Gemeinsamer Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB)

Ziel des Fachausschusses ist es, die Belange hörsehbehinderter und taubblinder auf Bundesebene zu fördern. Dabei haben sich die angeschlossenen Verbände zur Aufgabe gemacht, politische Lobbyarbeit für Betroffene zu betreiben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Planung gemeinsamer Aktivitäten wie zum Beispiel das Erarbeiten einer Infobroschüre. Die Mitglieder entwickeln darüber hinaus Konzepte zur Förderung taubblinder und hörsehbehinderter Menschen. Im Mittelpunkt stehen dabei der fachliche Austausch sowie die Vernetzung der Arbeit mit und für die Betroffenen.

GFTB-Positionen zum Taubblindengeld

Taubblindengeld wäre für viele taubblinde Menschen eine wichtige Sozialleistung, die ihnen hilft, ihr Leben selstbestimmter zu gestalten. Derzeit gibt es nur in drei Bundesländern - Bayern, Berlin, Schleswig-Holstein - eine spezielle Leistung für taubblinde Menschen.
Positionen des GFTB für Taubblindengeld

 

 

Stellungnahmen und Resolutionen