Kontrastbestimmung

Um Kontraste exakt zu bestimmen, gibt es verschiedene Messverfahren. Dabei kommen beispielsweise sogenannte Leuchtdichte-Messgeräte zum Einsatz. Die Kontrastbestimmungstafel des DBSV ermöglicht dagegen keine exakte Messung, sie liefert einen Annäherungswert.

Die Tafel im DIN-A4-Format zeigt 80 quadratische Farbfelder (8 Farbtöne in jeweils 10 Helligkeitsstufen), jedes davon mit einem Loch in der Mitte und einer Kantenlänge von 15 mm. Auf jedem Feld sind zwei Leuchtdichtefaktoren angegeben, die je nach Lichtart gelten - bei warmem Licht der linke Wert, bei kaltem Licht (z. B. Tageslicht) der rechte Wert. Die Werte reichen von 16 bis 82.

Um den Kontrast zwischen zwei Farbflächen zu beurteilen, wird die Karte zuerst auf die hellere der beiden Flächen gelegt. Nun kommt der Teil, der ein wenig Übung verlangt: Es geht darum, diejenige der 80 Farbflächen zu ermitteln, bei der das Loch am wenigsten erkennbar ist, was bedeutet, dass bei diesem Farbfeld die größte Übereinstimmung mit der darunter liegenden Fläche besteht.

Wenn Sie dieses Feld gefunden haben, müssen Sie den Leuchtdichtefaktor notieren, der auf diesem Feld aufgedruckt ist - wir nennen ihn ab jetzt „L1“. Anschließend legen Sie die Tafel auf die zweite, die dunklere Fläche und ermitteln auch dafür nach dem gleichen Prinzip den Leuchtdichtefaktor - L2. Anschließend errechnen Sie den Kontrastwert (K), also den Kontrast zwischen diesen beiden Flächen, mit der sogenannten

Michelson-Formel: (L1 - L2) / (L1 + L2)

Sie erhalten als Ergebnis eine Zahl zwischen 0 und 1. Sollten Sie eine negative Zahl als Ergebnis erhalten, so bedeutet das, dass Sie L1 und L2 verwechselt, also mit der dunkleren Fläche angefangen haben.

Die Produktion der Kontrastbestimmungstafel wurde von Novartis Pharma unterstützt.

Die Bedeutung des Kontrastwertes

DBSV-Kontrastbestimmungstafel

In verschiedenen Zusammenhängen ist es wichtig, dass die gebaute Umwelt bestimmte Kontrastwerte aufweist. Bei der Gestaltung von öffentlichen Gebäuden wird oft ein Mindestkontrastwert von 0,4 verlangt, beispielsweise müssen sich Handläufe mit diesem Kontrast von ihrer Umgebung abheben. Außerdem muss der Leuchtdichtefaktor der helleren Farbe mindestens 50 betragen.

Da die Lochtafel des DBSV nur eine annähernde Kontrastbestimmung ermöglicht, sollten Sie sicherheitshalber 0,1 aufschlagen, das bedeutet: Wenn Sie mit der Lochtafel einen Kontrast von 0,5 zwischen Handlauf und Wand ermitteln und die hellere der beiden Farben einen Leuchtdichtefaktor von mindestens 50 aufweist, sollte der Kontrast ausreichend sein.

Mehr Informationen zu Kontrasten finden Sie in der neuen Fachbroschüre „Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude“ des DBSV.