Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.

Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Rheinland-Pfalz

Rechtliche Grundlage ist das Landesblindengeldgesetz – LBlindenGG.

Volljährige

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 410,00 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 257,28 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 220,91 €

Bewohnerinnen und Bewohner die in „Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) leben, erhalten kein Landesblindengeld.

Besuchen blinde Menschen eine Einrichtung zur teilstationären Betreuung oder eine Schule, wird das Blindengeld unter Berücksichtigung der Dauer des Aufenthaltes um bis zu 25 % gekürzt.

Minderjährige

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 205,00 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • Bei Pflegegrad 2: 52,28 €
  • Bei den Pflegegraden 3 bis 5: 15,91 €

Bewohnerinnen und Bewohner, die in „Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen“ (z. B. Pflegeheim) leben, erhalten kein Landesblindengeld.

Besuchen blinde Menschen eine Einrichtung zur teilstationären Betreuung, eine Kindertagesstätte oder eine Schule, wird das Blindengeld unter Berücksichtigung der Dauer des Aufenthaltes um bis zu 25 % gekürzt.

Bestandsschutzregelungen

Bei blinden Menschen, die im April 2003 Blindengeld erhalten haben, werden aus Gründen des Bestandsschutzes höhere Beträge ausbezahlt.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz.

Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Rheinland-Pfalz

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene in Rheinland-Pfalz. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Rheinland-Pfalz seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1989 438 384
1990 451 384
1991 474 384
1992 488 384
1993 510 384
1994 527 384
1995 530 529
1996 535 529
1997 544 529
1998 546 529
1999 553 529
2000 556 529
2001 567 529
2002 579 530
2003 585 410
2004 585 410
2005 585 410
2006 585 410
2007 589 410
2008 595 410
2009 609 410
2010 609 410
2011 614 410
2012 628 410
2013 630 410
2014 641 410
2015 654 410
2016 682 410
2017 695 410
2018 717 410
2019 740 410
2020 765 410
2021 765 410
2022 806 410