Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Berlin

Das Blindengeld heißt in Berlin „Landespflegegeld“. Rechtliche Grundlage ist das Landespflegegeldgesetz – LPflG.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein monatliches Blindengeld in Höhe von 673,42 €.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 528,06 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 493,57 €

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen im Sinne von § 72 Abs. 3 SGB XII (z. B. Pflegeheime) wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Träger oder ein Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Das gekürzte Blindengeld beträgt 336,71 € monatlich.

Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen monatlichen Betrag in Höhe von 168,35 €.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 angerechnet. Dabei findet eine Kürzung des Landespflegegeldes um höchstens 50 % statt. Unter diesen Voraussetzungen erhalten hochgradig sehbehinderte Menschen, denen der Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 zuerkannt worden ist, ein monatliches Landespflegegeld i. H. v. 84,18 €.

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen im Sinne von § 72 Abs. 3 SGB XII (z. B. Pflegeheime) wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Träger oder ein Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Die gekürzte Leistung beträgt 84,18 € monatlich.

Leistungen für taubblinde Menschen

Taubblinde Menschen erhalten ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein monatliches Landespflegegeld in Höhe von 1.189 €. Taubblind ist, wem das Merkzeichen „TBl“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt worden ist. Das ist bei Personen der Fall, die wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 haben.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 1.043,64 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 1.009,15 €

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen im Sinne von § 72 Abs. 3 SGB XII (z. B. Pflegeheime) wird das Blindengeld gekürzt, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise durch öffentlich-rechtliche Träger oder ein Pflegeversicherungsunternehmen im Sinne des SGB XI getragen werden. Die gekürzte Leistung beträgt 594,50 € monatlich.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin.

Die Entwicklung der Blindengeldleistung in Berlin

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene in Westberlin. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe in Westberlin entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen. (Hinweis: Im Ostteil der Stadt waren sowohl die Blindenhilfe als auch das Blindengeld bis 1995 reduziert.)

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Berlin seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1989 438 Info fehlt
1990 451 Info fehlt
1991 474 Info fehlt
1992 488 537
1993 510 561
1994 527 578
1995 530 578
1996 535 578
1997 544 578
1998 546 578
1999 553 578
2000 556 578
2001 567 578
2002 579 579
2003 585 585
2004 585 468
2005 585 468
2006 585 468
2007 589 471
2008 595 476
2009 609 487
2010 609 487
2011 614 492
2012 628 503
2013 630 504
2014 641 512
2015 654 523
2016 682 545
2017 695 556
2018 717 574
2019 740 592
2020 765 612
2021 765 612
2022 806 645