Blindengeld in Hamburg

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Stand 01.07.2025

Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Hamburg

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Gewährung von Blindengeld – HambBlinGG.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld in Höhe von 695,50€.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 534,73, €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 494,18 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer „Anstalt, Wohneinrichtung, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt jedoch mindestens 347,75 € monatlich.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg.