Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch im Saarland

Das Blindengeld heißt im Saarland „Blindheitshilfe“. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Gewährung einer Blindheitshilfe.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.

Volljährige

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 450 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 304 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 267 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in „Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder ein privates Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt 225 € monatlich.

Minderjährige

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 317 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 171 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 134 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in „Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder ein privates Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt 159 € monatlich.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland.

Die Entwicklung der Blindengeldleistung im Saarland

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene im Saarland. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Saarland seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1989 438 Info fehlt
1990 451 Info fehlt
1991 474 Info fehlt
1992 488 487
1993 510 510
1994 527 527
1995 530 Info fehlt
1996 535 535
1997 544 544
1998 546 546
1999 553 553
2000 556 556
2001 567 567
2002 579 579
2003 585 585
2004 585 585
2005 585 470
2006 585 438
2007 589 438
2008 595 438
2009 609 438
2010 609 438
2011 614 438
2012 628 438
2013 630 438
2014 641 438
2015 654 438
2016 682 438
2017 695 438
2018 717 438
2019 740 438
2020 765 438
2021 765 450
2022 806 450