DBSV-Rechtshilfefonds

Unterstützung für blinde und sehbehinderte Menschen zur Durchsetzung ihrer Rechte

Obwohl sich die Rechtslage mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zugunsten behinderter Menschen in den letzten Jahren in Deutschland geändert hat, ist ihre gleichberechtigte Teilhabe noch immer keine Selbstverständlichkeit.

Nach wie vor haben blinde und sehbehinderte Menschen große Schwierigkeiten, die ihnen formal zustehenden Rechtsansprüche auf benötigte Sozialleistungen, wie eine Hilfsmittelausstattung, Assistenz oder Blindengeld, durchzusetzen.

Die Gründe hierfür liegen in wirtschaftlichen Erwägungen von Kostenträgern oder in finanziellen Zwängen der öffentlichen Hand. Auch ein konservativer Umgang in der Rechtsanwendung sorgt in Deutschland für den "Umsetzungsstau".

Was wir tun

Damit blinde und sehbehinderte Menschen die ihnen formal zustehenden Rechte wahrnehmen können, kämpft der DBSV mit allen juristischen Möglichkeiten für die Durchsetzung der Rechte von blinden und sehbehinderten Menschen und Augenpatientinnen und Augenpatienten.

Konkret bedeutet das, dass der DBSV

  1. strategische Klagen durchführt, die Präzedenzfälle schaffen und damit einer großen Zahl von Betroffenen zu ihrem Recht verhelfen und
  2. Menschen mit Seheinschränkungen in konkreten Einzelfällen mit der Rechtsberatungsgesellschaft “Rechte behinderter Menschen” (rbm) gGmbH rechtlichen Beistand leistet, indem er niederschwellige und einfach zugängliche Rechtsberatung anbietet. Die Arbeit der rbm erfolgt hochspezialisiert zu rechtlichen Fragen, die mit Blindheit oder Sehbehinderung in Zusammenhang stehen und zwar durch gut ausgebildete Juristen, die ganz überwiegend selbst sehbehindert oder blind sind.

Um die Finanzierung dieser Aktivitäten nachhaltig zu sichern und weiter auszubauen, hat der DBSV den Rechtshilfefonds geschaffen.

Mit Ihrer Spende sichern Sie diese Arbeit langfristig und verhelfen blinden und sehbehinderten Menschen zu ihrem Recht! Jeder Beitrag zählt!

 

Weitere Informationen über unser Engagement im Bereich der Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Verbandsklagen zugunsten von Menschen mit Seheinschränkungen finden Sie auf der Internetseite https://www.dbsv.org/uebersicht-rechtliches.html