Orientierungshilfen und Leitsysteme

Reiner Delgado und Hilke Groenewold

1. Auffinden des Museums und des Eingangs - Orientierung im Außenbereich

Barrierefreiheit bedeutet, dass ein Gebäude und dessen Eingang sowohl von sehbehinderten als auch von blinden Menschen gefunden werden kann. Die DIN 18040-1, 4.2.3 Zugangs- und Eingangsbereiche führt dazu aus: "Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein.

Die leichte Auffindbarkeit wird erreicht:

  1. für sehbehinderte Menschen z. B. durch eine visuell kontrastierende Gestaltung des Eingangsbereiches (z. B. helles Türelement/dunkle Umgebungsfläche) und eine ausreichende Beleuchtung;
  2. für blinde Menschen mit Hilfe von taktil erfassbaren unterschiedlichen Bodenstrukturen oder baulichen Elementen wie z. B. Sockel und Absätze als Wegbegrenzungen usw. und/oder mittels akustischer bzw. elektronischer Informationen. Die taktile Auffindbarkeit kann auch durch Bodenindikatoren erreicht werden."

Zu Auffindestreifen auf dem Gehweg spezifiziert die DIN 32984, 5.2.2 Auffindestreifen mit Rippenstruktur für allgemeine Ziele - Auffindestreifen mit Rippenstruktur in Hauptgehrichtung werden über die gesamte Breite der Gehbahn bzw. des Gehweges verlegt und sind mindestens 60 cm, vorzugsweise 90 cm tief. Sie weisen auf wichtige Ziele hin z. B. auf:

  1. Beginn und Ende eines Blindenleitsystems.

Sie können auf weitere wichtige Ziele hinweisen, wie

  1. seitlich gelegene Eingänge von Gebäuden ...
  2. seitlich gelegene Informationselemente für blinde und sehbehinderte Menschen.

Bei den Zielen c) bis e) kann ausnahmsweise auf Auffindestreifen aus Bodenindikatoren verzichtet werden, wenn eine in vergleichbarer Weise gestaltete, taktil und visuell eindeutig wahrnehmbare Belagsänderung zur Wegeführung geeignet ist.

Sind die Ziele zu weit von der Gehbahn entfernt (Vorplatzsituation) und ist die Wegeführung über diesen Vorplatz nicht klar erkennbar, so ist ein Leitstreifen/Blindenleitsystem bis zum Ziel anzuschließen."

Wenn also die vorhandene Struktur visuell und taktil ein Auffinden des Gebäudes ermöglicht, sind keine Vorkehrungen nötig. Dies kann z. B. eine grob gepflasterte Einfahrt auf einen sonst glatten Gehweg sein oder die Möglichkeit, sich an der Wand eines Gebäudes entlang zu orientieren.

Im Fall der Berlinischen Galerie ist das Auffinden des Hauses und der Eingangstür sowohl für blinde als auch für sehbehinderte Menschen schwierig. Der Vorplatz des Museums ist mit einem Kunstwerk auf dem Boden vor der Eingangstür (schwarze Buchstaben auf gelbem Untergrund) gestaltet. Ein anderer Bereich ist durch die Außenbestuhlung des Musemscafés belegt. Dadurch gibt es keine guten "natürlichen" Leitlinien und die Anbringung eines Bodenleitsystems ist erschwert. Die Flaggen und Schilder, die auf den Eingang hinweisen, sind zu weit von der Tür entfernt und hängen zu hoch. Damit sind ihr Auffinden und ihre Lesbarkeit für sehbehinderte Besucherinnen und Besucher schwer oder unmöglich.

Im Projekt wurden folgende Maßnahmen ergriffen bzw. für die Zukunft geplant:

Da weder eine eindeutige Orientierung zum Museum möglich ist noch ein Leitsystem verlegt werden kann, wurde das Auffinden des Museums und der Eingangstür für blinde Menschen durch eine Wegbeschreibung realisiert. Diese nutzt vorhandene Strukturen wie einen Abschnitt Kopfsteinpflaster auf dem Gehweg, die Oberfläche des Buchstabenfeldes und Sitzblöcke vor dem Eingang. Die Wegbeschreibung von und zu den beiden nächstgelegenen U-Bahnstationen wird in der Audioguide-App und auf der Website des Museums angeboten. (www.berlinischegalerie.de/service/barrierefreiheit)

Die Aufstellung eines gut sichtbaren und lesbaren Schildes ist geplant, ebenso wie eine große Beschriftung an der Glasfassade und die auffällige Beleuchtung des Eingangskubus.

