Kreuz & quer geht nicht mehr!
E-Roller aus dem Weg!
E-Roller, die im Weg stehen, stellen eine ernstzunehmende Unfallgefahr für blinde und sehbehinderte Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Aus diesem Grund führen wir Musterklagen durch mit dem Ziel, dass E-Roller ausschließlich auf ausgewiesenen und abgegrenzten Abstellflächen abgestellt werden. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung!
Kreuz und quer stehende E-Roller sind mittlerweile leider ein gewohnter Anblick in unseren Städten: Sie stehen und liegen mitten auf dem Gehweg und blockieren Eingänge von Geschäften, U-Bahn-Zugänge oder Straßenüberquerungen. Rücksichtslos abgestellte E-Scooter sind nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen ein gefährliches Hindernis und erhebliches Unfallrisiko, sie sind auch für Rollstuhlfahrende, Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen mehr als ein Ärgernis. Wir brauchen Gehwege ohne Stolpergefahr und genügend Platz, damit Fußgängerinnen und Fußgänger nicht auf die Straße ausweichen müssen.
Aus diesem Grund fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dass E-Roller generell nicht an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können, sondern nur auf entsprechend ausgewiesenen und abgegrenzten Abstellflächen. Diese Abstellflächen müssen kontrastreich markiert und mit einem Blindenstock ertastbar sein. So sind sie für Menschen mit Seheinschränkungen sofort erkennbar.
Bitte helfen Sie uns bei der Durchsetzung unserer Musterklagen: Dank Ihrer Unterstützung können wir unsere Musterklagen finanzieren und öffentlichkeitswirksam für Abstellflächen für E-Roller werben. Ihre Spende unterstützt uns dabei durchzusetzen, dass E-Roller nicht mehr mitten auf Gehwegen abgestellt werden und Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. Herzlichen Dank!
Über den Spendenbutton gelangen Sie direkt zu unserem Online-Spendenformular.
Oder überweisen Sie Ihre Spende direkt auf unser Spendenkonto unter dem Stichwort "E-Roller-Kampagne"
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
IBAN DE55 1002 0500 0003 2733 05
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSW DE 33 BER
Kritisch sieht der DBSV digitale Lösungen, bei denen eine App auf dem Smartphone in Echtzeit einen Warnton auslöst, sobald ein auf dem Gehweg parkender E-Roller in der Nähe ist. Ein Warnton auf dem Smartphone hat einen zu geringen Informationsgehalt, um das Problem zu lösen. Damit lässt sich feststellen, dass es einen E-Roller in der Nähe gibt, jedoch nicht wo er sich befindet. Zudem orientieren sich blinde und sehbehinderte Menschen im Verkehrsraum vielfach mit einem Langstock. Eine solche App-Lösung erfordert, dass Betroffene in einer Hand ein Smartphone in hörbarer Nähe halten müssen, während sie sich mit dem Langstock in der anderen Hand durch den Verkehrsraum bewegen. Entsprechend lässt sich feststellen, dass Warntöne auf dem Smartphone nicht ausreichen, um die Sicherheit von blinden und sehbehinderten Menschen im Verkehrsraum zu gewährleisten.
10 Tipps für das richtige Verhalten bei einem E-Roller-Unfall
Das fordert der Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GfUV)
"Unfallrisiko E-Roller: Stadt Münster zum schnellen Handeln verurteilt" (11.02.22)
Rechtskräftiger Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster (09.02.22)