In 5 Stufen zum Gesetz

Wie entstehen Gesetze?

Gesetze entstehen aus Gesetz-Gebungs-Verfahren.
Für die Gesetz-Gebung gibt es strenge Regeln.
Diese Regeln stehen im Grundgesetz (GG) in Artikel 70 GG bis Art. 82 GG.
Dort werden Ablauf und Zuständigkeiten beschrieben.
Das macht Gesetz-Gebung für alle nachvollziehbar und demokratisch.

Die 5 Stufen bis zu einem Gesetz in Gebärdensprache erklärt

Vorschau - Youtubevideo - 5 Stufen bis zum Gesetz

1. Stufe – Die politische Entscheidung für ein neues Gesetz

Vor dem Gesetz:
Verbände und Interessen-Vereine haben Forderungen.
Vor einer Bundestagswahl schreiben sie diese auf.
Diese Forderungen schreiben sie in Wahl-Prüf-Steine.
Wenn ein Verband Forderungen hat, kann er zwei Dinge damit machen:

  1. an Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl zum Deutschen Bundestag schicken. Wichtig sind vor allem die behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen.
  2. an die zuständigen Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen in den Ministerien schicken.

Die Abteilungsleitenden der Ministerien können die Forderungen den Kandidaten und Kandidatinnen der Wahl erklären.
Deswegen sollte man Forderungen immer an beide Gruppen schicken.
Wahl-Prüf-Steine müssen sehr kurz sein und von vielen Verbänden gefordert werden.

Verbände und Interessenvereine bekommen Antworten auf Forderungen.
Wahl-Prüf-Steine bestehen aus Forderungen und Antworten auf die Forderungen.
Sie werden dann veröffentlicht.

Wie war das beim Bundes-Teilhabe-Gesetz in Deutschland?

Im Jahr 2013 gab es eine Wahl in Deutschland.
Vor der Wahl startete eine Internet-Kampagne für ein Teilhabe-Gesetz.
Dort zeigten die Verbände ihre Wahl-Prüf-Steine und bekamen viel Aufmerksamkeit.
Die Abkürzung für Bundes-Teilhabe-Gesetz ist BTHG.
Das BTHG kam im Koalitions-Vertrag auf Seite 78 vor.
Der Koalitions-Vertrag ist der Vertrag über die Ziele der aktuellen Parteien, die die Wahl gewonnen haben und miteinander arbeiten wollen.
Es gab dort zwei Absätze zum BTHG.
Das war ein sehr großer politischer Erfolg für die Behindertenverbände.

2. Stufe - Der Arbeits-Entwurf: Ideen-Findung im Ministerium und Früh-Koordinierung

Alle einigen sich auf ein Gesetz.
Dann wird ein erster Arbeits-Entwurf geschrieben.
Er ist sehr ausführlich.
Aber er wird nicht veröffentlicht.
Nur Fachmenschen dürfen ihn lesen.
Dann können sie erzählen, wie sie den Arbeits-Entwurf finden.
Jetzt beginnt die Früh-Koordinierung der Gesetzgebung.
Alle Ministerien lesen den Arbeits-Entwurf.
Sie dürfen ihn prüfen und über ihn diskutieren.
Wenn alle mit dem Inhalt einverstanden sind, ändert sich der Name.
Der Arbeits-Entwurf heißt jetzt Referenten-Entwurf.

Wie war das beim Bundesteilhabegesetz?

Beim BTHG war der Referenten-Entwurf nach 2 Monaten fertig.

3. Stufe - Der Kabinett-Beschluss - Vom Referenten-Entwurf zum Gesetz-Entwurf

Jetzt beginnt das öffentliche Verfahren.
Vor allen Fachleute, Verbände, Interessengruppen und kommunale Spitzenverbände lesen den Referenten-Entwurf.
Sie beginnen mit der Bundes-Regierung zu diskutieren.
Das nennt man Ressort-Abstimmung.
Es werden viele Stellungnahmen geschrieben.
Bei der Verbände-Anhörung können gut fachliche Fragen gestellt werden.
Wenn alle Verbände und Ministerien sich zu dem Referenten-Entwurf geäußert haben und einverstanden sind, wird dieser zum Gesetz-Entwurf.
Dieser Schritt heißt Kabinett-Beschluss.
Wenn keine Einigung zustande kommt, muss der Koalitions-Ausschuss sich darum kümmern. Der Koalitions-Ausschuss ist eine Gruppe von Experten und Expertinnen die unter anderem aus der aktuellen Regierung kommen.

Wie war das beim Bundesteilhabegesetz?

Bei der Verbände-Anhörung in der Ressort-Abstimmung waren rund 100 Vertreter und Vertreterinnen von Behindertenverbänden anwesend.
Die Abstimmung für den Kabinett-Beschluss hat länger gedauert.
Der Koalitions-Ausschuss einigte sich, die Länder mit 5 Milliarden Euro jährlich zu unterstützen.

4. Stufe - Der Bundesrat: Die Bundesländer entscheiden mit

Viele der Gesetze müssen von den Bundesländern umgesetzt werden.
Deshalb dürfen die Bundesländer eine Stellungnahme machen.
In der Stellungnahme dürfen sie Kritik und Änderungswünsche aufschreiben.
Die Bundesregierung muss sie lesen.
Dann muss sie darauf antworten und Stellung beziehen.
Alles zusammen wird an den Bundestag geschickt.
Der Bundestag liest und kommentiert alles.
Dann gibt es einen zweiten Durchgang.
Der neue Gesetz-Entwurf ist fertig.
Die Bundesländer können nur noch „ja“ oder „nein“ zu dem Entwurf sagen.
Wenn sie „nein“ sagen, dann muss eine Einigung im Vermittlungs-Ausschuss gefunden werden.

Wie war das beim Bundesteilhabegesetz?

Der Bundes-Rat hatte bei dem BTHG insgesamt 100 Änderungsvorschläge.
Gesetze wie das BTHG können nachgelesen werden.
Es gibt sie online im Internet.
Auf dieser Homepage: Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestages.

5. Stufe - Der Bundestag - Das Parlament übernimmt das Schreiben für das Gesetz

Der Bundes-Rat, also die Bundes-Länder, geben den Gesetz-Entwurf an den Bundes-Tag.
Jetzt bekommt er eine besondere Nummer.
Sie heißt Druck-Sachen-Nummer.
Dann diskutieren die Parteien das Gesetz zum ersten Mal öffentlich.
Alle können die Diskussion mit der Druck-Sachen-Nummer mitverfolgen.

Es folgen 3 Lesungen:

  • 1. Lesung:

    Hier diskutieren alle Parteien.
    Der Gesetz-Entwurf wird an eine Gruppe von Experten und Expertinnen geschickt, die einen Ausschuss bilden.
    Im BTHG war dies der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

  • 2. Lesung:

    Die 2. Lesung startet mit einer Diskussion.
    Dann wird abgestimmt, ob die Änderungen nach der 1. Lesung angenommen werden.

  • 3. Lesung:

    Die 3. Lesung ist die Schlussabstimmung über das Gesetz.
    Die Lesungen können länger dauern.
    Jede Änderung muss mit in das Dokument gedruckt werden.

Jetzt ist das Gesetz fertig.
Es wird auf Rechtschreibfehler und inhaltliche Fehler geprüft.

Als erstes unterschreiben die Bundeskanzlerin und dann ein Fachminister. Dann unterschreibt der Bundespräsident oder Bundespräsidentin.
Das ist ein formaler und rechtlicher Schritt.

Danach wird das Gesetz bekannt gegeben.