2. Eingangsbereich

Im Eingangsbereich des Museums sollten Besucherinnen und Besucher zur Kasse, zur Garderobe, zum Museumsshop, zur Toilette und zu den Schließfächern finden können. Es wurde ein Bodenleitsystem verlegt, das diese Orte erschließt.

Für sehende Gäste gibt es einen fest angebrachten Orientierungsplan neben der Kasse. Außerdem können Pläne an der Kasse mitgenommen werden. Für Besucherinnen und Besucher mit Seheinschränkung wurde ein taktiler Plan mit Braille und visueller Normalschrift in kontrastreichen Farben mit UV-Lack im DIN A3 Format gedruckt; dieser kann an der Kasse ausgeliehen werden. Zu taktilen Orientierungsplänen macht die ISO 19028 Accessible design — Information contents, figuration and display methods of tactile guide maps genauere Angaben.

3. Glaswände, Türen und Hindernisse

Die Kennzeichnung von Türen etc. ist wie folgt geregelt:
DIN 32975, 4.5 Kennzeichnung von Hindernissen "Ist eine Einschränkung von Mindestbewegungsflächen und Bewegungsräumen nach DIN 18024-1 bzw. DIN 18024-2 unvermeidlich, sind die innerhalb der Bewegungsfläche installierten oder in sie hineinragenden Ausstattungselemente als potentielle Hindernisse kontrastreich zu kennzeichnen. (Anmerkung: Die hier genannte Norm 18024-2, wurde 2010 durch die DIN 18040-1 ersetzt.)

Hindernisse müssen sich durch kontrastreiche Gestaltung in Form und Leuchtdichte bzw. ergänzend auch in Farbe von der Umgebung unterscheiden. ...“

Wände und Türen aus großen Glasflächen stellen nicht nur für Menschen mit Seheinschränkung eine Gefahr dar. Daher sollten sie nach folgenden Kriterien gut sichtbar markiert werden:

DIN 32975, 4.5: „Transparente Glaswände, Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen sind mit zwei mindestens 8 cm hohen Sicherheitsmarkierungen in Streifenform bzw. aus einzelnen Elementen (Flächenanteil mindestens 50 % eines Streifens) zu versehen, die über die gesamte Glasbreite reichen, visuell kontrastreich sind, jeweils helle und dunkle Anteile (Wechselkontrast) enthalten, um wechselnde Lichtverhältnisse im Hintergrund zu berücksichtigen und in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und 120 cm bis 160 cm über Oberkante Fußboden angeordnet werden.“

Glastüren wurden im Projekt mit normgerechten Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet.

Andere nicht verglaste Türen im Museum sind weiß auf weiß und dadurch für sehbehinderte Menschen schwer zu erkennen.

DIN 18040-1 - 4.3.3 Türen:
„Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und schließen und sicher zu passieren sein. ... Untere Türanschläge und -schwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen möglich sein.“

Dies wird z. B. erreicht durch

  • taktil eindeutig erkennbare Türblätter oder –Zargen;
  • visuell kontrastierende Gestaltung, z. B. helle Wand/dunkle Zarge, heller Flügel/dunkle Hauptschließkante und Beschlag;

Zu visuellen Kontrasten siehe auch DIN 32975.

4. Beschilderungen

In großen öffentlichen Gebäuden ist eine gute und gut lesbare Beschilderung für alle Besucherinnen und Besucher eine große Hilfe. Zahlreiche Richtlinien erläutern, wie eine solche Beschilderung gestaltet werden kann:

DIN 32986 Taktile Schriften

Unter leserlich.info wird ausführlich die Anwendung der DIN 1450 "Leserlichkeit" in Bezug auf Schriftgrößen erläutert: leserlich.info

Auch die DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" macht Aussagen zur Schriftgröße in Abhängigkeit von Beleuchtung und Leseabstand. In der Schweiz wurden dazu einfache "Faustregeln" entwickelt:

  • bei guter Beleuchtung 2 cm Schrifthöhe pro 1 m Leseabstand
  • bei schwacher Beleuchtung 3 cm Schrifthöhe pro 1 m Leseabstand
  • Beschriftungen sollten 1 - 1,60 m hoch angebracht werden.

