Bundesteilhabegesetz - Änderungen in der Eingliederungshilfe

Melanie Wegerhoff und Kristin Reker

Gebärdensprachvideo BTHG ab 2020
Gebärdensprachvideo BTHG ab 2020

Einführung

Fürsorgeprinzip

  • Unterstützung vom Staat für Menschen in Not, z.B. Wohngeld
  • keine Beitragszahlung
  • Eingliederungshilfe ist Fürsorgeleistung

Bundesteilhabegesetz – was ist das?

  • Bundesteilhabegesetz - Abkürzung BTHG
  • Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Vier Reformstufen

  • Reformstufe 1: 2017
  • Reformstufe 2: 2018
  • Reformstufe 3: 2020
  • Reformstufe 4: 2023

Reformstufe 3 – Was ist anders im 2020

  • Einführung SGB IX Teil 2 (EGH neu)
  • Verbesserungen in der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
  • Leistungen sollen jetzt individuell und unabhängig von Wohnort sein

Eingliederungshilfe (EGH) – was ist das?

Früher:

  • bis 2019 Sozialleistung nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Hilfe für Menschen mit (drohender) Behinderung
  • Mildern von Folgen der Behinderung
  • sich in die Gesellschaft einzugliedern
  • Kostenübernahme durch das Sozialamt

Neu: Einführung SGB IX Teil 2 (EGH neu)

  • SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe)
  • h. Fürsorgeleistung wurde zu einem eigenständigen Leistungsrecht umgebaut
  • Trennung von Leistungen der EGH von existenzsichernden Leistungen (Sozialhilfe)
  • Ziel: EGH im Sinne der UN-BRK

EGH und die Leistungsgruppen

  1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    B. Frühförderung, Reha-Sport
  2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    B. Arbeitsassistenz, Zuschuss an den Arbeitgeber
  3. Teilhabe an Bildung
    B. Gebärdensprachdolmetscher, Mitschreibekräfte, Inklusionsassistenz, Wegeassistenz (zur Schule, Uni…)
  4. Leistungen zur sozialen Teilhabe
    B. Assistenzleistungen (TBA), Förderung der Verständigung (Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher), Leistungen zur Mobilität (Fahrdienst) oder Hilfsmittel (Zoomtext)

EGH für Taubblinde - was ist für uns wichtig?

  • Assistenzleistungen:
  • Taubblindenassistenz
  • Arbeitsassistenz
  • Elternassistenz
  • Gebärden- / Schriftverdolmetschung
  • Hilfsmittel

Assistenzleistungen für Taubblinde

Privater Bereich: Leistungen zur sozialen Teilhabe - Taubblindenassistenz (TBA)

  • Gesetz: § 78 SGB IX Assistenzleistungen
  • Einsatzgebiete, z.B. Begleitung zum Einkaufen, zum Sport, etc.

Taubblindenassistenz (TBA) als Kommunikationsassistenz

  • Gesetze: § 78 SGB IX Assistenzleistungen
  • Einsatzgebiete: Unterstützung bei der Kommunikation, z.B. Nachbarn, Vermieter, etc.
  • 82 Leistungen zur Förderung der Verständigung (Dolmetschung) jea

Elternassistenz

  • Gesetz: § 78 Abs.3 SGB IX
  • Einsatzgebiete: Beaufsichtigung auf dem Spielplatz, Schwimmen, bei Hausaufgaben, etc.
  • Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung für Mütter und Väter
  • Nicht zu vergleichen mit der Aufgabe der TBA!!!

Beruflicher Bereich: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Taubblindenassistenz (TBA)/Arbeitsassistenz
  • Gesetz: § 49 SGB IX
  • Einsatzgebiete, z.B. Begleitung bei Dienstreisen, Vorlesen von Texten, etc.

Beantragung von Assistenzleistungen

Für Leistungen zur sozialen Teilhabe

  • Kostenübernahme ab 2020 nicht mehr Sozialhilfe, sondern Träger der Eingliederungshilfe
    NRW: Landschaftsverbände LWL und LVR
  • Leistungsberechtigte können die Leistungen auch als Persönliches Budget erhalten

Erstantrag - 1. Schritt:

  • Formloser Antrag als Brief
  • Persönliche Daten
  • Unterstützungsbedarf möglichst detailliert darstellen
  • Kosten/Kostenvoranschlag

Bei Fragen:

EUTB Beratungsstelle für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen

Für NRW: Deutsche Gesellschaft für Taubblindheit gGmbH
Hollestr.1 (Haus der Technik), 45127 Essen
Telefon: +49 (0) 201/248681-41, Fax: +49 (0) 201/248681-43
E-Mail: eutb@gesellschaft-taubblindheit.de, Internet: www.gesellschaft-taubblindheit.de

Folgeantrag

  • Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen. Hat sich der Bedarf geändert?
  • Wenn nein
    Antrag wie gewohnt stellen
  • Wenn ja
    bereits bezogene Leistungen beschreiben (Umfang, Lebensbereiche)
    Änderungswünsche anschaulich und mit Begründung darstellen
  • Wichtig:
    So genau wie möglich beschreiben, damit es für den Leistungsträger nachvollziehbar ist

Wohin mit den Erst- oder Folgeanträgen?

  • Nicht mehr Sozialamt
  • sondern Träger der Eingliederungshilfe
  • NRW: An Landschaftsverbände

Einkommen und Vermögen

Höhe des Einkommensfreibetrags individuell, denn abhängig, ob…

  • nur EGH
  • oder in Kombination mit
    Hilfe zur Pflege
    Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung

Bezugsgröße – was ist das?

  • als Berechnungsgrundlage
  • Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Vorvorjahr, d.h. 2018
  • jährlich angepasst

Bezugsgröße im Jahr 2020 beträgt: 38.220 €

Einkommensfreibetrag für EGH

  • für Berufstätige: 32.487 € (= 85% der jährlichen Bezugsgröße)
  • für Rentner/innen: 22.932 € (= 60% der jährlichen Bezugsgröße)
  • für nicht-Berufstätige: 28.665 € (= 75% der jährlichen Bezugsgröße) Vermögensfreibetrag

Es zählt das gesamte verwertbare Vermögen.

Höhe: