Teilnahmebedingungen
Welche Songs konnten zum Contest eingereicht werden?
International Low Vision Song Contest
Teilnahmebedingungen
- Der Song muss auch Gesang haben – soll also nicht rein instrumental sein.
- Autor des Textes oder der Musik muss eine Person mit Seheinschränkung und unter den Interpreten muss mindestens eine Person mit Seheinschränkung sein.
- Der Song muss von den Einreichenden selbst stammen.
- Es gibt keine Altersbegrenzung. Die Songs dürfen aus allen Stilrichtungen sein.
- Der Song darf höchstens 4 Minuten lang sein bzw. muss auf diese Länge ausgeblendet werden.
- Der Song muss als Video eingereicht werden oder als Audio-Datei ergänzt durch Fotos.
- Die Einreichenden stimmen mit ihrer Bewerbung allen Teilnahmebedingungen des Contest zu. Sie stimmen im Fall ihrer Auswahl zu, dass ihr Audio-, Video- und Fotomaterial im Internet übertragen und veröffentlicht wird und stehen sowohl für die deutsche Auswahlshow als auch ggf. für das europäische Finale am 21. Mai für ein kurzes Live-Interview zur Verfügung.
- Für alle Bereiche und Etappen des ELSC ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Die Bewerbungen sollen folgendes enthalten:
- Video- oder Audio-Datei des eingereichten Songs und ggf. ergänzende Fotos von den Musizierenden, Dingen, die zum Song passen oder der Stadt, wo die einreichenden herkommen.
- Angabe der für die Einreichung hauptverantwortlichen Person mit Vor- und Nachnamen, Adresse, Mail, Telefonnummer und ggf. Website
- Liste aller Beteiligten mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Funktion bzgl. des Songs und ob jeweils eine Seheinschränkung vorliegt
- Versicherung der für die Einreichung hauptverantwortlichen Person, dass alle Beteiligten von der Einreichung wissen, damit einverstanden sind und alle Teilnamebedingungen akzeptieren