Usability-Check beauftragen

Digitale Barrierefreiheit ist Pflicht. Doch gute Bedienbarkeit bewährt sich erst im Alltag. Ein Usability-Check zeigt, wo Menschen mit Screenreader oder Bildschirmlupe hängenbleiben. Sie sehen echte Nutzung. Ihr Team hört live zu und kann direkt nachfragen.

Jetzt Usability-Check buchen!

Sie haben sich intensiv bemüht, Ihre Webseite oder App technisch barrierefrei zu machen. Doch wie gut Ihre Seite wirklich ist, können Ihnen nur diejenigen sagen, auf die es ankommt. Der DBSV vermittelt Ihnen den Kontakt zu blinden und sehbehinderten Testanwenderinnen und -anwendern.

Fragen Sie uns per E-Mail an: usability@dbsv.org
Sollten Sie selbst Testanwenderin oder -anwender werden wollen, lesen Sie auf der Seite Usability-Pool weiter.

Für wen passt das?

Produktteams oder IT-Teams von Unternehmen, Agenturen und Verbänden. Auch Teams mit bestandener Konformitätsprüfung gewinnen. Denn viele Seiten sind vielleicht formal korrekt aufgesetzt, aber dennoch umständlich zu bedienen.

Beispiel: Eine Person findet den Warenkorb. Trotzdem muss sie 15-mal tabben, bis der Inhalt kommt. Das ist ärgerlich und ließe sich leicht vermeiden.

Was Sie bekommen

Im Usability-Check orientieren sich die Testenden live auf Ihrer Webseite oder App. Sie bekommen präzises Feedback zu Stellen, die stören, und was stattdessen erwartet würde. Ihr Team kann sofort mitschreiben.

Wichtig: Wir geben kein schriftliches Gutachten.

So gehen Sie vor

  1. Sie melden sich bei uns. Wir besprechen die Rahmenbedingungen und Ziele. Am besten haben Sie schon einige Test-Aufgaben festgelegt, wie etwa Ticket kaufen oder Formular senden.
  2. Wir suchen passende Personen. Wir sprechen unseren Usability-Check-Pool an und achten dabei auf Ihre Wünsche zu z.B. Hilfsmitteln, Geräte- und Systemtypen.
  3. Sie klären die Testbedingungen. Sie verhandeln Termin, Honorar und Ablauf direkt mit den Testenden.
  4. Ihr Angebot wird live getestet. Das geht online oder direkt vor Ort. Ihr Team kann Nachfragen stellen und sich Funktionen zeigen lassen.
  5. Sie verbessern Ihr Angebot. Auf Wunsch kann später erneut getestet werden.

Wichtig: Stellen Sie zuvor die technische Barrierefreiheit nach Norm sicher. Ein unzugängliches Angebot kann niemand sinnvoll testen.

Geld und Rechnung

Die Testenden stellen Ihnen eine Rechnung. Sie zahlen das Honorar direkt an die Testenden. Wir bringen nur die Kontakte zusammen. Als Richtwert empfehlen wir 100 Euro für einen Test von 60 bis 90 Minuten.

Was Sie über den Test sagen dürfen

Bitte schreiben Sie nicht „in Kooperation mit dem DBSV“ oder „vom DBSV durchgeführt“. Sie dürfen aber schreiben: „Wir haben mit blinden und sehbehinderten Nutzer*innen getestet.“

So fragen Sie an

Schreiben Sie an usability@dbsv.org. Nennen Sie kurz: - Produkt und Link - Plattform, zum Beispiel Web, iOS oder Android - 3 bis 5 Aufgaben - online oder vor Ort?

Was heißt Usability?

Usability, auch Gebrauchstauglichkeit oder Nutzerfreundlichkeit genannt, beschreibt laut Norm das Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Nutzende in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und mit Zufriedenheit zu erreichen (DIN EN ISO 9241). Die Standards und Normen zu digitaler Barrierefreiheit gewährleisten nicht in jedem Fall auch die Nutzerfreundlichkeit digitaler Angebote. Das kann dazu führen, dass auch die Zugänglichkeit beeinträchtigt wird.

Zwei Beispiele: Die Norm zu digitaler Barrierefreiheit gibt vor, dass Webseiten via Tastatur bedienbar sein müssen. Wenn Nutzende aber 15-mal die Tab-Taste drücken müssen, um durch das Menü zum Inhalt einer Webseite zu gelangen, mag das normkonform sein, es ist jedoch nicht nutzerfreundlich zugänglich. Ebenso ist es für Nutzende, die eine starke Vergrößerung benötigen, wenn Buttons und Infotexte für zwei aufeinander folgende Aktionen räumlich weit voneinander entfernt liegen – auch wenn die Norm dazu keine Angaben macht.

Menschen mit Beeinträchtigungen haben in ihren Nutzungsumgebungen spezielle Anforderungen an die Usability. Die digitale Welt ist stark visuell geprägt. Sie erschließt sich für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung oft nur unter Einsatz von technischen Hilfen, die die visuellen Inhalte für sie zugänglich machen. Dieses Erfahrungswissen von Expertinnen und Experten in eigener Sache kann und sollte via Usability-Checks für die Entwicklung und Umsetzung qualitativ hochwertiger digitaler Angebote genutzt werden.

Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zu digitaler Barrierefreiheit.

Warum sollte ich die Checks sowohl von blinden als auch von sehbehinderten Menschen durchführen lassen?

Die Nutzungsweisen unterscheiden sich deutlich, nicht nur zwischen blinden und sehbehinderten Menschen, sondern auch innerhalb dieser Personenkreise. Wir empfehlen, den Fokus auf verwendete Hilfsmittel zu legen. Zum Beispiel Checks durchzuführen mit Anwender*innen verschiedener Screenreader (Sprachausgabe- oder Braillezeile-Nutzer*innen), genauso wie die Anwendung von Vergrößerungssoftware, Zoom-, Farb- und Kontrasteinstellungen etc. Auch die Verwendung auf unterschiedlichen Endgeräten und mit variierenden Betriebssystemen kann unterschiedliche Ergebnisse zu Tage fördern und Ihren Erkenntnisgewinn bzgl. der Usability ihres Produktes für diese Zielgruppe erhöhen.

Brauchen Sie einen Barrierefreiheitstest?

Die Poolmitglieder führen ausschließlich Checks auf Nutzungsfreundlichkeit durch. Informationen zu den Rahmenbedingungen der Barrierefreiheit erhalten Sie z.B. hier auf der Webseite des DBSV. Auch die Webseite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder die Webseite der Bundesüberwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik stellen diesbezüglich Informationen zur Verfügung. Für Konformitätsprüfungen gibt es eigene Testanbieter. Anlaufstellen hierfür sind z.B. BIT-Inklusiv oder der BIK-BITV-Prüfverbund.

Weiterlesen zu digitaler Barrierefreiheit

Kontakt

Markus Ertl und Kay Schulze
E-Mail: digital-barrierefrei@dbsv.org