Blindengeld in Thüringen

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Stand 01.07.2025

Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Thüringen

Das Blindengeld heißt in Thüringen Sinnesbehindertengeld. Rechtliche Grundlage ist das Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld – ThürSinnbGG.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld in Höhe von 472,00 €.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 215,23 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 150,45 €

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflegeheim) wird das Blindengeld auf 107,62 € gekürzt.

Leistungen für taubblinde Menschen

Taubblinde Menschen erhalten ein monatliches Landesblindengeld in Höhe von 644,00 €. Taubblind im Sinne des ThürSinnbGG ist, bei wem wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein Grad der Behinderung von 100 anerkannt ist. Das sind die gleichen Voraussetzungen, die auch für die Zuerkennung des Merkzeichens „TBl“ im Schwerbehindertenausweis gelten.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 387,23 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 322,45 €

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflegeheim) wird das Blindengeld auf 215,24 € gekürzt.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen.