Spenden-FAQs

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Spenden an den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV).

Ist der DBSV als gemeinnütziger Verein anerkannt?

Ja, der DBSV ist in Deutschland von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt.

Ist meine Spende an den DBSV steuerlich absetzbar?

Ja, Spenden an den DBSV sind steuerlich absetzbar. Gern senden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu.

Wie lautet die Bankverbindung, wenn ich direkt überweisen will?

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
IBAN DE59 3702 0500 0003 2733 05
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSW DE 33 BER

Erhalte ich eine Spendenquittung bzw. Zuwendungsbescheinigung?

Seit dem Jahr 2021 akzeptiert das Finanzamt bei Spenden bis zu 300 € als Nachweis den vom Kreditinstitut bestätigten Einzahlungsbeleg oder den entsprechenden Kontoauszug auf dem die Spende vermerkt ist. Das sind 100 € mehr als bisher. Auf Wunsch stellen wir Ihnen natürlich auch für Beträge unter 300 € eine Spendenquittung aus. Dafür benötigen wir Ihre vollständige Anschrift im Überweisungsbetreff oder per E-Mail (in diesem Fall bitte genaue Spendenhöhe und Einzahlungstag angeben).

An wen wende ich mich, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Spenden haben, wenden Sie sich bitte an:

Heike Lück

telefonisch unter 030 / 28 53 87-176 oder per E-Mail an spenden@dbsv.org