Diskriminierungsfreie

Wortwahl

Auf Basis der Ergebnisse einer Diskussion zur diskriminierungsfreien Wortwahl beim Arbeitstreffen der Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit im Februar 2020 hat das Präsidium des DBSV im April 2020 wie folgt beschlossen:

Der DBSV vertritt Menschen, die eines gemeinsam haben: Sie sind sehbehindert beziehungsweise blind oder ihre Erkrankung kann zu Sehbehinderung beziehungsweise Erblindung führen. Für die vom DBSV vertretenen Personengruppen sind die folgenden Bezeichnungen angemessen:

  • Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung
  • blinde Menschen
  • sehbehinderte Menschen
  • Menschen mit Seheinschränkungen
  • Menschen mit Sehbeeinträchtigungen
  • Menschen mit Sehverlust
  • Low-Vision-Patientinnen und -Patienten
  • Augenpatientinnen und -patienten
  • Betroffene (als Bezeichnung für vorher genannte Gruppen)

Die Bezeichnung „Blinde und Sehbehinderte“ dagegen ist nicht angemessen, weil sie Menschen auf ihre Behinderung reduziert.

Die Mitgliedsorganisationen und -einrichtungen werden eingeladen, sich dieser Position anzuschließen.