Blindengeld in Bremen

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Stand 01.07.2025

Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Bremen

Das Blindengeld in Bremen heißt Landespflegegeld. Rechtliche Grundlage ist das Bremische Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerstbehinderte.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten abhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld.

Volljährige

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 536,96 € monatlich.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 vollständig auf das Blindengeld angerechnet. Man erhält also die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Bei Einstufung in den Pflegegrad 2 erhält man ein Blindengeld in Höhe von 189,96 € monatlich. Pflegebedürftige der Pflegegrade 3, 4 und 5 erhalten kein Blindengeld, da das Blindengeld geringer ist, als die Anrechnungsbeträge der Pflegeversicherung.

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflege- oder Behindertenwohnheim) wird das Blindengeld gekürzt. Ausschlaggebend dafür, ob und in welcher Höhe eine Kürzung stattfindet ist, ob und in welcher Höhe Kosten der Unterbringung durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden.

Minderjährige

Ab Vollendung des 1. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man einen Betrag in Höhe von 268,48 € monatlich.

Pflegeleistungen werden vollständig auf das Blindengeld angerechnet. Da das Blindengeld geringer ist, als die Anrechnungsbeträge der Pflegeversicherung, erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 kein Blindengeld. Sie erhalten allein die Leistungen der gesetzlichen oder ggf. einer privaten Pflegeversicherung.

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflege- oder Behindertenwohnheim) wird das Blindengeld gekürzt. Ausschlaggebend dafür, ob und in welcher Höhe eine Kürzung stattfindet ist, ob und in welcher Höhe Kosten der Unterbringung durch öffentlich-rechtliche Leistungsträger getragen werden.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen.