Blindengeld
Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter "Nachteilsausgleich". Man braucht es, um Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B. um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.).
Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich, wie Sie der folgenden Blindengeld-Deutschlandkarte entnehmen können. Die Leistungsbeträge variieren zudem für Minderjährige und Erwachsene, für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und für Pflegebedürftige, wie Sie den Unterseiten zu den Bundesländern entnehmen können. Außerdem wird nur in sieben Bundesländern das "kleine Blindengeld" für hochgradig sehbehinderte Menschen (auch Sehbehindertengeld genannt) gezahlt und es ist nur in acht Bundesländern eine Leistung für Menschen mit zusätzlichen Höreinschränkungen oder Taubblindheit vorgesehen.
Falls man blind und sozialhilfeberechtigt ist, bekommt man für seine blindheitsbedingten Ausgaben 880,28 Euro (Volljährige) bzw. 440,90 Euro (Minderjährige) monatlich (Stand: Juli 2024). Das Blindengeld wird dann durch die sogenannte "Blindenhilfe" aufgestockt. Dafür muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden, es gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe. So darf man als alleinstehende Person nicht mehr als 10.000 Euro ansparen, weder Bausparvertrag noch Lebensversicherung besitzen und neben den Kosten für „eine angemessene Unterkunft“ nicht mehr als 1.126 Euro monatlich verdienen (Stand Januar 2024).
Blindengeld-Deutschlandkarte
Stand: August 2023
Wenn Sie mit der Maus über die Karte streichen, werden die einzelnen Bundesländer angezeigt. Per Doppelklick werden Sie zu den Informationen über das Blindengeld im jeweiligen Bundesland weitergeleitet.
Die Euro-Beträge, die in der Liste der Bundesländer sowie in den Grafiken und Tabellen der Länderseiten dargestellt werden, wurden gegebenenfalls gerundet. Alle Angaben ohne Gewähr.
Direkt zur Liste der Bundesländer springen.
Hinweis: Die Bundesländer stehen in alphabetischer Reihenfolge, bitte beachten Sie folgende Ausnahmen aus technischen Gründen:
- Berlin (hinter Brandenburg)
- Bremen (hinter Niedersachsen)
- Hamburg (hinter Schleswig-Holstein)
Wenn Sie ein Bundesland anklicken (siehe nachfolgende Liste der Bundesländer), werden die Beträge, die in diesem Bundesland monatlich gezahlt werden, detailliert wiedergegeben und zwar aufgefächert nach Altersgruppen, Anrechnungsbeträgen bei Pflegebedürftigkeit, bei Unterbringung in stationären Einrichtungen und ggf. Leistungen für hochgradig Sehbehinderte, Taubblinde oder Hör-Sehbehinderte. Außerdem wird Ihnen gezeigt, wie sich die Blindengeldleistung in diesem Bundesland seit Anfang der 90er Jahre entwickelt hat. Zum Vergleich wird danebengestellt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.
Die Neugestaltung der Blindengeldkarte wurde mit freundlicher Unterstützung der DAK durchgeführt.
Video "Blind und ausgebremst"
Das Video wurde von „represent“ erstellt, einem wöchentlichen Videoformat, das auf YouTube, zeit.de und funk.net erscheint. Es schildert den Fall des blinden Judokas Shugaa Nashwan, der von Hessen nach Niedersachsen gezogen ist und nun deutlich weniger Blindengeld erhält. DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller erläutert die Forderungen des DBSV zum Blindengeld, Sören Pellmann (Die Linken) und Wilfried Oellers (CDU/CSU) vertreten die Positionen ihrer jeweiligen Partei.
Das Video wird leider nur ohne Audiodeskription angeboten, der Inhalt ist aber trotzdem auch für blinde Menschen nachvollziehbar. Hier finden Sie die YouTube-Infobox, weitere Informationen sowie Kommentare zum Video "Blind und ausgebremst".
Mehr über den Handlungsbedarf zur Schaffung eines gerechten Nachteilsausgleichs erfahren Sie in der Resolution für eine gerechte Blindengeldlösung des DBSV.
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 410 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 748 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 704 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 425 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 518 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 670 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 757 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 430 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 410 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 473 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 410 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 450 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 380 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 444 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 300 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!
Blindengeld für den Großteil der Empfängerinnen und Empfänger: 472 Euro - für die Höhe der Leistung in Ihrem Fall und weitere Infos bitte hier klicken!