Ihr persönlicher Blindengeld-Anspruch in Thüringen

Das Blindengeld heißt in Thüringen Sinnesbehindertengeld. Rechtliche Grundlage ist das Thüringer Gesetz über das Sinnesbehindertengeld – ThürSinnbGG.

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld in Höhe von 472€.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 215,23 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 150,45 €

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflegeheim) wird das Blindengeld auf 107,62 € gekürzt.

Leistungen für taubblinde Menschen

Taubblinde Menschen erhalten ein monatliches Landesblindengeld in Höhe von 644 €. Taubblind im Sinne des ThürSinnbGG ist, bei wem wegen einer Störung der Hörfunktion ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein Grad der Behinderung von 100 anerkannt ist. Das sind die gleichen Voraussetzungen, die auch für die Zuerkennung des Merkzeichens „TBl“ im Schwerbehindertenausweis gelten.

Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Das bedeutet, man erhält die Leistungen aus der Pflegeversicherung vollständig und zusätzlich ein gekürztes Blindengeld. Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege, wird Blindengeld in folgender Höhe geleistet:

  • bei Pflegegrad 2: 387,23 €
  • bei den Pflegegraden 3 bis 5: 322,45 €

Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen (z. B. Pflegeheim) wird das Blindengeld auf 215,24 € gekürzt.

Beratung zu Ihrem persönlichen Anspruch

Bitte beachten Sie: Die Übersicht kann nicht zu allen Einzelfallfragen eine Auskunft geben. Fragen zum Blindengeld, zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Leistungshöhe in Ihrem Einzelfall und zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen gern der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen.

Dargestellt wird die maximale monatliche Blindengeldleistung für Erwachsene. Zum Vergleich wird gezeigt, wie sich die Blindenhilfe entwickelt hat, also der Betrag, der laut Bundessozialhilfegesetz nötig ist, um den behinderungsbedingten Mehraufwand auszugleichen.

DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Unter der Grafik finden Sie die Detailangaben in der tabellarischen Übersicht.

Tabellarische Übersicht - Vergleich von Blindengeld und Blindenhilfe in Thüringen seit 1989

Jahr Blindenhilfe Blindengeld
1992 307 307
1993 392 392
1994 411 Info fehlt
1995 429 Info fehlt
1996 535 535
1997 544 544
1998 546 544
1999 553 544
2000 556 544
2001 567 544
2002 579 486
2003 585 486
2004 585 486
2005 585 400
2006 585 0
2007 589 0
2008 595 220
2009 609 220
2010 609 220
2011 614 270
2012 628 270
2013 630 270
2014 641 270
2015 654 270
2016 682 320
2017 695 360
2018 717 400
2019 740 400
2020 765 400
2021 765 400
2022 806 400