilnehmenden sind in der Lage, unterschiedliche taubblinde Menschen in unterschiedlichen Assistenzsituationen zu begleiten. Dabei wenden sie verschiedene Kommunikationsformen sowie Führungstechniken an und reflektieren das eigene Handeln kritisch bezüglich der unterschiedlichen Kursinhalte.

Kompetenzerwerb

  • Personale Kompetenz
    Im Seminar reflektieren die Teilnehmenden über die verschiedenen Einsätze. Sie verbinden eigene Erfahrungen mit den Erlebnissen der anderen Kursteilnehmenden und leiten daraus Verhaltensweisen im Umgang mit taubblinden Menschen ab. Sie legen ihr Augenmerk auf ihr eigenes Verhalten und nehmen die Aufgaben von TBA in der Praxis wahr.
  • Fach-kompetenz
    Die Teilnehmenden sind in der Lage, ihre Praktika während der Qualifizierung selbstständig zu planen und durchzuführen. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und orientieren sich in ihrem Handeln an den Vereinbarungen zwischen Praktikumsstelle und PraktikantInnen.
  • Handlungs-kompetenz
    Die Teilnehmenden setzen teilweise unter Anleitung das selbstständige Führen und Kommunizieren von und mit taubblinden Menschen um. Sie reflektieren ihr eigenes Handeln und sind in der Lage, ihre Handlungskompetenz durch die Umsetzung von Schlussfolgerungen zu erweitern.
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6. Prüfung

 

Die Teilnehmenden weisen erworbene Kenntnisse in folgenden Prüfungsteilen nach:

  • Mündliche oder schriftliche Prüfung: Nachweis von theoretischen Grundlagenkenntnissen
  • Praktische Prüfungsteile:
  • Kommunikation: Braille, DGS, Taktile Gebärden, Lormen
  • Techniken der sehenden Begleitung  
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden ein GFTB-anerkanntes Zertifikat, das zur Tätigkeit als AssistentIn für taubblinde/hörsehbehinderte Menschen berechtigt.

Gesamtumfang

 

  • Grundlagenwissen:                                   mind. 50 UE
  • Information und Kommunikation: mind. 60 UE
  • Orientierung und Mobilität:                       mind. 40 UE
  • Praktikum:                                                mind. 50 UE    
  • Download Qualifikationsprofil Taubblindenassistenz
  • Beschlossen vom gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind
    am 11. No vember 2016 in Kassel
  • (UE = Unterrichtseinheit à 60 Minuten)
  • Gesamtumfang:                                              mind. 200 UE