Satzung
Auszug aus der Satzung der Blindenstiftung Deutschland
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
Die Stiftung führt den Namen „Blindenstiftung Deutschland“. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
§ 2 Zweck
- Zweck der Stiftung ist die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung sowie die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung der Blinden und Sehbehinderten.
- Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- a) Förderung der sozialen Rehabilitation,
- b) Förderung der beruflichen Rehabilitation einschließlich der Erschließung neuer Berufsmöglichkeiten,
- c) Förderung der medizinischen Rehabilitation und von Maßnahmen zur Verhütung von Sehbehinderung und Blindheit,
- d) Förderung der Entwicklung und Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte,
- e) Förderung der Erziehung und Bildung blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher,
- f) Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Blinden und Sehbehinderten im öffentlichen Verkehr,
- g) Unterstützung kultureller und sportlicher Bestrebungen für Blinde und Sehbehinderte,
- h) Förderung von Einrichtungen, die der Rehabilitation oder der Erholung Blinder und Sehbehinderter dienen,
- i) Förderung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die der Erreichung des Stiftungszwecks dienen.
Die jeweilige Förderung/Unterstützung erfolgt durch die Zuwendung von Finanzmitteln an Dritte (Projektträger) im Sinne von § 58 Nr.1 der Abgabenordnung (AO); die Stiftung führt selber keine eigenen Projekte durch. Nicht zum Stiftungszweck zählt die Förderung allgemeiner Verwaltungsaufgaben von Vereinen der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe.
- Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmittel besteht nicht.
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der AO.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(Beschluss des Verwaltungsrates des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) vom 12. Mai 2000 in Osterode/Harz).