Blindengeld in Brandenburg
- Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Brandenburg
- Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Brandenburg
- Die gesetzliche Regelung in Brandenburg
Alle Angaben ohne Gewähr. Copyright: DBSV.
Stand 15. April 2018
Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Brandenburg
Das Blindengeld in Brandenburg heißt Landespflegegeld. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose – LPflG.
Leistungen für blinde Menschen
Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.
Volljährige
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 345,80 € monatlich.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 Blindengeld in Höhe von 124,60 € geleistet.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 3, 4 und 5 erhalten kein Blindengeld, da das Blindengeld geringer ist, als die Anrechnungsbeträge der Pflegeversicherung.
Bewohner stationärer Einrichtungen (z. B. Pflege- oder Behindertenwohnheim) erhalten kein Blindengeld.
Minderjährige
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 172,90 € monatlich.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Da das Blindengeld geringer ist, als die Anrechnungsbeträge der Pflegeversicherung, erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 kein Blindengeld. Man erhält nur die Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Bewohner stationärer Einrichtungen (z. B. Pflege- oder Behindertenwohnheim) erhalten kein Blindengeld.
Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch
Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg.
Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Brandenburg
Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene in Brandenburg. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.
DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Brandenburg seit 1989
Jahr | Blindenhilfe | Blindengeld |
---|---|---|
1992 | 307 | 307 |
1993 | 392 | 392 |
1994 | 411 | 429 |
1995 | 429 | 409 |
1996 | 535 | 409 |
1997 | 544 | 332 |
1998 | 546 | 332 |
1999 | 553 | 332 |
2000 | 556 | 332 |
2001 | 567 | 332 |
2002 | 579 | 332 |
2003 | 585 | 266 |
2004 | 585 | 266 |
2005 | 585 | 266 |
2006 | 585 | 266 |
2007 | 589 | 266 |
2008 | 595 | 266 |
2009 | 609 | 266 |
2010 | 609 | 266 |
2011 | 614 | 266 |
2012 | 628 | 266 |
2013 | 630 | 266 |
2014 | 641 | 266 |
2015 | 654 | 266 |
2016 | 682 | 319 |
2017 | 695 | 319 |