Blindengeld in Niedersachsen

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Stand 01.07.2025

Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Niedersachsen

Rechtliche Grundlage ist das Blindengeldgesetz in Niedersachsen

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld in Höhe von 450,00 €.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 315,00 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 285,00 €

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen sowie von Wohnformen nach § 42 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Zwölften Buchs wird das Blindengeld auf 225,00 € monatlich gekürzt.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen.