Persönliches Budget - Jetzt entscheide ich selbst

Kristin Reker und Melanie Wegerhoff

Was, wer, warum, wieviel und wofür? Fragen und Antworten rund um das persönliche Budget und die Beantragung.

Gebärdensprachvideo Persönliches Budget
Gebärdensprachvideo Persönliches Budget

Was ist das persönliche Budget?

  • Das Persönliche Budget (= Geld) gibt es schon seit 2008!
  • Das Persönliche Geld ist keine zusätzliche Leistung
  • Es ist nur eine Form, wie man Leistungen erhalten kann
  • Geldleistung statt Dienst- oder Sachleistungen
  • Mit diesem Geld können Hilfen und Unterstützungen zur Teilhabe selbst bezahlt werden
  • für alltägliche und wiederkehrende Bedarfe
  • nicht geeignet für einmalige Leistungen!

Beispiel: Taubblindenassistenz

Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

  • alle Menschen mit Behinderung, die gesetzlichen Anspruch haben
  • Kinder und Jugendliche (Elternschreiben Antrag)
  • Auch Menschen, die das Budget nicht selbstverwalten können, dafür gibt es Assistenz
  • Das PB ist absolut freiwillig! (§ 29 SGB IX)

Warum gibt es das persönliche Budget?

Grundidee ist:

Menschen sollen selbst entscheiden

  • Welche Hilfen sie haben wollen.
  • Wann sie diese brauchen.
  • Wer ihnen helfen soll.

Betroffene sind Experten in eigener Sache

  • mehr Selbstbestimmung
  • mehr Selbstständigkeit
  • aktiv und eigenverantwortlich
  • Teilhabe in allen Lebensbereichen

im Sinne von UN-BRK (UN-Behinderten-Rechts-Konvention) und BTHG (Bundes-Teilhabe-Gesetz)

Wer zahlt das Persönliche Budget?

z.B. folgende Rehabilitations-Träger (§ 6 SGB IX):

  • Die gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen
  • Die Bundesagentur für Arbeit
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Die gesetzliche Rentenversicherung
  • Träger der Eingliederungshilfe (z.B. NRW = LVR/LWL)
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Das Integrationsamt / Inklusionsamt
  • Man kann also den Antrag auf Persönliches Geld an alle diese Stellen schicken!

Unterscheidung

Das Persönliche Budget ist:

einfach oder trägerübergreifend, das bedeutet:

  • Die Hilfen werden von verschiedenen Stellen gemeinsam ausbezahlt, z.B. vom Amt und der Krankenkasse
  • B. für Assistenz UND Krankengymnastik

Unterscheidung Früher / Heute:

  • Bis 2008 musste man für jede Leistung einen eigenen Antrag stellen, jetzt reicht einAntrag aus
  • Ein Ansprechpartner / Ein Konto für das gesamte Budget

Wieviel Geld bekomme ich?

  • Höhe des Budgets ist abhängig vom Bedarf
  • Das kann sehr unterschiedlich sein
  • wird ermittelt durch ein Bedarfs-Feststellungs-Verfahren
    Maßgebliche Vergleichsgruppe ist der nichtbehinderte und nicht sozialhilfebedürftige Mensch vergleichbaren Alters!
  • Wer viel Hilfe braucht, bekommt viel Geld
  • Wer weniger Hilfe braucht, bekommt weniger Geld
  • Die Auszahlung bekommt man meistens einmal im Monat oder einmal im Jahr

Wofür kann das Persönliche Budget eingesetzt werden?

Für sämtliche Leistungen zur Teilhabe!

