Gründen Sie eine Stiftung
Errichten Sie unter Ihrem Namen Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Blindenstiftung Deutschland.
So können Sie in Ihrem Namen Vermögenswerte, die Sie im Laufe Ihres Lebens geschaffen haben, auch nach Ihrem Ableben bewahren und damit gleichzeitig blinde und sehbehinderte Menschen unterstützen. Dadurch bleiben die Erträge aus den übertragenen Werten dauerhaft mit der Person des Gebenden oder einer von ihm gewählten Person verbunden. Namen, Ziele und Lenkung Ihrer Stiftung bestimmen Sie selber – die Blindenstiftung Deutschland als Ihr Treuhänder unterstützt Sie bei Gründung und Verwaltung.
Stiften Sie an die Blindenstiftung Deutschland
Die Zustiftung ist der einfachste Weg, um sich dauerhaft für blinde und sehbehinderte Menschen einzusetzen: Ob Geld, Wertpapiere, Immobilien oder andere Vermögenswerte: schon mit geringen Summen können Sie das Stiftungskapital erhöhen. Einfach Ihre Zuwendung mit dem Verwendungszweck „Zustiftung“ versehen und Sie unterstützen uns beim Aufbau des Stiftungsvermögens, das nicht von einer einzelnen, sondern von einer Vielzahl von Stifterpersönlichkeiten aufgebracht wird.
Bedenken Sie die Blindenstiftung Deutschland in Ihrem Testament
In Ihrem Testament können Sie Ihr Vermögen sowohl als Zustiftung einbringen oder damit Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Blindenstiftung Deutschland errichten. Ihr Vermögen tut somit weit über Ihr Leben hinaus Gutes.
Ihr Ansprechpartner für die Blindenstiftung Deutschland
Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, zu stiften:
Andreas Bethke
030 / 28 53 87-180
E-Mail: info@blindenstiftung.info