Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden
Der DBSV führt gemeinsam mit der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ (rbm) im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2023 das von Aktion Mensch geförderte Projekt „Barrierefreiheit durchsetzen, Diskriminierung ahnden“ durch. Es knüpft an das Ende 2019 abgeschlossene Projekt „Unser gutes Recht: Verbandsklagen als strategisches Instrument der Selbsthilfe“ an.
Was soll im Projekt erreicht werden?
Eine inklusive Gesellschaft, in der eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen möglich ist, kann es nur mit einer barrierefrei gestalteten Umwelt geben. Das schließt u. a. öffentliche Straßen und Plätze, das Transportwesen, das Gesundheitssystem, die Angebote im Internet etc. ein. Tatsächlich stoßen Menschen mit Behinderungen im Alltag allerdings auf vielfältige Barrieren. Viele Internetseiten und Apps sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht bedienbar, Stufen vor öffentlichen Gebäuden verhindern Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen den Zutritt, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Viele Barrieren dürften allerdings gar nicht bestehen, weil es bereits gesetzliche Regelungen gibt, die zur Barrierefreiheit verpflichten (z. B. in den Behindertengleichstellungsgesetzen vom Bund und den Ländern). Gesetze müssen aber auch durchgesetzt werden, damit sie ihre Wirkung entfalten. Genau hier setzt das Projekt an:
Die Möglichkeiten des verbandlichen Rechtsschutzes (Verbandsklagen, Schlichtungsverfahren etc.) sollen systematisch genutzt werden, um Verstöße gegen Vorschriften zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu ahnden. Als Konsequenz erfolgreich erstrittener Gerichtsentscheidungen sollen bestehende Barrieren abgebaut und so Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen mehr Teilhabe ermöglicht werden. Ziel ist es gleichzeitig, eine Rechtsprechungskultur in diesem Bereich aufzubauen und zu etablieren, um nachhaltig die verbandsklageberechtigten Behindertenverbände zu motivieren und zu unterstützen, Barrierefreiheit rechtlich durchzusetzen und damit voranzubringen.
Die Auswahl geeigneter Sachverhalte für die Erhebung einer Verbandsklage durch einen dafür passenden Verband wird in einem Projektbeirat organisiert, in dem unterschiedliche Organisationen von Menschen mit Behinderungen vertreten sind.
Die Begleitung geeigneter Fälle durch im Projekt tätige Juristinnen und Juristen sowie ggf. die Einholung erforderlicher Gutachten ist für die Verbände im Rahmen des Projekts kostenfrei. Unterstützt werden die Aktivitäten durch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit und eine Vernetzung mit der Wissenschaft.
Materialien
Mit der Checkliste zum Verbandsklagerecht können Organisationen von Menschen mit Behinderungen zu einer ersten Einschätzung kommen, ob in einem konkreten Fall eine Verbandsklage sinnvoll ist und was es dann zu beachten gilt.
Hier haben wir "Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für Verbraucherschutz- und Verbandsklagen" zusammengefasst.
Projektleitung:
DBSV Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Christiane Möller
Telefon: 030 28 53 87-165
Fax: 030 28 53 87-200
E-Mail: c.moeller@dbsv.org
Juristische Leitung:
rbm gemeinnützige GmbH
Rechte behinderter Menschen
Dr. Michael Richter
Telefon: 06421 94844-90 oder 91
Fax: 06421 94844-99
E-Mail: barrierefreiheit@rbm-rechtsberatung.de
www.rbm-rechtsberatung.de
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