Erfolge

Der DBSV hat in seiner langen Geschichte viel für blinde und sehbehinderte Menschen erreicht – hier finden Sie einige Beispiele.

Elektroautos - die Förderung

Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Die Lösung des Problems ist ein „Acoustic Vehicle Alerting System“, also ein künstliches Warngeräusch, kurz „AVAS“ genannt. Nach mehr als anderthalbjährigen Verhandlungen konnte der DBSV einen Durchbruch erreichen: Seit dem 1. Juli 2019 fördert das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen des Programms „Umweltbonus“ den Kauf eines AVAS mit 100 Euro. Die Neuregelung ist das Ergebnis einer Schlichtung zwischen dem DBSV und den drei Bundesministerien für Umwelt (BMU), Verkehr (BMVI) und Wirtschaft (BMWi)

E-Scooter

Im Frühjahr 2019 sorgte die geplante Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) bei blinden und sehbehinderten Menschen für Empörung. Der Referentenentwurf sah vor, dass E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge bis 12 km/h Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen – und nur dort – zugelassen werden sollten. Nach massivem Protest des DBSV, seiner Landesvereine und etlicher anderer Organisationen musste Bundesverkehrsminister Scheuer diesen Plan zurückziehen. Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen E-Scooter nun ausschließlich auf Radwegen bzw. Radfahrstreifen fahren. Das Inkrafttreten der Verordnung am 15. Juni 2019 ist aber leider nur ein wichtiger erster Etappensieg - inzwischen muss die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe darum kämpfen, dass das Gehwegverbot auch wirklich durchgesetzt wird.

Elektroautos - die Verordnung der Vereinten Nationen

Elektrofahrzeuge müssen bei niedriger Geschwindigkeit ein künstliches Warngeräusch machen. Und - ganz wichtig - das Geräusch darf natürlich nicht abschaltbar sein. Dies forderte die internationale Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe seit geraumer Zeit, um die Sicherheit von Fußgängern zu gewährleisten. Im September 2017 gelang unter Federführung des DBSV der Durchbruch: Trotz massiven Widerstands der Autoindustrie gilt nun eine Verordnung der Vereinten Nationen für Pkws, Busse und Lkws mit Elektroantrieb, die in mehr als 50 Staaten, vor allem in Europa, Anwendung findet und den Autoherstellern verbietet, einen Pausenschalter für das Warngeräusch einzubauen. Das Verbot ist für die Selbsthilfenetzwerke ein großer Erfolg, da es das Warngeräusch als unabdingbares Sicherheitsmerkmal etabliert.

Sehhilfenversorgung

Am 16. Februar 2017 hat der Bundestag auf Initiative des DBSV mit der Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) auch Verbesserungen bei der Sehhilfenversorgung beschlossen.

Blindengeld

Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Obwohl das Blindengeld die wichtigste Unterstützungsleistung für blinde Menschen in Deutschland ist, wurde es landauf landab immer wieder gekürzt und in Niedersachsen wie auch in Thüringen zeitweise sogar komplett gestrichen. Durch die bundesweite Solidarität der blinden und sehbehinderten Menschen gelang es, diese Streichungen rückgängig zu machen und die Abwärtsspirale beim Blindengeld zu stoppen – seit 2014 wurde in keinem Bundesland mehr das Blindengeld gekürzt.

Nachteilsausgleiche

So werden im Sozialrecht Hilfen für behinderte Menschen bezeichnet, mit denen behinderungsbedingte Nachteile oder Mehraufwendungen ausgeglichen werden sollen. Das Blindengeld ist der wichtigste Nachteilsausgleich für blinde Menschen in Deutschland, aber nicht der einzige. Der DBSV hat sich immer wieder mit Erfolg für Nachteilsausgleiche eingesetzt, darunter auch die folgenden:

  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr
  • kostenfreie Beförderung der Begleitperson
  • Ermäßigung bei den Rundfunkbeiträgen
  • Portofreiheit für Blindensendungen

Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz wurde im Dezember 2016 verabschiedet. Im Vorfeld gelang es dem DBSV – natürlich auch im Verbund mit anderen Organisationen – einige wichtige Verbesserungen zu erreichen:

  • Zugang zur Eingliederungshilfe auch für sehbehinderte Menschen
  • Einführung eines Merkzeichens für Taubblindheit („TBl“) im Schwerbehindertenausweis
  • Förderung einer unabhängigen Teilhabeberatung
  • Verbesserungen beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe einschließlich der Freistellung des Partners

Medienversorgung

Wer wegen eines Sehverlustes nicht mehr lesen und fernsehschauen kann, ist von vielen Informationen abgeschnitten. Deshalb ist es wichtig, dass diese Informationen auf alternativen Wegen bei blinden und sehbehinderten Menschen ankommen. Hier hat sich der DBSV unter anderem in folgenden Bereichen erfolgreich engagiert: