Blindengeld in Berlin
- Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Berlin
- Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Berlin
- Die gesetzliche Regelung in Berlin
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Stand 01.07.2024
Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Berlin
Das Blindengeld heißt in Berlin „Landespflegegeld“. Rechtliche Grundlage ist das Landespflegegeldgesetz – LPflG.
Leistungen für blinde Menschen
Blinde Menschen erhalten ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein monatliches Blindengeld in Höhe von 704,22 €.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
- bei Pflegegrad 2: 551,50 €
- bei den Pflegegraden 3 bis 5: 515,13 €
Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen im Sinne von § 72 Abs. 3 SGB XII (z. B. Pflegeheime) wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Träger oder ein Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt 352,11 € monatlich.
Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen monatlichen Betrag in Höhe von 176,06 €.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 angerechnet. Dabei findet eine Kürzung des Landespflegegeldes um höchstens 50 % statt. Unter diesen Voraussetzungen erhalten hochgradig sehbehinderte Menschen, denen der Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 zuerkannt worden ist, ein monatliches Landespflegegeld i. H. v. 88,03 €.
Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen im Sinne von § 72 Abs. 3 SGB XII (z. B. Pflegeheime) wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Träger oder ein Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Die gekürzte Leistung beträgt 88,03 € monatlich.
Leistungen für taubblinde Menschen
Taubblinde Menschen erhalten ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein monatliches Landespflegegeld in Höhe von 1.189,00 €. Taubblind ist, wem das Merkzeichen „TBl“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt worden ist. Das ist bei Personen der Fall, die wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 haben.
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:
- bei Pflegegrad 2: 1.036,28 €
- bei den Pflegegraden 3 bis 5: 999,91 €
Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen im Sinne von § 72 Abs. 3 SGB XII (z. B. Pflegeheime) wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Träger oder ein Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Die gekürzte Leistung beträgt 594,50 € monatlich.
Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch
Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin.
Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Berlin
Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene in Westberlin. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe in Westberlin entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen. (Hinweis: Im Ostteil der Stadt waren sowohl die Blindenhilfe als auch das Blindengeld bis 1995 reduziert.)
DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.
Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Berlin seit 1989
Jahr | Blindenhilfe | Blindengeld |
---|---|---|
1989 | 438 | Info fehlt |
1990 | 451 | Info fehlt |
1991 | 474 | Info fehlt |
1992 | 488 | 537 |
1993 | 510 | 561 |
1994 | 527 | 578 |
1995 | 530 | 578 |
1996 | 535 | 578 |
1997 | 544 | 578 |
1998 | 546 | 578 |
1999 | 553 | 578 |
2000 | 556 | 578 |
2001 | 567 | 578 |
2002 | 579 | 579 |
2003 | 585 | 585 |
2004 | 585 | 468 |
2005 | 585 | 468 |
2006 | 585 | 468 |
2007 | 589 | 471 |
2008 | 595 | 476 |
2009 | 609 | 487 |
2010 | 609 | 487 |
2011 | 614 | 492 |
2012 | 628 | 503 |
2013 | 630 | 504 |
2014 | 641 | 512 |
2015 | 654 | 523 |
2016 | 682 | 545 |
2017 | 695 | 556 |
2018 | 717 | 574 |
2019 | 740 | 592 |
2020 | 765 | 612 |
2021 | 765 | 612 |
2022 | 806 | 645 |