European Accessibility Act (EAA) - die Entstehung
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein zentrales Gesetz zur Umsetzung der UN-BRK in Europa. Er formuliert Barrierefreiheitsanforderungen an Güter und Dienstleistungen und nimmt so auch private Wirtschaftsakteure in die Pflicht. Nach drei Jahren intensiver Arbeit wurden die Verhandlungen in Brüssel Ende 2018 beendet. Die Mitgliedsstaaten und das Parlament stimmten dem EAA Anfang 2019 zu. Die Kampagne zum EAA war eine Priorität der EBU und wurde federführend vom DBSV betreut.
Worum geht es?
Einige europäische Rechtsakte schreiben schon jetzt in einzelnen Bereichen Barrierefreiheit fest. Zur Umsetzung der UN-BRK, soll der EAA Barrierefreiheit flächendeckend in mehreren Sektoren für öffentliche und private Akteure einfordern und zugleich verbindliche Kriterien bezüglich ihrer Ausgestaltung formulieren. Grundgedanke des EAA ist es, Handelsbarrieren für barrierefreie Güter und Dienstleistungen auf dem europäischen Binnenmarkt abzubauen. Der EAA ist eine Richtlinie, muss also von den Mitgliedsstaaten bis 2022 in nationales Recht übertragen und umgesetzt werden.
Was ist bis jetzt passiert?
Im Dezember 2015 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zum EAA veröffentlicht. Im September 2017 wurde nach mehreren erbitterten Verhandlungsrunden die Verhandlungsposition des Europäischen Parlamentes angenommen. Der Rat folgte im Dezember 2017. Im März 2018 begann der Trilog, die informellen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen zwischen den drei Institutionen, der trotz schwieriger Verhandlungen im November 2018 erfolgreich abgeschlossen wurde. Im März 2019 nahm das Europäische Parlament den Kompromisstext an, die Mitgliedsstaaten folgten im April 2019. Seit Anfang Juni 2019 ist der EAA in Kraft.
Im Endergebnis formuliert der EAA konkrete Anforderungen zur Barrierefreiheit für Güter und Dienstleistungen aus der Privatwirtschaft. In den nächsten Jahren müssen unter anderem Fernseher, Telefonanlagen, Bankautomaten und Lesegeräte für e-Books sowie mobile Bezahlsysteme und alle Internetseiten des Online-Handels barrierefrei werden. Ausschreibungen und Förderprogramme für diese Produkte müssen ebenfalls auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. Allerdings enthält der EAA keine Anforderungen an die bauliche Umwelt, den öffentlichen Nahverkehr oder den Tourismus. Damit konnten sich die Mitgliedsstaaten mit einer restruktiven Position durchsetzen. Weitergehende Forderungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlamentes, die der DBSV teilt, wurden nicht umgesetzt.
Was haben EBU und DBSV getan?
Bereits im Februar 2016 hat die EBU den Legislativvorschlag der Kommission ausführlich kommentiert (siehe Positionspapiere). Im Juli 2017 hat die EBU konkrete Änderungsanträge für die Mitglieder des Parlamentes formuliert. Zum Beginn des Trilog hat die EBU im Februar 2018 ein Positionspapier mit vier Kernforderungen sowie eine ausführliche Analyse der eingebrachten Änderungsanträge veröffentlicht (siehe Positionspapiere). Im April 2018 hat die EBU zudem ein Datenblatt zu den Kernforderungen veröffentlicht (siehe Positionspapiere). Die EBU und der DBSV begleiten den Trilog konstant mit Öffentlichkeitsarbeit (siehe Pressemitteilungen). Zudem unterstützt die EBU den offenen Brief des EDF zur Schlussphase der Verhandlungen (siehe Pressemitteilungen). Das Endergebnis der Verhandlungen und die abschließenden Abstimmungen hat der DBSV ebenfalls kommentiert (siehe Pressemitteilungen).
Was sind die nächsten Schritte?
Die Mitgliedsstaaten haben bis 2022 Zeit, um die EAA Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. Danach gibt es eine Übergangsfrist von drei weiteren Jahren bis die Wirtschaftsakteure die Vorgaben des EAA erfüllen müssen. Der DBSV treibt die nationale Umsetzung des EAA voran. Gemeinsam mit der EBU wird er außerdem die Entwicklung von internationalen Barrierefreiheitsstandards für die Industrie begleiten. Nicht zuletzt wird sich der DBSV für ein Folgegesetz auf europäischer Ebene einsetzen, welches die Lücken füllt, die der EAA in seiner jetzigen Form zurückgelassen hat.
Weiterführende Links
Dokumente der EU Institutionen
Europäische Union - Europäischer Barrierefreiheitsakt - 04/19
Rat der Europäischen Union - Verhandlungsmandat für die Trilogverhandungen - 12/17
Europäisches Parlament - Verhandlungsmandat für die Trilogverhandlungen - 09/17
Europäisches Parlament - Abschließender Bericht des Binnenmarktausschusses - 05/17
Europäisches Parlament - Berichtentwurf des Binnenmarktausschusses - 01/17
Europäischen Kommission - Legislativvorschlag für einen EAA - 12/15
Positionspapiere
EBU - Datenblatt zu Kernforderungen zum EAA - 04/18 (Download)
EBU - Kernforderungen und Analyse zum EAA - 02/18 (Download)
EBU - Kommentierter Legislativvorschlag zum EAA - 02/16 (Download)
Pressemitteilungen
DBSV - Pressemitteilung: Verabschiedung des EAA - 04/19 (Link)
DBSV - Pressemitteilung: Abschluss der Verhandlungen - 11/18 (Link)
EDF - Offener Brief - 10/18 (Download)
EBU – Pressemitteilung (englisch) - 09/18 (Download)
DBSV - Pressemitteilung - 07/18 (Link)
DBSV - Pressemitteilung - 02/18 (Link)
Ansprechpartner
Merve Sezgin
Referentin für Internationales und EU-Angelegenheiten
Telefon: 0049-30-28 53 87-120
Twitter: @dbsv_germany
Stand: Mai 2019