Rechtliches

Der DBSV und seine Mitgliedsvereine gewähren innerhalb ihres satzungsgemäßen Aufgabenbereichs und im Rahmen des rechtlich Zulässigen Rat und Hilfe in Rechtsangelegenheiten. Die Rechtsfrage muss sich aus einem Sachzusammenhang mit der Sehbehinderung oder Blindheit ergeben. Anfragen sind nicht direkt an die DBSV-Geschäftsstelle, sondern erst an den jeweiligen Landesverein zu richten.

Bei rechtlichen Fragen oder im Falle einer erforderlichen Rechtsvertretung können Sie sich auch direkt an die gemeinnützige GmbH „Rechte behinderter Menschen” wenden.

Im „Ratgeber Recht” sind die häufigsten Fragen, die sich im rechtlichen Bereich für sehbehinderte, blinde und hörsehbehinderte sowie taubblinde Menschen ergeben, zusammengestellt. Mit dem Ratgeber möchten wir eine Basis bieten, um sich im Einzelfall näher informieren zu können.

Ausführliche Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie in der „Schriftenreihe zum Blindenrecht“.

Im Rahmen eines dreijährigen Projektes engagiert sich der DBSV dafür, die Möglichkeiten von Verbandsklagen besser zu nutzen, um Barrierefreiheit durchzusetzen.