Reisen in Europa

Es gibt vieles zu entdecken im Ausland. Dabei müssen blinde und sehbehinderte Reisende allerdings einige Dinge beachten. Auf dieser Seite werden die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Ist mein Schwerbehindertenausweis im Ausland gültig?

Grundsätzlich nein. Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt nur in Deutschland. In vielen Ländern sind die Menschen allerdings kulant und erkennen ihn trotzdem an. Daher kann es nicht schaden, den Schwerbehindertenausweis im Ausland mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen.

 

Gibt es einen europäischen Schwerbehindertenausweis?

Seit einigen Jahren setzt sich die Europäische Kommission für einen europäischen Schwerbehindertenausweis, die sogenannte „EU Disability Card“ ein. In manchen Ländern kann dieser Ausweis auf freiwilliger Basis beantragt und anerkannt werden. Deutschland gehört nicht dazu. Ein Problem in der Arbeit an einem europäischen Schwerbehindertenausweis ist, dass es nicht in allen Ländern Schwerbehindertenausweise gibt und jedes Land den Grad der Behinderung anders bestimmt. Weitere Informationen können auf der Internetseite der Europäischen Kommission nachgelesen werden: Link zur Webseite der Europäischen Kommission

 

Gibt es ein europäisches Erkennungszeichen für blinde und sehbehinderte Menschen?

Nein, es gibt kein europaweit gültiges Erkennungszeichen für blinde und sehbehinderte Menschen. In Deutschland und Österreich sind drei schwarze Kreise auf gelbem Grund das Erkennungszeichen im Straßenverkehr. In anderen Ländern ist es ein weißer Weißstocknutzer auf blauem Grund.

 

Kann ich im Ausland den Nahverkehr kostenlos benutzen?

Eigentlich nicht. Da der deutsche Schwerbehindertenausweis nicht gültig ist, haben deutsche Reisende auch keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung im Nahverkehr. Allerdings können Busfahrerinnen oder Schaffner in den Ländern, in denen der Nahverkehr für blinde und sehbehinderte Menschen kostenfrei ist, deutsche Touristen ebenfalls kostenfrei befördern. Es hilft, den Schwerbehindertenausweis griffbereit zu haben.

In einigen Ländern, darunter Großbritannien, Irland und Österreich, müssen schwerbehinderte Menschen ebenfalls eine Fahrkarte lösen oder sich um einen Sonderausweis der Regierung bewerben. In diesen Ländern müssen alle deutschen Reisenden grundsätzlich einen Fahrschein erwerben.

 

Kann ich meine Begleitung kostenlos mit ins Museum nehmen?

Das hängt von den Regeln des Museums ab. Die meisten Museen in Europa bieten Ermäßigungen für Besucherinnen und Besucher mit Behinderung oder ihre Begleitung an. Gerade in großen Museen werden oft auch ausländische Schwerbehindertenausweise akzeptiert.

 

Kann ich mit meinem Führhund ins Ausland fliegen?

Grundsätzlich ja. Der Führhund muss alle notwendigen Unterlagen besitzen und nach den Vorgaben des Ziellandes geimpft sein.

Ausnahmen für diese Regel sind Reisen nach Großbritannien und Irland. Diese beiden Länder erlauben nur die Einreise mit Hunden, die von den akkreditierten Blindenführhundschulen von
Assistance Dogs Europe oder International Guide Dog Federation ausgebildet wurden. Dies muss über ein Ausbildungszertifikat nachgewiesen werden.

 

Gibt es Hotels mit Spezialisierung auf blinde und sehbehinderte Gäste im europäischen Ausland?

Ja. Die meisten Mitglieder der Europäischen Blindenunion (EBU) unterhalten Hotels oder Ferienanlagen für ihre Mitglieder, die auch ausländischen Gästen offenstehen. Diese Einrichtungen sind grundsätzlich auf die Bedarfe von blinden und sehbehinderten Gästen ausgerichtet. Eine nicht regelmäßig aktualisierte Liste dieser Hotels liegt dem DBSV vor und kann auf Anfrage weitergegeben werden.

 

Wo finde ich barrierefreie Tourismusangebote?

Es gibt kein europäisches Pendant zum Tourismus-Label „Reisen für Alle“ in Deutschland. Die meisten europäischen Länder haben jedoch ähnliche Zertifikate oder Übersichtsseiten, zum Beispiel:

 

Wo kann ich schlechte Erfahrungen im Urlaub melden?

Wenden Sie sich an den Blindenverband im Urlaubsland, wenn Sie Erfahrungen mit Barrieren oder mit Diskriminierung machen. Die Verbände können diese Rückmeldungen am besten einordnen und weiterverfolgen. Alle Mitglieder der Europäischen Blindenunion können Sie auf folgender Seite finden: http://www.euroblind.org/about-us/members#ebuNational

 

Ansprechpartner

Merve Sezgin

Referentin für Internationales und EU Angelegenheiten

Telefon: 0049-30-28 53 87-120

international@dbsv.org

Twitter: @dbsv_germany

 

Stand: Dezember 2018