  • Teilhabe an Bildung
  • Soziale Teilhabe
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • medizinische Rehabilitation
  • unterhaltssichernde / andere ergänzende Leistungen (§ 5 SGB IX)
  • Förderung der Verständigung nach § 82 SGB IX, Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher, Kommunikationsassistenz, „Lormdolmetscher“
  • Taubblindenassistenz
  • Elternassistenz (z.B. zum Aufpassen auf Kinder im Schwimmbad / auf Spielplatz)
  • Arbeitsassistenz
  • Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen
  • Medienhilfe, z.B. Bücher in Braille, barrierefreie Computer
  • Technische Hilfen wie Mess- und Haushaltshilfen, Alarmanlagen
  • Betreutes Wohnen
  • Pflege- bzw. Haushaltshilfe für Senioren
  • Fahrdienste
  • zur beruflichen Weiterbildung
  • Teilhabe bei Arbeit und Ausbildung (Kindergarten-, Schul-, Uni- und Ausbildungsbegleitung sowie
  • Unterstützung am Arbeitsplatz)

Wie bekomme ich das Persönliche Budget?

Zwei Möglichkeiten

  1. Umwandelung
    Es wurden bereits Leistungen bewilligt, die ganz oder teilweise in ein Persönliches Budget umgewandelt werden können
  2. Neuantrag
    Leistungen werden zum 1. Mal beantragt und sollen als Persönliches Budget gewährt werden

Antrag

  • Der Antrag kann formlos geschehen (einfacher Brief)
  • Einige Leistungsträger haben jedoch spezielle Formulare
  • Vor Antragstellung kann man sich in der EUTB informieren lassen

Typischer Ablauf:

  • Antrag stellen
  • Treffen mit Träger(n): Bedarfsermittlung, Hilfeplankonferenz
  • Persönliche Zielvereinbarung
  • Bescheid
  • Geld geht auf das Konto

Ich möchte das Persönliche Budget irgendwann ändern…?

  • Wenn das bewilligte Geld nicht mehr reicht: Antrag auf Erhöhung möglich
  • Oder: Man kehrt zurück zur Sachleistung

Ich möchte das Persönliche Budget irgendwann nicht mehr nutzen…?

  • Man kann das PB einfach kündigen!
  • Andersherum: Leistungsträger können auch kündigen
  • Besser: Am Ende des Bewilligungszeitraumes entscheiden
  • Ermittlung des Bedarfes: ca. alle 2 Jahre (§ 29 Abs. 2 S. 4 SGB IX)

Vorteile persönliches Budget

  • Stärkung von Selbstbestimmung
  • Eigene Entscheidungen, aktive Rolle
  • Berücksichtigung individueller Bedürfnisse
  • Frei gewählte Lösungen
  • (Oft) Keine Nachweispflicht!
  • Mehr Aktivitäten und Teilhabe
  • Psychische Stabilisierung und Wohlbefinden
  • mehr Zufriedenheit
  • weniger Verwaltungsaufwand für Leistungsträger

Assistenz als Sachleistung: Amt rechnet direkt mit Assistenz ab, kein Spielraum, man kann Assistenz evtl. nicht selbst aussuchen

Assistenz mit Persönlichem Budget: TBL / HSB bekommen Geld und bezahlen Assistenz selbst, sie werden zum Auftraggeber, größerer Spielraum

Vor dem Antrag sollte ich folgendes wissen:

  • Ich muss das Budget selbst planen und verwalten!
  • Ich bin verantwortlich für die Bezahlung! Bei der Wahl von Leistungs-Erbringer (z.B. TBA) informieren über:
  • berufliche Qualifikation
  • Vertretung bei Urlaub, Krankheit
  • zeitliche Flexibilität

Zwei Modelle sind möglich:

  • Arbeitgebermodell (direkt einstellen)
  • Dienstleistermodell (Firma / Selbstständige beauftragen)
  • Beide Modelle sind kombinierbar

Passt das Persönliche Budget zu mir?

Beratung zum persönlichen Budget.

Alle Träger und EUTB Stellen beraten kostenlos zum Persönlichen Budget! z.B.: die Beratungsstelle der deutschen Gesellschaft für Taubblindheit in Essen, NRW.