Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Schleswig-Holstein

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über Landesblindengeld – LBlGG.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.

Volljährige Blinde

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 300,00 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 167,20 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 70,80 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer „Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder eine private Pflegeversicherung im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 150,00 € monatlich.

Minderjährige

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 200,00 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 173,44 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 154,16 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer „Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder eine private Pflegeversicherung im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 100,00 € monatlich.

Leistungen für taubblinde Menschen

Taubblinde Menschen erhalten altersunabhängig ein monatliches Landesblindengeld in Höhe von 400,00 €.

Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Die Anrechnungsbeträge variieren danach, ob man voll- oder minderjährig ist.

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflege- oder Behindertenwohnheim) wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder eine private Pflegeversicherung im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 200,00 € monatlich.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein.

Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Schleswig-Holstein

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene blinde Menschen. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Schleswig-Holstein seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1989 438 Info fehlt
1990 451 Info fehlt
1991 474 Info fehlt
1992 488 487
1993 510 510
1994 527 459
1995 530 Info fehlt
1996 535 481
1997 544 489
1998 546 491
1999 553 497
2000 556 501
2001 567 510
2002 579 450
2003 585 450
2004 585 450
2005 585 450
2006 585 400
2007 589 400
2008 595 400
2009 609 400
2010 609 400
2011 614 200
2012 628 200
2013 630 300
2014 641 300
2015 654 300
2016 682 300
2017 695 300
2018 717 300
2019 740 300
2020 765 300
2021 765 300
2022 806 300