Versicherungsprinzip
Merkmale
- Gemeinschaft der Versicherten
- gegenseitig absichern gegen ein Risiko - Risiko ist z. B. Alter, Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit
- Man bekommt etwas, wenn ein Risiko eingetreten ist
- Wenn man viel eingezahlt hat, bekommt man viel; wenn man wenig eingezahlt hat, bekommt man wenig.
Sozialversicherung
in Deutschland eingeführt 1883
- gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung (SGB III)
- gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
In die Sozialversicherung bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sozialversicherung ist in Gesetzen geregelt; private Versicherungen sind private Verträge zwischen Versicherung und Versichertem.
Beispiel gesetzliche Rente
Man bekommt Rente, wenn man
- 15 Jahre Beiträge gezahlt hat
- alt ist (67 Jahre)
- nicht mehr arbeiten kann - erwerbsunfähig
Je mehr man eingezahlt hat, um so mehr Rente bekommt man.
Beispiel krankenversicherung
Man bekommt
- Krankenbehandlung
- Medikamente
- Hilfsmittel
wenn man
- Beiträge bezahlt
- krank ist oder behindert
Alle bekommen dieselben Leistungen, egal wie viel sie eingezahlt haben.
Fürsorgeprinzip
Der Staat lässt keinen hängen.
Wer ganz arm ist
und wem keiner sonst hilft,
dem hilft der Staat.
Es gibt Leistungen
- ganz genau entsprechend dem Bedarf der einzelnen Person (individuelle Bedarfsdeckung)
- nur wenn kein anderer Hilfe leisten kann, z. B. andere Stellen oder Angehörige (Nachrangigkeit)
- wenn man selbst und Angehörige kein Geld haben, um die Leistung zu bezahlen (Bedürftigkeit)
Beispiel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wer nicht arbeiten kann und nicht genug Rente bekommt und wenn Kinder oder Eltern keinen Unterhalt zahlen können, der bekommt Grundsicherung vom Staat, um zu leben: Wohnen, Essen, Kleidung u.s.w.
Beispiel Taubblindenassistenz
Wer einen bestimmten Bedarf an Assistenz hat,
wer nicht viel Einkommen und Vermögen hat,
wem die Assistenz nicht andere bezahlen,
dem bezahlt der Staat Taubblindenassistenz.
Problem
Behinderte Menschen fordern:
Eingliederungshilfe darf keine Fürsorgeleistung sein.
Versorgungsprinzip
Wer einen wichtigen Dienst für den Staat tut
oder wer ohne eigene Schuld einen Schaden oder Nachteil hat,
und der Staat ist mit daran Schuld,
wird als "Entschädigung vom Staat versorgt.
Man hat als Beamte oder Soldat einen Versorgungsanspruch an den Staat.
Beispiele
- Kriegsopfer bekommen staatliche Versorgungsleistungen, z. B. Rente.
Der Staat ist quasi Schuld, dass es Krieg gibt, und entschädigt die Opfer. - Opfer von Verbrechen bekommen Versorgungsleistungen,
denn der Staat hat sie nicht vor dem Verbrechen geschützt.
Beispiel Blindengeld, Gehörlosengeld, Taubblindengeld
Dieses Geld bekommt man pauschal als Nachteilsausgleich.
Denn man kann selbst nichts dafür, dass man diese Behinderung hat.