Resolution „Schaffung einer Grundrehabilitation nach Sehverlust“

Der DBSV tritt für die Schaffung eines Grundrehabilitationsangebotes nach Sehverlust ein.
Auf Initiative des Gemeinsamen Fachausschusses für die Belange Sehbehinderter (FBS) und der Koordinationsstelle für Hilfsmittelberater erneuert der DBSV seine Forderung nach Einführung einer Grundrehabilitation nach Sehverlust. Der DBSV erwartet, dass Bundesregierung und Krankenversicherung diese Forderung endlich aufgreifen und umsetzen.

Begründung

Häufig fehlt Menschen nach einer plötzlichen Erblindung oder aufgrund einer unerwarte-ten Sehbehinderung die nötige soziale sowie medizinische Rehabilitation, da es hierfür weder stationäre noch ausreichend mobile Angebote gibt bzw. deren Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gewährleistet ist.

Analog zur Versorgung von Menschen im Rollstuhl (bspw. nach einem Unfall) und Pati-enten z. B. nach Schlaganfall - denen Rehabilitationsangebote zur Verfügung stehen - fordern wir auch eine adäquate Unterstützungsmöglichkeit für blinde und sehbehinderte Menschen.

Diese darf die spätere Möglichkeit von ambulanten Rehabilitationsangeboten nicht aus-schließen (O&M vor Ort / LPF im eigenen Wohnumfeld). Ein Anspruch auf diese Angebote muss weiter bestehen.

Viele „Neubetroffene“, die die Beratung aufsuchen, werden teilweise nach einem Krankenhausaufenthalt mit ihrer Erblindung oder Sehbehinderung direkt alleine nach Hause entlassen, obwohl sie oftmals keine Betreuung durch Angehörige oder Freunde haben. Die stetig ansteigenden Zahlen der Erkrankungen an AMD und Diabetischer Retinopathie im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung machen den dringenden Handlungsbedarf deutlich. Viel zu spät erst können hier ambulante Hilfen installiert werden. Oftmals können die Betroffenen weder die Wohnung verlassen, noch kommen sie in ihr selbst zurecht (Essensversorgung, Wäsche usw.). Eine soziale und medizinische Rehabilitation in den ersten Wochen nach Erwerb der Behinderung oder Feststellung der beginnenden Sehbehinderung würde hier maßgeblich helfen, mit der neuen Situation umzugehen und in ein selbstständiges Wohnen und alltägliches Leben zurück zu kehren.

Häufig kann ehrenamtliche Beratung durch Hausbesuche und intensive Beratung allein diesem besonderen Unterstützungsbedarf nicht nachkommen. Überwiegend muss es sich bei dem Beratungsangebot der Selbsthilfe um ein aufsuchendes Angebot handeln, auch dieses kann von „Neubetroffenen“ nur eingeschränkt angenommen werden.

Die Versorgung mit geeigneten Hilfsmitteln kann meist erst nach begonnener Behinde-rungsbewältigung einsetzen, daher ist die Beratung zu möglichen notwendigen Hilfsmit-teln häufig noch nicht gefragt. Hingegen ist die ausführliche Information der Menschen über mögliche Unterstützungsmaßnahmen zu diesem Zeitpunkt von elementarer Bedeu-tung. Hilfsmittel könnten so während der Grundrehabilitation dem „Neubetroffenen“ angeboten werden und er kann nach einer Zeit hierfür eine ausführliche, individuelle Beratung und Erprobung in Anspruch nehmen.

Beschlossen vom Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) am 24. Mai 2014 in Berlin.