Entstehung des Rechtsanspruchs auf Assistenz

Assistenz in der Selbstbestimmt Leben Bewegung

In den 1960er Jahren begann in den USA eine Bewegung, die Menschen mit Behinderungen zu den Experten ihres Lebens und ihrer Lebensführung machte. Langsam, ab den 1970er Jahren wurde in Deutschland durch die sogenannte Krüppelbewegung auch ein Wandel angeregt.

„Unsere Situation ist nicht gottgegeben, sondern gesellschaftlich bedingt.“

War der Leitspruch in der Zeit. Das bedeutete aber auch, dass die Bedingungen aufgedeckt werden mussten, die die Menschen behinderten. Zum Beispiel im Alltag, durch fehlende Selbstbestimmung in Heim-Unterkünften, in der Lehre und im Arbeitsleben.

6. Taubblindenassistenz: Entstehung des Rechtsanspruchs auf Assistenz

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Es wurde gegen die wirtschaftliche Sicht auf den Menschen protestiert. Ein Mensch ist nicht durch seine Nützlichkeit für die Wirtschaft wertvoll. Der Ausschluss und Anpassung der Menschen an ihre Lebensumwelt sollte beendet werden. Ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Anerkennung gefordert. Das bedeutete, dass Menschen so leben können sollen, wie sie es möchten. Dafür brauchen sie Assistenz, Hilfsmittel und barrierefreie Wohnräume.

Die damalige Politik reagierte auf den Druck der Bewegung. 1994 wurde das Benachteiligungs-Verbot ins Grundgesetz geschrieben. Dort steht: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Entwicklung von Taubblindenassistenz in Deutschland

2007 hat die Katholische Taubblindenseelsorge im Bistum Rottenburg-Stuttgart zuerst Taubblindenassistenzen ausgebildet. Der taubblinde Diakon Peter Hepp hat diese Ausbildung organisiert. Vorher war es üblich, dass taubblinde Menschen rein ehrenamtliche Unterstützung bekamen. Meistens waren und sind Helferinnen und Helfer ehrenamtlich und Verwandte oder Partner der Betroffenen.

Es gibt inzwischen TBA-Ausbildungen in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen. Die Ausbildungsstellen sind zusammengeschlossen in der Arbeitsgemeinschaft der Taubblindenassistezqualifizierungsinstitute (AGTI). Assistenzen haben 2009 den Taubblindenassistentenverband als Berufsverband gegründet.

Heute ist es klar, dass Taubblindenassistenz und Assistenz für hörsehbehinderte Menschen von der Eingliederungshilfe bezahlt werden muss. Krankenkassen bezahlen Assistenz beim Arzt und im Krankenhaus.

Über das Honorar, das Taubblindenassistenz kosten soll, wird noch verhandelt.

Taubblindenassistenz soll den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dafür sind sehr viele Fähigkeiten nötig. Es ist auch wichtig, dass die Rolle der Assistenzen klar ist: Sie sind nicht Freundinnen oder Freunde der taubblinden Menschen, sondern Dienstleister.

Das heißt: Taubblindenassistenzen müssen die Arbeit machen, für die sie Geld bekommen, und nicht mehr.
Taubblinde Menschen müssen für Assistenz nicht dankbar sein.