Blindengeld in Rheinland-Pfalz
- Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Rheinland-Pfalz
- Die gesetzliche Regelung in Rheinland-Pfalz
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Stand 01.07.2025
Leistungen für blinde Menschen
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.
Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Rheinland-Pfalz
Rechtliche Grundlage ist das Landesblindengeldgesetz – LBlindenGG.
Volljährige
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 410,00 € monatlich.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
- bei Pflegegrad 2: 250,38 €
- bei den Pflegegraden 3 bis 5: 212,33 €
Bewohnerinnen und Bewohner die in „Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) leben, erhalten kein Landesblindengeld.
Besuchen blinde Menschen eine Einrichtung zur teilstationären Betreuung oder eine Schule, wird das Blindengeld unter Berücksichtigung der Dauer des Aufenthaltes um bis zu 25 % gekürzt.
Minderjährige
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 205,00 € monatlich.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
- Bei Pflegegrad 2: 45,38 €
- Bei den Pflegegraden 3 bis 5: 7,33 €
Bewohnerinnen und Bewohner, die in „Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) leben, erhalten kein Landesblindengeld.
Besuchen blinde Menschen eine Einrichtung zur teilstationären Betreuung, eine Kindertagesstätte oder eine Schule, wird das Blindengeld unter Berücksichtigung der Dauer des Aufenthaltes um bis zu 25 % gekürzt.
Bestandsschutzregelungen
Bei blinden Menschen, die im April 2003 Blindengeld erhalten haben, werden aus Gründen des Bestandsschutzes höhere Beträge ausbezahlt.
Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch
Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz.