Reha-Initiativen

Rehabilitation ist der Schlüssel zur Teilhabe, denn sie schafft Selbstständigkeit und Selbstbestimmung. Der DBSV setzt sich daher für die Stärkung von Rehabilitation ein, damit blinden und sehbehinderten Menschen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben möglich ist.

Gute Reha braucht gut ausgebildete Fachkräfte

Rehabilitationsfachkräfte für blinde und sehbehinderte Menschen vermitteln Kompetenzen, Fähigkeiten und Techniken für eine möglichst autonome und selbstbestimmte Fortbewegung (Orientierung und Mobilität – O&M) und Selbstversorgung (Lebenspraktische Fähigkeiten – LPF). Die Maßnahmen richten sich unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts und dem Grad der Sehbeeinträchtigung und ggf. weiterer Behinderungen sowie unter Beachtung des individuellen Bedarfs und der jeweiligen Lebensumstände an Menschen jeder Altersgruppe. Das erfordert ein umfangreiches Fachwissen und vielfältige Kompetenzen auf Seiten der Rehabilitationsfachkräfte.

Der DBSV, der Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (VBS) und der Bundesverband Rehabilitationslehrer/-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte haben daher gemeinsame Anforderungen an die Qualifizierung von Rehabilitationsfachkräften für blinde und sehbehinderte Menschen in O&M sowie LPF abgestimmt.

 

Rehabilitationsangebote weiterentwickeln – bestehende Lücken schließen

Nach einem Schlaganfall oder einer Hüftoperation ist eine Überweisung in die Reha heute Standard. Nach einem Sehverlust gibt es keine gleichwertigen Angebote. Dies trifft die große Anzahl ältere Menschen mit einem Sehverlust besonders hart. Deshalb macht sich der DBSV für eine Rehabilitation nach Sehverlust stark.

Anlässlich seines Verbandstages 2014 hat der DBSV zwei Resolutionen verabschiedet, die die Forderung nach Rehabilitationsleistungen zum Gegenstand haben.

Die gemeinsam von DBSV und der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) am 29.01.2016 durchgeführte Fachtagung „Ophthalmologische Grundrehabilitation“ bildete den Auftakt für verstärkte Aktivitäten zur Schaffung von Angeboten medizinischer Rehabilitation nach Sehverlust.

 

Auf Vorschlag des DBSV hat die DVfR einen Fachausschuss „Teilhabe bei Sehverlust“ eingerichtet. Dieser beschäftigt sich seit Anfang 2018 damit,

  • eine Bestandsaufnahme zu den Versorgungsbedarfen, Fehlentwicklungen und leistungsrechtlichen Problemen vorzunehmen
  • vorhandene Konzepte aus Forschungsvorhaben, regionalen Angeboten sowie ein Grundsatzpapier des DBSV auszuwerten und
  • ein Konzept für Rehabilitation bei Sehverlust zu entwickeln.