Blindengeld in Schleswig-Holstein
- Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Schleswig-Holstein
- Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Schleswig-Holstein
- Die gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein
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Stand 01.07.2024
Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Schleswig-Holstein
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über Landesblindengeld – LBlGG.
Leistungen für blinde Menschen
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.
Volljährige Blinde
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 300,00 € monatlich.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
- bei Pflegegrad 2: 167,20 €
- bei den Pflegegraden 3 bis 5: 70,80 €
Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer „Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder eine private Pflegeversicherung im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 150,00 € monatlich.
Minderjährige
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 200,00 € monatlich.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
- bei Pflegegrad 2: 173,44 €
- bei den Pflegegraden 3 bis 5: 154,16 €
Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer „Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder eine private Pflegeversicherung im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 100,00 € monatlich.
Leistungen für taubblinde Menschen
Taubblinde Menschen erhalten altersunabhängig ein monatliches Landesblindengeld in Höhe von 400,00 €.
Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Die Anrechnungsbeträge variieren danach, ob man voll- oder minderjährig ist.
Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflege- oder Behindertenwohnheim) wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger oder eine private Pflegeversicherung im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 200,00 € monatlich.
Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch
Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein.
Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Schleswig-Holstein
Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene blinde Menschen. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.
DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.
Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Schleswig-Holstein seit 1989
Jahr | Blindenhilfe | Blindengeld |
---|---|---|
1989 | 438 | Info fehlt |
1990 | 451 | Info fehlt |
1991 | 474 | Info fehlt |
1992 | 488 | 487 |
1993 | 510 | 510 |
1994 | 527 | 459 |
1995 | 530 | Info fehlt |
1996 | 535 | 481 |
1997 | 544 | 489 |
1998 | 546 | 491 |
1999 | 553 | 497 |
2000 | 556 | 501 |
2001 | 567 | 510 |
2002 | 579 | 450 |
2003 | 585 | 450 |
2004 | 585 | 450 |
2005 | 585 | 450 |
2006 | 585 | 400 |
2007 | 589 | 400 |
2008 | 595 | 400 |
2009 | 609 | 400 |
2010 | 609 | 400 |
2011 | 614 | 200 |
2012 | 628 | 200 |
2013 | 630 | 300 |
2014 | 641 | 300 |
2015 | 654 | 300 |
2016 | 682 | 300 |
2017 | 695 | 300 |
2018 | 717 | 300 |
2019 | 740 | 300 |
2020 | 765 | 300 |
2021 | 765 | 300 |
2022 | 806 | 300 |