Barrierefreiheitsrecht

Am 20. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet, das 2025 in Kraft tritt. Der DBSV wird die Ausgestaltung des Gesetzes kritisch begleiten.

Das BFSG bezieht sich in erster Linie auf digitale Dienstleistungen und Produkte und setzt eine europäische Richtlinie um, den European Accessibility Act (EAA). Im Entwurf des Gesetzes wurden erhebliche Schwächen deutlich. Der DBSV veröffentlichte daraufhin im Vorfeld des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (5. Mai)

Leider wurde in den folgenden Wochen deutlich, dass die Große Koalition nur zu nur unwesentlichen Änderungen am Gesetz bereit war, was der DBSV am 19. Mai 2021 mit einer Pressemitteilung kommentierte. Am Tag darauf wurde das BFSG mit den vom DBSV genannten Schwächen im Bundestag verabschiedet (Aufzeichnung der Debatte und weitere Infos zum beschlossenen Gesetz). Ende Juni 2021 stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zu.

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Der Film wurde von der Aktion Mensch gefördert.

Ergänzende Beschreibungen zur Animation

Alle Bilder des animierten Films sind in einem klaren, reduzierten Comic-Stil gestaltet und in bunten, kontrastreichen Farben gehalten.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird als dunkelhaariger Superheld dargestellt. Er ist sehr muskulös, trägt einen engen blauen Ganzkörperanzug, einen roten Umhang und rote Stiefel. In einem Emblem auf seiner Brust stehen die Buchstaben „BFSG“, darunter ein Paragrafenzeichen. Er erscheint in einer hellen Halbkugel, im Hintergrund ein Weltraum-Szenario mit hellen Sternenpunkten vor einem dunklen Nachthimmel.

Die blinde Frau hat voluminöse rote Locken und ist modisch gekleidet. Ihr Blindenführhund ist ein brauner Labrador in weißem Führgeschirr. Der blonde Rollstuhlfahrer trägt ein sportliches Poloshirt in Weinrot, eine blaue Hose und rote Sneaker. Sein Rollstuhl ist ebenfalls blau.

Sie sind Teil einer Gruppe von weiteren Personen mit unterschiedlichen Hauttönen: ein älterer Mann mit grauem Bart und Gehstock, eine junge Frau mit Pferdeschwanz und sportlicher Kleidung, eine hochgewachsene, schwarzhaarige Frau mit Dutt und einem gelben Schal, ein Mann mit roten Haaren und einem blauen Shirt, eine zierliche Frau mit hochgesteckten Haaren und einem lila Rock. Im Hintergrund sind die Umrisse einer Stadt zu erkennen.

Warum der DBSV sich für ein besseres BFSG engagiert

(Eine Zusammenfassung unserer Kritikpunkte, die am 23. April 2021 veröffentlicht wurde.)

Die Digitalisierung erfährt durch die physischen Kontaktbeschränkungen aufgrund der Coronapandemie eine enorme Beschleunigung. Dabei wird in allen Lebensbereichen offensichtlich, dass die mangelnde Barrierefreiheit digitaler Angebote gerade blinde und sehbehinderte Menschen besonders hart trifft, egal ob im privaten Umfeld, im Job oder im Gesundheitsbereich. Deshalb muss es endlich umfassende und verbindliche Regelungen für Barrierefreiheit geben.

Der gleichberechtigte und chancengleiche Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit angeboten werden, ist ein Menschenrecht. Deutschland hat insoweit nicht nur die europäischen Vorgaben des EAA umzusetzen. Vielmehr ergibt sich eine Pflicht zum Handeln bereits aus dem 2009 ratifizierten Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Auch stärkt eine ambitionierte Umsetzung digitaler Barrierefreiheit den innovativen Wirtschaftsstandort Deutschland.

Unsere Forderungen:

  • Der Nutzen barrierefreier Produkte und Dienstleistungen ist stärker im Gesetz zu betonen. Ein Absehen von der Bereitstellung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen darf nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sein.
  • Der Anwendungsbereich des EAA muss auf beruflich genutzte Produkte und Dienstleistungen erweitert werden, wo dies ohne wesentliche Mehrbelastung für die Wirtschaft möglich ist.
  • Es muss eine zentral organisierte Marktüberwachung geben. Sie muss rechtlich, fachlich, personell und finanziell in der Lage sein, die Umsetzung von Barrierefreiheit systematisch und effizient zu kontrollieren und durchzusetzen.
  • Es bedarf starker Instrumente, um Barrierefreiheit rechtlich durchsetzen zu können. Notfalls müssen Verbände auch gegen Wirtschaftsakteure klagen können.
  • Die vorgesehenen Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren sind deutlich zu lang und müssen abgekürzt werden.
  • Für die Bereiche, für die der EAA keine ausdrücklichen Regelungen vorsieht, müssen ebenfalls gesetzliche Vorgaben initiiert werden. Das schließt auch ein, die Bundesländer dazu zu drängen, die bebaute Umwelt einzubeziehen. Und es müssen flankierende Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit vorgesehen werden. Das heißt:
    • Die notwendigen finanziellen Mittel sind bereitzustellen, damit eine systematische und effektive Marktbeobachtung durch Verbraucherschutzorganisationen mit der Expertise für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen aufgebaut und dauerhaft gewährleistet werden kann.
    • Barrierefreiheit und deren Umsetzung ist in die Ausbildungs- und Studienpläne, Prüfungsordnungen, Weiterbildungsprogramme und Schulungsmodule aller Berufssparten als Lehrinhalt verpflichtend aufzunehmen.
    • Alle Förderprogramme müssen verpflichtende Vorgaben zur Barrierefreiheit enthalten. Ein spezielles Förderprogramm sollte gezielt barrierefreie Innovationen adressieren.
    • Die Bewusstseinsbildung in den Unternehmen für das Thema Barrierefreiheit ist durch gezielte Kampagnen zu schärfen.

Dafür schlagen wir einen ergänzenden Entschließungsantrag vor.