Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Baden-Württemberg

Das Blindengeld in Baden-Württemberg heißt Landesblindenhilfe. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Landesblindenhilfe – BliHG.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.

Volljährige

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 410 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 264,64 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 230,15 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einem „Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Träger, die gesetzliche oder eine private Pflegeversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt 205 € monatlich.

Minderjährige

Ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 205 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 132,32 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 115,08 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einem „Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Träger, die gesetzliche oder eine private Pflegeversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt 102,50 € monatlich.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern Ihr regionaler Blinden- und Sehbehindertenverband. Bitte wenden Sie sich an den

Verbandsuche per Postleitzahl

 

Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Baden-Württemberg

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene in Baden-Württemberg. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Baden-Württemberg seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1989 438 438
1990 451 451
1991 474 474
1992 488 488
1993 510 510
1994 527 527
1995 530 530
1996 535 535
1997 544 409
1998 546 409
1999 553 409
2000 556 409
2001 567 409
2002 579 409
2003 585 409
2004 585 409
2005 585 409
2006 585 409
2007 589 409
2008 595 409
2009 609 409
2010 609 409
2011 614 409
2012 628 409
2013 630 410
2014 641 410
2015 654 410
2016 682 410
2017 695 410
2018 717 410
2019 740 410
2020 765 410
2021 765 410
2022 806 410