Im Museum sind die Leitschilder (WC Damen/Herren, Garderobe, etc.) gut kontrastiert (weiß auf schwarz), aber manche Texte sind zu klein und manche Schilder hängen zu hoch (z.B. die für die Bibliothek oder für den Ausgang). Viele Schilder sind in Versalschrift (ausschließlich Großbuchstaben), was die Lesbarkeit für alle, aber insbesondere für sehbehinderte Menschen, erschwert.

Aus organisatorischen und finanziellen Gründen konnte das Beschilderungssystem im Projektzeitraum nicht komplett neu konzipiert und geändert werden. Für die nächste Erneuerung der Beschilderung ist aber vorgesehen, die Erkennbarkeit und Lesbarkeit deutlich zu verbessern.

Weitere Beschilderungen sind die "Labels" an den Kunstwerken sowie die Informationstexte in jedem Ausstellungsraum. Auch hier konnte keine Änderung der visuellen Gestaltung umgesetzt werden. Die Werke und Räume des Rundgangs im Audioguide enthalten aber die Raumtexte und Titel der Werke.

Blinde Menschen benötigen Beschilderungen in tastbarer Schrift, vorzugsweise in Brailleschrift und Profilschrift (tastbarer Normalschrift).

Bei den Toiletten wurde auf ein nicht optimales Provisorium zurückgegriffen: neben den Türen auf Höhe der Türklinken wurde eine Braillebeschriftung auf die Wand geklebt. Die Schließfächer und Schlüssel wurden zudem mit Brailleschrift markiert. Dies wurde durch das Personal des DBSV und der Berlinischen Galerie mit überschaubarem Aufwand selbst bewerkstelligt.

5. Treppen

In der Haupthalle des Museums ist eine große Treppenanlage, die einzige öffentliche Treppe des Hauses. Die Treppen schweben frei im Raum und können unterlaufen werden. Dies birgt das Risiko, sich den Kopf zu stoßen und zu verletzen. Die Kanten der Stufen aus Metall können reflektieren und haben keinen guten Kontrast.

Die DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen sieht in Abschnitt 4.3.6.4 Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen vor: "Für sehbehinderte Menschen müssen die Elemente der Treppe leicht erkennbar sein. Das wird z. B. erreicht mit Stufenmarkierungen aus durchgehenden Streifen, die folgende Eigenschaften aufweisen: Auf Trittstufen beginnen sie an den Vorderkanten und sind 4 cm bis 5 cm breit; auf Setzstufen beginnen sie an der Oberkante und sind mindestens 1 cm, vorzugsweise 2 cm, breit; sie heben sich visuell kontrastierend sowohl gegenüber Tritt- und Setzstufe, als auch gegenüber den jeweils unten anschließenden Podesten ab.

Bei bis zu drei Einzelstufen und Treppen, die frei im Raum beginnen oder enden, muss jede Stufe mit einer Markierung versehen werden. In Treppenhäusern müssen die erste und letzte Stufe — vorzugsweise alle Stufen — mit einer Markierung versehen werden."

Eine weitere Schwierigkeit birgt die Unterlaufbarkeit der Treppe.

Abschnitt 4.1 "Allgemeines" der DIN 18040-1 sieht dazu vor: "Bauteile oder einzelne Ausstattungselemente, die in begehbare Flächen ragen, wie z. B. ein Treppenlauf in einer Eingangshalle, müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein.“

Zudem sieht für blinde Personen die DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum im Abschnitt 5.7.1 Treppen, Einzelstufen und steile Rampen vor: "Aufmerksamkeitsfelder zeigen abwärtsführende Niveauwechsel (Treppen, …) als Hindernisse rechtzeitig an. Die Aufmerksamkeitsfelder erstrecken sich über die Breite der Treppe oder Rampe. Sie müssen unmittelbar an die Stufe anschließen. Sie müssen 60 cm, vorzugsweise 90 cm, tief sein. Zu beachten ist, dass ein Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4 zwischen Stufenkantenmarkierung und unten anschließendem Bodenmaterial nach DIN 32975, 4.2.2 und 4.7, bestehen muss. Ein Leuchtdichtekontrast zwischen diesem Bodenmaterial und dem Stufenbelag ist zu vermeiden, um die Stufenvorderkantenmarkierung visuell hervorzuheben.“ (siehe DIN 18040-1, 4.3.6.4)

