E-Scooter
In immer mehr Städten sind E-Scooter im öffentlichen Verkehr ein Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Menschen. Grund dafür ist ihre Nutzung und das Abstellen auf Gehwegen. Daher fordert der DBSV, dass E-Scooter generell nicht auf nutzbaren Gehwegbereichen abgestellt werden dürfen. Stattdessen müssen extra Abstellflächen ausgewiesen werden und die Ausleihe eines E-Scooters darf nur auf diesen Abstellflächen beendet werden. Diese Abstellflächen müssen kontrastreich markiert und mit einem Blindenlangstock ertastbar sein.
Kreuz und quer stehende E-Scooter sind mittlerweile leider ein gewohnter Anblick in unseren Städten: Sie stehen und liegen mitten auf dem Gehweg und blockieren Eingänge von Geschäften, U-Bahn-Zugänge oder Straßenüberquerungen. Rücksichtslos abgestellte E-Scooter sind nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen ein gefährliches Hindernis und erhebliches Unfallrisiko, sie sind auch für Rollstuhlfahrende, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen mehr als ein Ärgernis. Wir brauchen Gehwege ohne Stolpergefahr und genügend Platz, damit Fußgängerinnen und Fußgänger nicht auf die Straße ausweichen müssen.
Aus diesem Grund fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dass E-Scooter generell nicht an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können, sondern nur auf entsprechend ausgewiesenen und abgegrenzten Abstellflächen. Diese Abstellflächen müssen kontrastreich markiert und mit einem Blindenstock ertastbar sein. So sind sie für Menschen mit Seheinschränkungen sofort erkennbar.
Bitte helfen Sie uns bei der Durchsetzung unserer Musterklagen: Dank Ihrer Unterstützung können wir unsere Musterklagen finanzieren und öffentlichkeitswirksam für Abstellflächen für E-Scooter werben. Ihre Spende unterstützt uns dabei durchzusetzen, dass E-Scooter nicht mehr mitten auf Gehwegen abgestellt werden und Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. Herzlichen Dank!
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Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
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Kritisch sieht der DBSV digitale Lösungen, bei denen eine App auf dem Smartphone in Echtzeit einen Warnton auslöst, sobald ein auf dem Gehweg parkender E-Scooter in der Nähe ist. Ein Warnton auf dem Smartphone hat einen zu geringen Informationsgehalt, um das Problem zu lösen. Damit lässt sich feststellen, dass es einen E-Scooter in der Nähe gibt, jedoch nicht wo er sich befindet. Zudem orientieren sich blinde und sehbehinderte Menschen im Verkehrsraum vielfach mit einem Langstock. Eine solche App-Lösung erfordert, dass Betroffene in einer Hand ein Smartphone in hörbarer Nähe halten müssen, während sie sich mit dem Langstock in der anderen Hand durch den Verkehrsraum bewegen. Entsprechend lässt sich feststellen, dass Warntöne auf dem Smartphone nicht ausreichen, um die Sicherheit von blinden und sehbehinderten Menschen im Verkehrsraum zu gewährleisten.
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