Sehbehindertentag 2016 - „Kontraste“

Wo ist der Eingang, wo die Stufe, wo der Handlauf? Wo ist die Tür, wo der Lichtschalter? Kontraste sind für die Orientierung sehbehinderter Menschen von zentraler Bedeutung. Sie sind ein essenzieller Baustein der Barrierefreiheit und Voraussetzung für Mobilität und Selbstständigkeit.

Farbunterschied und Kontrast sind zwei verschiedene Sachen. Dies wird insbesondere bei öffentlich zugänglichen Gebäuden viel zu selten berücksichtigt, was sehbehinderten Menschen das Leben erschwert und sie sogar in Gefahr bringen kann. Es gibt zwar Vorschriften zur Gestaltung von Kontrasten, aber sie sind noch nicht in der Praxis angekommen.

Der DBSV hat deshalb zum Sehbehindertentag 2016 das Thema Kontraste aufgegriffen – mit einer neuen Broschüre, einer Kontrastbestimmungstafel und einer bundesweiten Aktion zu Stufenmarkierungen.

Fachbroschüre „Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude“

DBSV-Fachbroschüre „Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude“ (4,2 Megabyte, PDF-Format)

Deutschland hat sich mit Gesetzen und Normen auf den Weg begeben, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Menschen zu ermöglichen. Das Problem: Bei den Planern sind diese Regelungen noch nicht angekommen. Eine Ausnahme bildet der Seniorenbereich, weil Betreiber von Alterseinrichtungen in der Regel für Kontraste sensibilisiert sind.

Mit seiner neuen Fachbroschüre möchte der DBSV die Wissenslücken schließen. Die Publikation richtet sich an Architekten, Innenarchitekten, Farbdesigner und Bauingenieure und vermittelt, wie Kontraste geplant, bestimmt und umgesetzt werden können. Die Produktion der Broschüre wurde vom Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie unterstützt.

Die Fachbroschüre ist in gedruckter Form über die Landesvereine des DBSV erhältlich.

Kontrastbestimmungstafel

DBSV-Kontrastbestimmungstafel

Der DBSV möchte auch einen ganz praktischen Beitrag leisten, um Planern den Umgang mit Kontrasten zu erleichtern. Die Kontrastbestimmungstafel im DIN-A4-Format dient dazu, den ungefähren Kontrast zwischen zwei Farben zu ermitteln. Die Tafel hat 80 Farbfelder, in jedes ist ein Loch gestanzt. Die Produktion der Kontrastbestimmungstafel wurde von Novartis Pharma unterstützt.

Man legt die Tafel nun auf die erste Farbe und schaut, welches Feld den Untergrund am besten trifft. Auf jedem Farbfeld steht eine Zahl - der sogenannte „Leuchtdichtefaktor"“ für die Farbe - bitte notieren! Anschließend ermittelt man den Leuchtdichtefaktor für die zweite Farbe und kann dann mit einer Formel den Kontrast errechnen.

Eine Gebrauchsanweisung zur Tafel sowie viele weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Serviceseite „Kontrastbestimmung“ des DBSV.

Die Kontrastbestimmungstafel in gedruckter Form ist über die Landesvereine des DBSV erhältlich.

Aktion „Stufenmarkierungen machen Treppen sicherer!“

Fuß auf markierter Treppenstufenkante
Pressebild „Stufenmarkierung“, Bild: DBSV/Friese

Treppen stellen eine große Unfallgefahr da. Täglich kommt es zu unzähligen Stürzen auf Treppen und laut dem statistischen Bundesamt enden jedes Jahr mehr als 1.000 davon tödlich.

Die Gründe für Treppenunfälle sind vielfältig, von ungleichmäßigen Stufen über rutschige Beläge bis zum Fehlen eines Handlaufs. Häufig passieren Unfälle aber auch aus dem einfachen Grund, dass Treppenstufen nicht richtig erkannt werden. Wenn die Stufenkanten im gleichen Farbton wie die restliche Stufe gestaltet sind, können sie nur schwer erkannt werden und die Treppe wird zur Gefahr - insbesondere für Menschen mit Seheinschränkung. Die Stufen verschwimmen zu einer Fläche.

Der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) startete deshalb eine bundesweite Aktion: Aus Anlass des Sehbehindertentages 2016 wurden in ganz Deutschland Treppenstufen kontrastreich markiert und damit sicherer gemacht!