Bei Treppen sollte vor der untersten Stufe ebenfalls ein Aufmerksamkeitsfeld vorgesehen werden. Das Aufmerksamkeitsfeld ist direkt (ohne Abstand) an die unterste Setzstufe heranzuziehen, um optische Scheinstufen zu vermeiden. Aufmerksamkeitsfeld und eventuell notwendige taktile Begleitstreifen dürfen keinen auffälligen optischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag aufweisen, um die Stufenvorderkantenmarkierung visuell hervorzuheben (siehe DIN 18040-1, 4.3.6.4). Führt ein Leitstreifen auf die Treppe zu, ist immer ein Aufmerksamkeitsfeld vorzusehen.

In der Berlinischen Galerie wurden jeweils die erste und letzte Stufe der Treppe schwarz markiert. Beginn und Ende der Treppe sind zudem mit taktilen Aufmerksamkeitsfeldern markiert.

Zur Absperrung des Bereichs unter der Treppe gibt es Überlegungen, dort dauerhaft ein Kunstwerk zu präsentieren. Das ist bisher aber nicht entschieden.

6. Aufzug

Der öffentliche Aufzug in der Berlinischen Galerie verfügt über eine Sprachausgabe, die die Etagen ansagt, und erhabene Schrift, aber keine Punktschrift. Der Knopf ist auf der linken Seite, statt auf der rechten.

Der Vermieter des Gebäudes wurde aufgefordert, im Aufzug Brailleschrift anbringen zu lassen und den Knopf auf die rechte Seite der Aufzugtür zu verlegen.

7. Taktiles Bodenleitsystem

Zu Projektbeginn bestand die Hoffnung, dass eine App blinde Menschen durch das Museum leiten könnte. Eine zuverlässige Schritt-für-Schritt-Navigation für Innenräume steht aber derzeit nicht zur Verfügung. Außerdem ist zu gewährleisten, dass blinde Kunstinteressierte zwar an die Kunstwerke herantreten können, sie aber nicht berühren oder beschädigen. In der Berlinischen Galerie wird dies nun mit einem Bodenleitsystem in Verbindung mit einer App erreicht.

Das taktile Bodenleitsystem gibt Orientierung von der Eingangstür bis zur Kasse, zur Garderobe, zum Museumsshop und zur Toilette. Auch das Obergeschoss mit der Dauerausstellung ist durch das Leitsystem erschlossen. Empfohlen werden breitere Leitstreifen für das Hauptziel (5 Rippen) und engere (3 Rippen) für Nebenziele. Weil die Rippen auf dem glatten Boden gut ertastbar sind, wurden durchgehend 2 Rippen verlegt; zudem ist oft nicht klar festzulegen, was Haupt- und was Nebenziele sind; weiterhin bedeuteten 2 Rippen eine deutliche Kostenreduktion.

Das im Museum verlegte taktile Bodenleitsystem besteht aus folgenden Elementen:

(Die angegebenen Maße können bei glatten Bodenbelägen und klar strukturierten Orientierungssituationen unterschritten werden, z. B. eine Höhe von 2-3 mm.)

  • Es wurden schwarze Kunststoffstreifen aufgeklebt, die gut zum hellen Boden kontrastieren.
  • Leitlinien aus zwei Rippen: Im Innenraum sieht die DIN 32984 folgende Maße für Leitstreifen vor:

- Abstand der Scheitelpunkte benachbarter Rippen: 25-60 mm

- Rippenbreite: 5-10 mm

- Abstand der Rippen voneinander: 20-50 mm

- Höhe der Rippen: 3-4 mm

  • quadratischen Noppenfeldern an rechtwinkligen Abbiegungen von 45 cm Kantenlänge (die auf dem glatten Boden gut ertastbar sind)

- gerader Abstand der Mittelpunkte benachbarter Noppen: 40-60 mm

- diagonaler Abstand der Mittelpunkte benachbarter Noppen: 28-42 mm

- Noppenbreite bzw. Durchmesser: 15-20 mm

- Abstand der Noppen: 30-50 mm   

  • rechteckigen Noppenfeldern an T-Kreuzungen bzw. bei Kunstwerken und/oder Sitzgelegenheiten mit einer Größe von 45 cm x 90 cm

Das Leitsystem stellt vor allem einen Rundgang mit 17 Stationen dar. Zudem ist der Weg um die zentrale Galerie, zur Treppe, zum Aufzug und zur Toilette erschlossen.

