Vererben

Man sieht die Sonne langsam untergehen und erschrickt doch, wenn es plötzlich dunkel ist. (Franz Kafka)

Wer gemeinnützig vererben möchte, braucht ein Testament

Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis, nach ihrem Tod etwas Bleibendes zu hinterlassen. Doch wer nicht aktiv wird, für den entscheidet das Gesetz: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge; sie berücksichtigt allein Blutsverwandte, Adoptivkinder, Ehepartner und den Staat. Nur ein Testament oder ein Erbvertrag setzen diese Regelung außer Kraft und ermöglichen individuelle Gestaltungsfreiheit. Wichtig: Richtig aufbewahrt ist ein Testament dort, wo es sicher und schnell gefunden wird. Ratsam ist auch die Hinterlegung beim Amtsgericht.

Testierfreiheit und Pflichtteilsansprüche

Jeder kann mit einem Testament frei über die Aufteilung seines Vermögens bestimmen (Grundsatz der Testierfreiheit). Niemand kann Ihnen vorschreiben, an wen Sie Ihr Vermögen vererben. Sie sind niemandem darüber Rechenschaft schuldig. Das Testament wird erst nach Ihrem Tod durch das zuständige Amtsgericht eröffnet und die dort genannten Erben und Vermächtnisnehmer informiert. Das Gesetz garantiert Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern, Kindern, Adoptivkindern und Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) aber einen Anspruch auf den Pflichtteil, also auf eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe.

Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit

Der Staat würdigt gesellschaftliches Engagement. Auch bei Testamenten und Schenkungen sind Organisationen, die das Finanzamt als gemeinnützig anerkennt, von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit.

Der Wert ihrer Zuwendung kommt also ungeschmälert bei der Blindenstiftung Deutschland an und kommt ohne Abzug blinden und sehbehinderten Menschen zugute.

Häufig gestellte Fragen

Wir beraten Sie gern!

Portrait von Andreas Bethke.Eer ist mittleren Alters, hat braune, kurze Haare und trägt einen grauen Anzug, ein cremefarbenes Hemd und eine schwarz-grau-gestreifte Krawatte. Er lächelt.

Wir stehen Ihnen jederzeit gern für weitere Informationen zur Verfügung: Kompetente Mitglieder des Vorstandes und des Kuratoriums der Blindenstiftung Deutschland informieren Sie auf Wunsch ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Wir beraten Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, gemeinnützig zu vererben und helfen Ihnen dabei, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne umgesetzt wird.

Ihr Ansprechpartner bei der Blindenstiftung Deutschland:

Andreas Bethke
030 / 28 53 87-180
E-Mail: info@blindenstiftung.info