Gute Gründe

Normen zum Barrierefreien Bauen müssen bei Neubauten und großen Umbauten angewandt werden. Es gibt aber keine rechtliche Grundlage, mit der man durchsetzen könnte, dass eine bereits existierende Treppe mit Stufenmarkierungen versehen wird. Unabhängig davon ist eine Stufenmarkierung jedoch ein guter Schutz in Haftungsfragen. Wenn es zu einem Sturz kommt, kann der „Treppenbesitzer“ nachweisen, dass er mit der Markierung der Stufenkanten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Treppe geleistet hat.

Und natürlich gibt es noch weitere gute Argumente für eine Stufenmarkierung:

  • Sie stellt Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention her.
  • Sie sorgt für mehr Verkehrssicherheit.
  • Sie steht für Inklusion und Verantwortungsbewusstsein und hat damit eine positive Öffentlichkeitswirkung

Die positive Öffentlichkeitswirkung wurde im Zusammenhang mit dem Sehbehindertentag 2016 systematisch gefördert – durch bundesweite Pressearbeit, Muster-Pressemitteilungen für den Einsatz vor Ort und die Seite zur Aktion im Internet.

Rechtliche Grundlagen

In den folgenden Normen wird die Anbringung und Gestaltung von Stufenmarkierung geregelt:

  • Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-1)
  • Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (DIN 18040-3)
  • Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (DIN 32975)

Die DIN 32975 stellt den Stand der Technik dar und wird im Zweifelsfall gutachterlich hinzugezogen - die Einhaltung wird daher dringend empfohlen. Diese Norm legt fest …

  • … dass alle Stufen über ihre volle Breite mit einem Streifen gekennzeichnet werden müssen, der 4-5 cm breit ist und zusätzlich in einer Breite von 1-2 cm um die Kante herumgeht (zur Kennzeichnung der sogenannten „Setzstufe“, also des senkrechten Teils einer Stufe).
  • … dass ein Kontrastwert nicht unter 0,4 und ein Reflexionsgrad von mindestens 0,5 (für die hellere der beiden Flächen) erreicht werden muss.

Materialien

Stufenmarkierungen dürfen nicht selbst zur Rutsch- oder Stolperfalle werden. Das Material muss deshalb genauso stumpf bzw. „rutschig“ sein, wie die restliche Stufe. Niveauunterschiede sind tabu.

Optimal sind Lösungen, bei denen die Kantenmarkierungen aus dem gleichen Material wie die übrigen Stufen bestehen (wobei sie sich selbstverständlich farblich abheben müssen!) und so fest verankert sind, dass sie sich nicht lösen können.

Natürlich lassen sich Stufenmarkierungen am einfachsten bei einem Neubau umsetzen. Nachträgliche Markierungen bedürfen immer einer genauen Betrachtung des Untergrundes um die optimale Lösung zu finden.

Auf Naturstein, Beton, Metall und Holz sind Anstriche möglich, bedürfen aber immer einer regelmäßigen Ausbesserung, da eine Abnutzung nicht vermieden werden kann. Bei Anstrichen ist auf eine fachgerechte Vorbehandlung des Untergrundes (bspw. Anschleifen, Grundierung) entsprechend den Empfehlungen des Herstellers zu achten. Bewährt haben sich für solche Anstriche Straßenmarkierungsfarben und Zweikomponenten-Beschichtungen.

Bei Treppen mit Linoleum- oder Teppichbelägen können handelsübliche Kantenprofile eingesetzt werden. Hier muss bei der Auswahl darauf geachtet werden, dass die Stufenkante entsprechend der Norm umschlossen wird (also dass die Markierung „um die Kante herumgeht“) und dass keine Stolpergefahr entsteht.

Kontrast

Bei allen Ausführungen ist der Farbton des Anstriches oder des Kantenprofils so mit dem Treppenbelag und dem umgebenden Bodenbelag abzustimmen, dass ein Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4 erreicht wird (siehe DIN 32975 oben). Der Leuchtdichtekontrast wird durch einen Helligkeitsunterschied zweier benachbarter Flächen erzeugt, die Farbe der Flächen ist dabei für die Kontrastwahrnehmung nicht ausschlaggebend, sie kann die Wahrnehmung aber unterstützen.

Zur ersten, groben Einschätzung eines Leuchtdichtekontrastes kann eine in Graustufen umgewandelte Aufnahme hilfreich sein. Sie vermittelt einen ungefähren Eindruck der Helligkeitsunterschiede und kann der Vorauswahl dienen. Zudem wird mit einer derartigen Aufnahme deutlich, ob der Kontrast für die zahlreichen Menschen mit Farbsehstörung wahrnehmbar ist.

Etwas genauere Ergebnisse erreicht man bei der Verwendung von Farbfächern, bei denen der Hellbezugswert (oder „light reflectance value“) der jeweiligen Farbe angegeben ist. Mit diesen Werten kann der Kontrast nach der sogenannten Michelson-Formel (siehe DIN 32975) errechnet werden, wobei eine Fehlertoleranz von 0,1-0,15 berücksichtigt werden muss. In kritischen Fällen, bei denen beispielsweise die Farbfächer-Methode knappe Ergebnisse um 0,4 herum ergeben hat, erhält man korrekte Werte mit einer fachgerechten Leuchtdichtekontrastmessung.

Wenn Ihr Fachbetrieb trotz Hinweis auf die DIN 32975 noch Fragen zur Stufenmarkierung hat, beraten wir Sie gern!

Aktionsorte

An den folgenden 38 Orten fanden Aktionen statt:

  • 03.06. Arnstadt: Rathaus Arnstadt
  • 06.06. Berlin-Kreuzberg: Rathaus Kreuzberg, Yorckstraße, Treppe im Eingangsbereich
  • 06.06. Berlin-Lichtenberg: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstraße
  • 06.06. Berlin-Neukölln: Rathaus Neukölln, Donaustraße, Treppe zum Bürgeramt
  • 06.06. Berlin-Pankow: Rathaus Pankow, Breite Straße, Bürgeramt
  • 06.06. Berlin-Reinickendorf: Rathaus Reinickendorf, Eichborndamm
  • 06.06. Berlin-Spandau: Rathaus Spandau, Carl-Schurz-Str.
  • 06.06. Berlin-Tiergarten: Rathaus Tiergarten, Mathilde-Jacob-Platz, Eingangstreppe
  • 06.06. Brechen/Niederbrechen: Treppe an der Sport- und Kulturhalle Brechen
  • 06.06. Celle :Treppen in der Eingangshalle des Neuen Rathauses
  • 06.06. Chemnitz: Straße der Nationen 2-4 (vor Galerie Borssenanger)
  • 06.06. Dresden: Außenbereich des Kugelhauses am Wienerplatz 10
  • 21.06.Eutin: Treppenhaus Kreishaus Eutin
  • 06.06. Frankfurt/Main: Hauptwache (Treppe zur Katharinenkirche)
  • 06.06. Grebenau: Treppen zur Stadtkirche Grebenau
  • 06.06. Güstrow AWO. Magdalenenluster Weg 7
  • 06.06. Hamburg: Gerhard-Hauptmann-Platz und andere Orte in der Innenstadt
  • 06.06. Heidelberg: Außentreppen am Bürgeramt Mitte
  • 06.06. Hof : Bürgerzentrum der Stadt Hof
  • 06.06. Kempten: Treppe Gerberstraße beim Haupteingang Galeria Kaufhof
  • 03.06. Mainz: Stufen zum Haupteingang des Rathauses
  • 06.06. Marburg: Enge Gasse
  • 06.06. München: Rathaus am Marienplatz, Eingang Fischbrunnen
  • 06.06. Neubrandenburg. Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
  • 06.06. Nürnberg : Hauptmarkt 18/Treppenaufgang Prantlstein
  • 02.06. Parchim: Bürgerhaus Parchim und Asklepios Klinikum Parchim
  • 28.05. Pasewalk: Hotel Am Park, Treppe zum Restaurant
  • 06.06. Potsdam: Treppe am Knotenpunkt Am Kanal/Am Alten Markt
  • 06.06. Querfurt: Treppe zum Querfurter Schützenhaus
  • 06.06. Rostock: Treppenstufen vor dem Kino Cinestar-Capitol
  • 06.06. Senftenberg :Treppenstufen vor dem Eingangsportal des Rathauses
  • 03.06. Soest: Haupteingang Rathaus I, Am Vreithof
  • 06.06. Stadt Forst (Lausitz): Neues Rathaus, 1. OG Eingang Bürgeretage
  • 06.06. Straubing: Gebäude der Stadtverwaltung auf dem Theresienplatz
  • 06.06. Stuttgart: Treppenanlage vom Schlossplatz zum Kleinen Schlossplatz
  • 06.06. Waren/Müritz: Treppe Alter Markt/Strandstraße
  • 16.06. Wismar : Rathaus Wismar, Treppe vor dem Rathauseingang.
  • 06.06. Würzburg: Infostand am Vierröhrenbrunnen

Gern nennen wir Ihnen weitere Details und den Ansprechpartner vor Ort - schreiben Sie dazu bitte einfach eine E-Mail an v.lenk@dbsv.org!

Ansprechpartner

Volker Lenk Pressesprecher Telefon: 030 285387-140