Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Nordrhein-Westfalen

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose – GHB.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.

Volljährige bis zum 60. Lebensjahr

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 841,77 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 671,13 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 683,72 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer „Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 420,89 € monatlich.

Volljährige ab dem 60. Lebensjahr

Ab Vollendung des 60. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 473 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 302,36 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 314,95 €

Bewohnerinnen und Bewohnern, die in einer „Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) leben, wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 236,50 € monatlich.

Minderjährige

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 403,89 € monatlich.

Eine Kürzung des Blindengeldes wegen des gleichzeitigen Bezugs von Pflegeleistungen findet nicht statt.

Bewohnerinnen und Bewohnern in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ (z. B. Pflegeheim) wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt mindestens 201,95 Euro monatlich.

Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen Betrag in Höhe von 77 € monatlich.

Eine Kürzung bei Pflegebedarf oder Unterbringung in „einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung“ findet nicht statt.

Gehörlose Menschen

Gehörlose Menschen im Sinne des GHBG erhalten (ggf. auch zusätzlich) zu den Leistungen für blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen einen Betrag in Höhe von 77 € monatlich.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern Ihr regionaler Blinden- und Sehbehindertenverband. Bitte wenden Sie sich an den

Verbandsuche per Postleitzahl

Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für blinde Menschen ab 60 Jahren - das sind ca. zwei Drittel aller blinden Menschen. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Nordrhein-Westfalen seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1989 438 Info fehlt
1990 451 Info fehlt
1991 474 Info fehlt
1992 488 487
1993 510 510
1994 527 527
1995 530 Info fehlt
1996 535 535
1997 544 544
1998 546 473
1999 553 473
2000 556 473
2001 567 473
2002 579 473
2003 585 473
2004 585 473
2005 585 473
2006 585 473
2007 589 473
2008 595 473
2009 609 473
2010 609 473
2011 614 473
2012 628 473
2013 630 473
2014 641 473
2015 654 473
2016 682 473
2017 695 473
2018 717 473
2019 740 473
2020 765 473
2021 765 473
2022 806 473