Blindengeld in Schleswig-Holstein

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Stand 01.07.2025

Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Schleswig-Holstein

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über Landesblindengeld – LBlGG.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.

Volljährige Blinde

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 325,00 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 186,20 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 85,40 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer „Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder eine private Pflegeversicherung im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 162,50 € monatlich.

Minderjährige

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 225,00 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 197,24 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 177,08 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer „Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder eine private Pflegeversicherung im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 112,50 € monatlich.

Leistungen für taubblinde Menschen

Taubblinde Menschen erhalten altersunabhängig ein monatliches Landesblindengeld in Höhe von 425,00 €.

Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Die Anrechnungsbeträge variieren danach, ob man voll- oder minderjährig ist.

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflege- oder Behindertenwohnheim) wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder eine private Pflegeversicherung im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 212,50 € monatlich.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein.