Gemeinsamer Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB)
Ziel des Fachausschusses ist es, die Belange hörsehbehinderter und taubblinder auf Bundesebene zu fördern. Dabei haben sich die angeschlossenen Verbände zur Aufgabe gemacht, politische Lobbyarbeit für Betroffene zu betreiben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Planung gemeinsamer Aktivitäten wie zum Beispiel das Erarbeiten einer Infobroschüre. Die Mitglieder entwickeln darüber hinaus Konzepte zur Förderung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen. Im Mittelpunkt stehen dabei der fachliche Austausch sowie die Vernetzung der Arbeit mit und für die Betroffenen.
Mitwirkende im Fachausschuss
Im GFTB arbeiten die folgenden Verbände zusammen:
- Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen und Dienste für taubblinde Menschen (AGTB)
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Taubblinder (BAT)
- Leben mit Usher-Syndrom (LMU)
- Deutscher Gehörlosenbund e.V.
- Deutsches Katholisches Blindenwerk (DKBW)
- Pro Retina Deutschland
- Taubblindendienst e.V.
- Verband der katholischen Gehörlosen Deutschlands
Ansprechpartner in der DBSV-Geschäftsstelle:
Reiner Delgado Telefon: 030 285387-240 r.delgado@dbsv.org
GFTB-Positionen zum Taubblindengeld
Taubblindengeld wäre für viele taubblinde Menschen eine wichtige Sozialleistung, die ihnen hilft, ihr Leben selstbestimmter zu gestalten. Derzeit gibt es nur in drei Bundesländern - Bayern, Berlin, Schleswig-Holstein - eine spezielle Leistung für taubblinde Menschen.
Positionen des GFTB für Taubblindengeld