Gesetzgebung kurz erklärt

Ein Gesetz ist eine feste, verbindliche Regel. Diese Regel müssen alle, die in einem Staat leben befolgen. Ein Gesetz wird vom Bundestag beschlossen. Im Bundestag sind gewählte Vertreter von einer Gesellschaft.

Gesetzgebung in Gebärdensprache erklärt

Vorschau - Youtubevideo - Gesetzgebung in Gebärdensprache einfach erklärt

Wie kommt es zu einem Gesetz?

Als erstes braucht man einen Entwurf, also einen Vorschlag.

Die Ideen und Gründe für ein Gesetz können von Petitionen (Unterschriftensammlungen), Verbänden, den Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppen kommen. Viele Entwürfe sind von der Bundesregierung. Diese bekommt viele Daten über die Gesellschaft und gut sehen, wo es Gesetzesänderungen geben muss.

Die Bundesregierung macht einen Referenten-Entwurf. Dieser muss von verschiedenen Ministerien und dem Kabinett (alle beteiligten Minister*innen und die Kanzlerin) geprüft werden. Erst dann ist es ein richtiger Entwurf.

Was steht im Entwurf?

Der entworfene Gesetzestext, eine Begründung und das Vorblatt (d.h. eine Übersicht).

Vorblatt:

  • Problem und Ziel
  • Lösung
  • Alternativen
  • finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
  • sonstige Kosten (zum Beispiel für die Wirtschaft, für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau)
  • Bürokratiekosten

Gesetzentwurf:

  • Wie ein fertiges Gesetz aufgebaut
  • Man kann sehen, wo das Gesetz geändert oder neu geschrieben wird

Begründung:

  • Warum ist dieses Gesetz so wichtig?
  • Was für Ziele hat es?
  • Welche Vorschriften macht es?
  • Passt das Gesetz zu den anderen wichtigen Gesetzgrundlagen? (Grundgesetz, EU-Recht, ...)
  • Welche (gewollte und ungewollte) Folgen wird das Gesetz für die Umwelt, Wirtschaft, die Menschen haben? Wie viel wird die bürokratische Umsetzung kosten?

Im Kabinett (Minister*innen und die Kanzlerin)

Wenn der Entwurf mit allen Ministerien abgesprochen wurde und einwandfrei ist, wird er dem Kabinett vorgelegt und dort besprochen. Das Kabinett gibt den Entwurf nun als Regierungsentwurf weiter.

Erster Durchgang im Bundesrat

Nun bekommt der Bundesrat den Regierungsentwurf und hat sechs Wochen lang Zeit zu prüfen. Meistens hat der Bundesrat Ideen wie der Entwurf verbessert werden könnte. Dabei guckt der Bundesrat auch, wie es den Bundesländern mit dem Gesetz gehen wird und was es für Nachteile geben könnte.

Die erste Lesung im Bundestag

Hier werden alle Gesetze die für die Politik direkt wichtig sind besprochen. Nach spätestens drei Tagen werden die Entwürfe an die passenden Ausschüsse weitergeleitet. Diese Ausschüsse sind Gruppen von Menschen die sich speziell mit bestimmte Themen und Gesetze beschäftigen. Zum Beispiel an Ausschüsse für Menschenrechte, Tourismus, Sport…

Ausschuss-Beratung

Das Gesetz wird von Politikern oder deren Vertretern, vom Bundesrat und zuständigen Beamten vom Ministerium geprüft. Wenn es politisch bedeutsam (wichtig) ist, werden auch Wissenschaftler und Verbands-Vertreter angehört. Dabei wird der Entwurf langsam immer mehr verändert.

Die zweite Lesung im Bundestag

Hier wird abgestimmt. Die Opposition (die Politiker, die eine andere Meinung haben) des Gesetzes machen dann Vorschläge, wie sie es besser machen würden. Diese Vorschläge werden selten angenommen und sind eher ausgesprochene Meinungen.

Die dritte Lesung im Bundestag

Hier wird noch ein letztes Mal über das neue Gesetz diskutiert. Vor allem hohe Politiker halten nun Reden. Dann folgt eine Schlussabstimmung.

Zweiter Durchgang im Bundesrat

Jedes Gesetz wird noch einmal von dem Bundesrat geprüft. Wenn es um ein Gesetz für die Bundesländer geht, muss der Bundesrat zustimmen.

Es gibt Zustimmungsgesetze und einfache Gesetze.

  • Zustimmungsgesetze brauchen die Zustimmung des Bundesrates. Zum Beispiel, wenn die Verfassung geändert wird, oder die Bundesländer davon betroffen sind.
  • Die einfachen Gesetze heißen auch Einspruchsgesetze. Sie brauchen die Zustimmung des Bundesrates nicht, aber der Bundesrat kann Einspruch erheben.

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss kann angerufen, wenn sich Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat sich nicht einigen können. Wenn der Ausschuss sagt, dass ein Gesetz in Ordnung ist und „verabschiedet“ werden kann, dann muss der Bundesrat zustimmen. Bei Änderungen oder Aufhebungen (das Gesetz soll nicht ausgeführt werden), muss der Bundestag sich noch einmal darum kümmern.

Der letzte Schritt

Das Gesetz ist fertig und wird beschlossen, dann sagt man, es wird ausgefertigt. Jetzt unterschreiben die Fachminister, die Kanzlerin und der Bundespräsident. Dann wird es im Bundesgesetzblatt „verkündet“, also veröffentlicht und ist ab dem Punkt ein Gesetz für alle.