Blindengeld
Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter "Nachteilsausgleich". Man braucht es, um Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B. um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.).
Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich, wie Sie der folgenden Blindengeld-Deutschlandkarte entnehmen können. Die Leistungsbeträge variieren zudem für Minderjährige und Erwachsene, für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und für Pflegebedürftige, wie Sie den Unterseiten zu den Bundesländern entnehmen können. Außerdem wird nur in sieben Bundesländern das "kleine Blindengeld" für hochgradig sehbehinderte Menschen gezahlt und es ist nur in sechs Bundesländern eine Leistung für Menschen mit zusätzlichen Höreinschränkungen vorgesehen.
Falls man blind und sozialhilfeberechtigt ist, bekommt man für seine blindheitsbedingten Ausgaben 739,91 Euro (Volljährige) bzw. 370,59 Euro (Minderjährige) monatlich (Stand: Juli 2019). Das Blindengeld wird dann durch die sogenannte "Blindenhilfe" aufgestockt. Dafür muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden, es gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe. So darf man nicht mehr als 5.000 Euro ansparen, weder Bausparvertrag noch Lebensversicherung besitzen und neben den Kosten für „eine angemessene Unterkunft“ nicht mehr als 848 Euro monatlich verdienen. Auch Einkommen und Vermögen des Partners werden herangezogen. Mehr Infos im Newsletter dbsv-direkt Nr. 11-17 "Vermögensgrenzen für Blindenhilfe gestiegen" vom 3. April 2017.
Blindengeld-Deutschlandkarte
Stand: Juli 2018
Wenn Sie ein Bundesland anklicken (siehe nachfolgende Liste der Bundesländer), werden die Beträge, die in diesem Bundesland monatlich gezahlt werden, detailliert wiedergegeben und zwar aufgefächert nach Altersgruppen, Anrechnungsbeträgen bei Pflegebedürftigkeit, bei Unterbringung in stationären Einrichtungen und ggf. Leistungen für hochgradig Sehbehinderte, Taubblinde oder Hör-Sehbehinderte. Außerdem wird Ihnen gezeigt, wie sich die Blindengeldleistung in diesem Bundesland seit Anfang der 90er Jahre entwickelt hat. Zum Vergleich wird danebengestellt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.
Wenn Sie mit der Maus über die Karte streichen, wird Ihnen in jedem Bundesland die Höhe des Blindengeldes angezeigt. Weil in jedem Bundesland unterschiedliche Blindengeldbeträge gezahlt werden (z. B. abhängig vom Alter), wird auf der Karte der Betrag angezeigt, der für den Großteil der blinden Menschen gilt.
Die Euro-Beträge, die in der Blindengeldkarte sowie in den Grafiken und Tabellen der Länderseiten dargestellt werden, wurden gegebenenfalls gerundet. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Hinweis: Die Bundesländer stehen in alphabetischer Reihenfolge, bitte beachten Sie folgende Ausnahmen aus technischen Gründen:
- Berlin (hinter Brandenburg)
- Bremen (hinter Niedersachsen)
- Hamburg (hinter Schleswig-Holstein)