Das Leitsystem ist auch für sehbehinderte Menschen eine visuell auffällige Orientierungshilfe. Es führt sicher an Wänden und Hindernissen vorbei, um aufgestellte Kunstwerke herum und hilft, Abstand von Wänden mit Gemälden zu halten. Es weist auf die Kunstwerke des Rundgangs, Sitzgelegenheiten, Treppe, Aufzug und Toiletten hin.

Eine wirkliche Orientierung - vor allem für ortsfremde Besucherinnen und Besucher - ist in Verbindung mit der Audioguide-App möglich. Mit Hilfe von Beacons (Bluetooth Sender) in Verbindung mit dem Leitsystem ist eine Ortsbestimmung möglich.

  • Ausgelöst durch ein Beacon gibt die Audioguide-App an jedem rechteckigen Aufmerksamkeitsfeld Informationen zum jeweiligen Kunstwerk und zur Orientierung.
  • Die rechteckigen Aufmerksamkeitsfelder sind vom Leitstreifen her unsymmetrisch und in eine Richtung verlängert bzw. an T-Kreuzungen angebracht und ermöglichen so eine eindeutige Ausrichtung der Besucherinnen und Besucher.
  • Der von der App bereitgestellte Orientierungshinweis am Treppenabgang etwa lautet so:

„Sie finden am Aufmerksamkeitsfeld eine T-Kreuzung. Die Hinweise gelten, wenn Sie sich so auf das Feld stellen, dass ein Leitstreifen nach vorne geht, einer nach links, einer nach rechts und keiner nach hinten.

links: Raum 9 Jeanne Mammen „Revuegirls“ und Rudolf Schlichter „Sitzende Jenny“, Toilette

geradeaus: die Treppe hinab, Kasse, Garderobe, Toilette, Shop, Café, Ausgang. Um in Richtung Kasse etc. zu kommen, gehen Sie nach dem ersten Treppenabsatz geradeaus weiter hinab

rechts: Startpunkt des Rundgangs, Aufzug“

  • Der Hinweis in Raum 6 lautet so:

„Das Aufmerksamkeitsfeld ist in eine Richtung verlängert. Die Hinweise gelten, wenn Sie sich so auf das Feld stellen, dass das Aufmerksamkeitsfeld nach vorne geht, ein Leitstreifen nach links, einer nach rechts und keiner nach hinten.

links: weiter im Rundgang zu Raum 7 (El Lissitzky, „Prounenraum“). Toilette

geradeaus: verlängertes Aufmerksamkeitsfeld: Sitzgelegenheit mit Tastmodell. Otto Möller "Straßenlärm". Hinten: das Originalgemälde "Straßenlärm"

rechts: zurück bis zur nächsten Abbiegung mit Aufmerksamkeitsfeld an der Ecke. Dort rechterhand Otto Bartning, Sternkirche als Modell in einer Vitrine. Ebenfalls zurück im Rundgang Raum 4 Hannah Höch "Roma". Startpunkt. Treppenabgang. Aufzug“

Die Verlegung des Bodenleitsystems in der ersten Ausstellungshalle (Eingangshalle) konnte im Rahmen des Projektes nicht abgeschlossen werden. Diese Halle wird für wechselnde Ausstellungen zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstlern genutzt. Eine Orientierung an der Wand entlang bis zur ersten Wandöffnung wäre ohne weitere Leitelemente möglich. Allerdings ist die Gestaltung dieser Halle nicht immer gleich. Möglicherweise stehen in künftigen Ausstellungen Exponate im Weg. Es ist aber Ziel des Museums, diese Lücke im Leitsystem mittelfristig zu schließen. Blinden und sehbehinderten Besucherinnen und Besuchern wird derzeit angeboten, dass sie vom Betreuungspersonal des Museums bis in die Treppenhalle begleitet werden.
Im Frühjahr 2019 konnte das Leitsystem in diesem Raum durchgängig verlegt werden. Es wird angestrebt dies auch bei zukünftigen Projekten und Ausstellungen zu realisieren.