I Angebote des DBSV und seiner Mitgliedsorganisationen
1 Informations- und Beratungsangebote des DBSV
und seiner Mitgliedsorganisationen
Aktuelle Informationen bieten die Internetseiten des DBSV (www.dbsv.org) und die seiner Mitgliedsorganisationen sowie die Verbandszeitschrift „Sichtweisen” und der Newsletterdienst „dbsv-direkt”
Blickpunkt Auge ist das qualitätsgesicherte Beratungsangebot des DBSV und seiner Landesorganisationen. Es richtet sich an Menschen mit Sehbeeinträchtigungen bis hin zur Blindheit oder mit Erkrankungen, die zu einem Sehverlust führen können, sowie an ihre Angehörigen und die interessierte Öffentlichkeit.
Die Beratung rund um das Thema Sehen ist unabhängig und kostenfrei. Die Beratenden leben meist selbst mit einer Seheinschränkung oder sind mit den entsprechenden Lebensumständen gut vertraut. Sie werden nach einem bundesweit einheitlichen Konzept qualifiziert.
Ergänzend zur Beratung werden Informationsveranstaltungen organisiert, der Austausch mit Gleichbetroffenen
ermöglicht und Informationsmaterialien herausgegeben. Bei Bedarf vermittelt Blickpunkt Auge darüber hinaus an
Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen.
Angebote vor Ort gibt es in 13 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Wenn Sie in anderen Bundesländern zu Hause sind, können Sie sich gern an den überregionalen Dienst in Berlin wenden. Dieser hilft telefonisch weiter und vermittelt den Kontakt zu regionalen Anlaufstellen
Tel.: (030) 28 53 87-1 30, -1 77, -1 83 oder -2 87
E-Mail: info@blickpunkt-auge.de,
Internet: www.blickpunkt-auge.de.
2 Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Der DBSV und seine Mitgliedsvereine gewähren innerhalb ihres satzungsgemäßen Aufgabenbereichs und im Rahmen des rechtlich Zulässigen Rat und Hilfe in Rechtsangelegenheiten. Die Rechtsfrage muss sich aus einem Sachzusammenhang mit der Sehbehinderung oder Blindheit ergeben.
Anfragen sind nicht direkt an die DBSV-Geschäftsstelle, sondern erst an den jeweiligen Landesverein zu richten.
Bei rechtlichen Fragen oder im Falle einer erforderlichen Rechtsvertretung können Sie sich auch direkt an die gemeinnützige GmbH „Rechte behinderter Menschen” wenden. Sie ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: rbm gemeinnützige GmbH, Biegenstraße 22, 35037 Marburg
Tel.: (0 64 21) 9 48 44-90/-91
(Sprechzeiten: Mo und Mi, 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
sowie Fr, 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
3 Medizinische Fragen
Nicht selten geht es bei rechtlichen Anfragen auch um Fragen medizinischer Art. Ist medizinischer Sachverstand erforderlich, so kann der DBSV nicht direkt weiterhelfen. Er unterhält aber Kontakte zu erfahrenen Augenärztinnen und Augenärzten.
4 Weitere Beratungsangebote
Seit 2018 gibt es die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die kostenfreie, allein dem oder der Ratsuchenden verpflichtete Beratung kann jeder behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Mensch schon im Vorfeld eines Antrages auf eine konkrete Leistung in Anspruch nehmen. Das Beratungsangebot erstreckt sich auf Rehabilitations- und Teilhabeleistungen und soll dazu beitragen, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei der Organisation benötigter Unterstützung zu stärken.
Grundsätzlich kann man sich an jede EUTB wenden (Kontakt: https://teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb). Einige Mitglieder des DBSV bieten EUTB an und halten besondere Kompetenzen für Fragen rund ums Sehen bereit.
Gemäß § 14 SGB I sind die Sozialleistungsträger gesetzlich verpflichtet, Beratung über die Rechte und Pflichten im Rahmen der Sozialgesetzgebung anzubieten. Mit Fragen zu Leistungsansprüchen kann man sich also auch direkt an den zuständigen Träger wie u. a. Krankenkassen, Sozialämter, Arbeitsagentur, Rentenversicherung wenden.