Verbandsrat

Auszüge aus der Satzung des DBSV:

Der Verbandsrat besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums, aus je einem Vertreter der ordentlichen Mitglieder und aus sechs Vertretern, die die korporativen Mitglieder für die Dauer einer Amtsperiode des Präsidiums wählen (...)

Der Verbandsrat wird vom Präsidenten/von der Präsidentin mindestens einmal jährlich mit einer Ladungsfrist von vier Wochen unter Angabe von Ort, Zeit und vorläufiger Tagesordnung durch Rundschreiben einberufen (...)

Die Aufgaben des Verbandsrates sind:

  • a) Festsetzung der Beiträge, der Umlagen und der einzuhaltenden Fristen,
  • b) Prüfung der Tätigkeit des Präsidiums,
  • c) Entgegennahme des jährlichen Tätigkeitsberichts des Präsidiums,
  • d) Genehmigung des Jahresabschlusses,
  • e) Entscheidung über die Entlastung des Präsidiums,
  • f) Feststellung des Haushaltsplanes (...)

(Ende der Satzungsauszüge)

Der Verbandsrat des DBSV tritt zweimal jährlich zusammen und besucht dabei mit seinen Tagungsorten im Wechsel alle Bundesländer.

Ihr Ansprechpartner

Andreas Bethke Geschäftsführer des DBSV Telefon: 030 285387-180